Diplomarbeit, 2005
93 Seiten, Note: 2,2 (gut)
Einleitung: Problemstellung und Aufbau der Arbeit
1) Der Integrationsfachdienst München – Freising gGmbH
1.1) Organisationsstruktur des IFD M-FS
1.1.1) Aufbauorganisation
1.1.2) Ablauforganisation
1.2) Die Klientel des Integrationsfachdienstes München-Freising gGmbH
1.3) Ziele des Integrationsfachdienstes
1.4) Aufgaben des Integrationsfachdienstes
1.4.1) Berufliche Rehabilitation nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB XI)
2) Das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV)
2.1) Entstehungshintergrund, Geschichte
2.2) Der aktivierende Staat
2.1.1) Das Prinzip des: „Fordern und Fördern“ im sozialstaatlichen Handeln
2.1.1.1)Fördern und Fordern nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch
2.2) Der Behinderungsbegriff im Sozialgesetzbuch Zweites Buch
2.3) Auswirkungen des Sozialgesetzbuches Zweites Buch auf die Arbeit der berufsbegleitenden Dienste für Menschen mit seelischer Behinderung
2.3.1) Auswirkung auf die psychosozialen Begleitung
2.2.3) Zukunftsperspektiven
3) Managementkonzepte
3.1) Managementkonzepte in der Sozialen Arbeit
3.1.1) Relevante Charakteristika Sozialer Dienstleistungserstellung
3.1.2) Notwendigkeit von Leitung in Sozialen Einrichtungen
3.2) Aufgaben des Managements
3.2.1) Personalmanagement
3.2) Die lernende Organisation
4) Schlussbetrachtung
Die vorliegende Arbeit untersucht die Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelungen durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV / SGB II) auf die berufliche Begleitung seelisch behinderter Menschen durch Integrationsfachdienste. Ziel ist es, die Schnittstellen und Beeinflussungen zwischen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der beruflichen Rehabilitation aufzuzeigen sowie Managementkonzepte zu diskutieren, die eine effektive fachliche Praxis unter diesen geänderten Rahmenbedingungen ermöglichen.
1) Der Integrationsfachdienst München – Freising gGmbH
Die Auswirkungen der gesetzlichen Veränderungen im Rahmen des Sozialgesetzbuches Nummer II auf die Berufsbegleitenden Dienste soll am Beispiels Integrationsfachdienst München – Freising gGmbH (i.F. IFD M-FS) erläutert werden. Der IFD M-FS ist eine noch sehr junge Einrichtung, sie wurde im März 2005, durch den Eintrag in das Handelsregister nach § 11 Abs. 1 GmbHG, gegründet.
Verantwortlich für die Neugründung in Form einer gGmbH ist der § 111 Abs.5 SGB IX, der eine Konzentration der Berufsbegleitenden Dienste in möglichst einem Dienst pro Arbeitsagenturbezirk fordert. In der bisherigen Form des Integrationsfachdienstes waren die Integrationsfachberater bei Träger der freien Wohlfahrtspflege angestellt und auch organisatorisch und rechtlich bei diesen Trägern angebunden. Während die meisten Integrationsfachberater weiterhin einen Arbeitsvertrag mit den bisherigen Trägern haben, sind sie organisatorisch und bedingt auch rechtlich, im Integrationsfachdienst München – Freising gGmbH angegliedert.
Problematisch an dieser Regelung ist die Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechtes der Leistungsberechtigten nach §9 SGB IX. Dem steht eine Konzentration der Hilfeleistung gegenüber, die die bisher bestehende Sektorisierung der sozialpsychiatrischen Hilfen in diesem Bereich überwinden will. Ein weiterer Vorteil ist die Bündelung von Kompetenzen durch die Zusammenlegung der Mitarbeiter. Die so entstandene gGmbH bezog ihr Personal von den bisherigen Integrationsfachdiensten, die bisher bei verschiedenen freien Trägern, je nach betreuungsrelevanter Behinderungsform, ansässig waren,. Neueingestellte Fachberater werden beim IFD M-FS gGmbH direkt angestellt.
1) Der Integrationsfachdienst München – Freising gGmbH: Darstellung der Organisationsstruktur, Zielsetzungen und Aufgaben des IFD M-FS sowie eine Erläuterung der beruflichen Rehabilitation im Kontext des SGB IX.
2) Das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV): Analyse des historischen Hintergrunds und der theoretischen Grundlagen des aktivierenden Staates sowie die Auswirkungen der neuen Gesetzgebung auf die Arbeit der berufsbegleitenden Dienste.
3) Managementkonzepte: Diskussion von Konzepten zur Steuerung sozialer Organisationen, insbesondere unter Berücksichtigung der „lernenden Organisation“ und des Personalmanagements zur Sicherung qualitativer Standards.
4) Schlussbetrachtung: Zusammenfassung der Herausforderungen für berufsbegleitende Dienste durch die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Notwendigkeit einer stärkeren Verzahnung der Hilfesysteme.
SGB II, SGB IX, Hartz IV, Integrationsfachdienst, berufliche Rehabilitation, psychosoziale Begleitung, aktivierender Staat, Sozialmanagement, lernende Organisation, seelische Behinderung, Fallmanagement, Arbeitsmarktintegration, Fordern und Fördern, Teilhabe, Arbeitslosigkeit.
Die Diplomarbeit befasst sich mit den Auswirkungen der Arbeitsmarktreformen (Hartz IV / SGB II) auf die Arbeit von Integrationsfachdiensten, die Menschen mit seelischer Behinderung im Erwerbsleben unterstützen.
Zentral sind die Themenfelder berufliche Rehabilitation, sozialstaatliche Prinzipien, Management in sozialen Einrichtungen sowie die spezifische Unterstützungssituation für psychisch erkrankte Menschen.
Ziel ist es, Handlungsstrategien für Integrationsfachdienste aufzuzeigen, wie sie trotz der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen eine effektive und klientenorientierte berufliche Begleitung gewährleisten können.
Die Arbeit basiert auf einer Literatur- und Dokumentenanalyse der gesetzlichen Grundlagen, der Theorie des aktivierenden Staates sowie fachwissenschaftlicher Managementkonzepte für soziale Organisationen.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des IFD, die Analyse der Hartz-IV-Gesetzgebung, die Auswirkungen dieser Reformen auf das Behinderungsbild und die Diskussion moderner Managementansätze wie der „lernenden Organisation“.
Besonders prägend sind SGB II, SGB IX, Integrationsfachdienst, aktivierender Staat, berufliche Rehabilitation, seelische Behinderung und lernende Organisation.
Das SGB II setzt einen starken Fokus auf die Vermittelbarkeit und erfordert eine hohe Eigenaktivität; bei psychisch erkrankten Menschen, deren Verlauf schwankend ist, erschwert dies oft den Zugang zu passgenauen Hilfen, da Behinderung primär als Vermittlungshemmnis wahrgenommen wird.
Das Management ist entscheidend, um trotz der komplexen Binnenstruktur und der neuen rechtlichen Anforderungen eine transparente und lernende Organisation zu etablieren, die Synergieeffekte zwischen den Akteuren nutzbar macht.
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