Bachelorarbeit, 2004
46 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung und Fragestellung
2. Forschungsstand
3. Schleswig und Holstein am Ende des Mittelalters
4. Die Wahl Christians I. zum Landesherrn 1460
5. Der Vertag von Ripen und seine Bewertung
5.1. Wahlmodus
5.2. Landesverwaltung
5.3. Privilegien
5.4.Gerichtswesen
6. „Tapfere Verbesserung“ von Kiel
7. Entwicklung des ständischen Einflusses nach 1460
7.1. Durchsetzung der Landeseinheit
7.2. Wahlrecht
7.3. Indigenat
7.4. Steuerhoheit
8. Ausblick:
Der Vertrag von Ripen und das 19. Jahrhundert
9. Ergebnis
10. Quellen und Literatur
11. Anhang: Vertrag von Ripen,
„Tapfere Verbesserung“ von Kiel
Die Arbeit untersucht den Frühparlamentarismus in Schleswig und Holstein und analysiert, wie es den Ständen gelang, ihre politische Dominanz durch Herrschaftsverträge zu etablieren. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, wie die Stände ihre Stellung im Staat definierten, welche Rechte sie erringen konnten und wie sich die Machtbalance gegenüber dem Landesherrn bis in das 17. Jahrhundert verschob.
4. Die Wahl Christians I. zum Landesherrn 1460
Da Adolph VIII. kinderlos starb, war die Frage seiner Nachfolge offen. Mehrere Kandidaten standen bereit, doch konnte keiner ein Recht auf das gesamte Erbe geltend machen. Die Pinneberger Linie der Schauenburger war in Holstein erbberechtigt, die Oldenburger Grafen, Adolphs Neffen, beanspruchten Schleswig, ebenso der dänische König, der das nunmehr erledigte Lehen einziehen wollte. Damit stand eine Teilung der erst vor zwei Jahrzehnten vereinten Lande bevor. Bereits zu Lebzeiten hatte Adolph verfügt, dass ihn seine Oldenburger Neffen beerben sollten – von der Pinneberger Linie wurde dieser Wunsch später nicht anerkannt.
Für die Ritterschaft beider Länder stand fest, dass es nötig war, einen gemeinsamen Herren für ganz Schleswig-Holstein zu bestimmen. Ein Interesse an einer Landeseinheit hatten die Ritter beider Länder, da sie seit mehr als einem Jahrhundert sowohl in Schleswig als auch in Holstein begütert waren. Ihre Rechte konnten sie nur wahrnehmen, wenn sie dem Fürsten geschlossen gegenübertraten. Bei einer Teilung der Lande wären der Zusammenhalt der Adelsbesitzungen und das politische Gewicht verlorengegangen. Somit erscheinen die Stände, hier der Adel, als die ersten Träger eines Landesbewusstseins. Dieses Bewusstsein, in einem Staatsgebilde zu leben, das unabhängig von den familiären Zufälligkeiten der Herrscherfamilie existiert, war neuartig.
1. Einleitung und Fragestellung: Einführung in die Thematik der konkurrierenden Herrschaftsmodelle und Darlegung der zentralen Forschungsfrage zur ständischen Mitbestimmung.
2. Forschungsstand: Überblick über die wesentliche Fachliteratur und Einordnung der eigenen Untersuchung in die bestehende Forschungstradition.
3. Schleswig und Holstein am Ende des Mittelalters: Historische Entwicklung der Region und die Herausbildung der politischen Interessen des ansässigen Adels.
4. Die Wahl Christians I. zum Landesherrn 1460: Analyse der politischen Umstände der Thronfolge und die Rolle der Stände bei der Etablierung des Wahlrechts.
5. Der Vertag von Ripen und seine Bewertung: Detaillierte Untersuchung der Kategorien Wahlmodus, Landesverwaltung, Privilegien und Gerichtswesen des Vertrages.
6. „Tapfere Verbesserung“ von Kiel: Erläuterung der ergänzenden Urkunde und ihrer Bedeutung für die Korrektur ständischer Privilegien.
7. Entwicklung des ständischen Einflusses nach 1460: Analyse der langfristigen Erosion ständischer Rechte in den Bereichen Landeseinheit, Wahlrecht, Indigenat und Steuerhoheit.
8. Ausblick: Untersuchung der Rezeption des Ripener Vertrags im 19. Jahrhundert und dessen Einfluss auf den aufkommenden Nationalismus.
9. Ergebnis: Zusammenfassung der Machtverschiebung zwischen Ständen und Fürsten sowie Bilanzierung der historischen Bedeutung der Verträge.
10. Quellen und Literatur: Auflistung der verwendeten Primär- und Sekundärquellen.
11. Anhang: Vertrag von Ripen, „Tapfere Verbesserung“ von Kiel: Wiedergabe der Original-Vertragstexte als Grundlage der Untersuchung.
Frühparlamentarismus, Schleswig, Holstein, Vertrag von Ripen, Ständestaat, Ritterschaft, Landesherr, Steuerhoheit, Wahlrecht, Indigenat, Landtag, Herrschaftsverträge, Geschichte, Verfassungsgeschichte, 1460.
Die Arbeit analysiert die historische Entwicklung der ständischen Mitbestimmung in Schleswig und Holstein nach 1460 und die daraus resultierenden Machtstrukturen zwischen Ständen und Fürsten.
Zentrale Themen sind die Verfassungsgeschichte, die Rolle der Ritterschaft als Machtfaktor, das Steuerbewilligungsrecht sowie die Entwicklung des Wahlrechts bis ins 17. Jahrhundert.
Das Ziel ist es, den Machtanspruch der Stände anhand der Verträge von 1460 zu untersuchen und nachzuweisen, wie diese ihre politische Dominanz gegenüber dem Landesherrn durchzusetzen versuchten.
Die Arbeit nutzt eine historisch-analytische Methode, basierend auf der Untersuchung und Interpretation von Rechtstexten (Verträge von Ripen und Kiel) sowie der Auswertung der relevanten Forschungsliteratur.
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Verträge von 1460, die Untersuchung der spezifischen ständischen Privilegien und die Darstellung der schrittweisen Machtverschiebung zugunsten der fürstlichen Verwaltung bis zum Ende des letzten Landtags.
Zu den wichtigsten Begriffen gehören Frühparlamentarismus, Ständestaat, Vertrag von Ripen, landständische Verfassung, Steuerhoheit und Ritterschaft.
Er sicherte den Ständen die Mitbestimmung bei der Nachfolgeregelung und garantierte ihnen weitreichende Rechte, insbesondere das Steuerbewilligungsrecht, das sie vor willkürlicher fürstlicher Macht schützte.
Durch die Etablierung effektiverer, fürstlich kontrollierter Verwaltungen und die wirtschaftliche sowie politische Schwächung des Adels verloren die Stände sukzessive ihre Mitbestimmungsrechte, bis der letzte Landtag 1675 abgebrochen wurde.
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