Bachelorarbeit, 2017
50 Seiten, Note: 2,3
A. Einleitung
B. Die Historische Entwicklung des Insolvenzrechts
I. Übergang von Konkursordnung zur Insolvenzordnung
II. Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)
C. Funktionen des Insolvenzrechts
D. Verfahrensarten
I. Verbraucherinsolvenzverfahren
II. Regelinsolvenzverfahren
III. Die Eigenverwaltung
IV. Schutzschirmverfahren
E. Die Verwalterarten
I. Der vorläufige Insolvenzverwalter
II. Der Insolvenzverwalter
1. Rechte und Pflichten des Insolvenzverwalters
a. Buchführungs- und Rechnungslegungspflichten
b. Steuerrechtliche Pflichten
c. Wahlrecht im Vertragsrecht
III. Der Sachwalter
1. Rechte und Pflichten des Sachwalters
a. Prüfungs- und Überwachungspflichten
b. Unterrichtungspflicht
c. Zustimmungsbefugnis
IV. Treuhänder
V. Der Sondersachwalter
F. Die Haftung nach Verwalterarten
I. Haftung des Insolvenzverwalters
II. Haftung des Sachwalters
III. Haftung des Sondersachwalters
IV. Die Haftung gem. § 60 InsO
V. Rechtsnatur des § 60 InsO
VI. Verschulden
VII. Fallbeispiele Haftung Sachwalter und Insolvenzverwalter
1. Fallbeispiel 1
2. Fallbeispiel 2
G. Resümee
Die Arbeit untersucht die Haftungssituation des Sach- und Sondersachwalters im Vergleich zum Insolvenzverwalter unter Berücksichtigung der durch das ESUG gestärkten Eigenverwaltung und analysiert dabei kritisch, ob eine verminderte Haftung für Sachwalter rechtlich geboten oder sinnvoll ist.
1. Fallbeispiel 1
Die Folgenden Fallbeispiele dienen der Veranschaulichung und sollen einen Einblick in die aktuelle Rechtsprechung gewähren. Sie zeigen, wie die Gerichte die Thematik der Haftung behandelt haben und ob und wenn ja, inwiefern eine Unterscheidung nach Insolvenzverwalter oder Sachwalter erfolgt ist.
Der Sachwalter hat wie bereits festgestellt gem. § 60 Abs. 2 InsO für ein Verschulden eingesetzter Personen des Schuldners analog nach § 278 BGB zu haften, sofern dieser nicht gegen seine Überwachungspflicht verstoßen hat. Es ist naheliegend, dass während eines Insolvenzverfahrens, sei es zum Zwecke der Umstrukturierung und Sanierung oder zur Liquidierung des Unternehmens der Sachwalter auf bestehende Angestellte des Schuldners für das operative Geschäft angewiesen ist. Je nach Umfang des betreffenden Verfahrens sind die Möglichkeiten des Sachwalters im Hinblick auf die Kontrollierbarkeit dieser Angestellten nachvollziehbarerweise beschränkt. Das folgende Urteil vom OLG Bremen 23.1.04 – 4U 36/03 befasste sich mit der Fragestellung, inwiefern der Insolvenzverwalter für ein Verschulden von Personal des Schuldners einzustehen hat. Auch wenn es sich im vorliegenden Fall um einen Insolvenzverwalter handelt, ist er wesensgemäß auf einen Sachwalter anwendbar.
A. Einleitung: Beleuchtung der zunehmenden Insolvenzfälle und der steigenden Bedeutung der Haftungsfragen für Insolvenzverwalter bei der Sanierung von Unternehmen.
B. Die Historische Entwicklung des Insolvenzrechts: Darstellung der Reform vom Konkursrecht hin zur modernen Insolvenzordnung und dem ESUG zur Erleichterung der Sanierung.
C. Funktionen des Insolvenzrechts: Erläuterung des Normenzwecks des Insolvenzverfahrens unter Berücksichtigung von Gläubigerinteressen und Unternehmensfortführung.
D. Verfahrensarten: Abgrenzung von Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren sowie die Besonderheiten der Eigenverwaltung und des Schutzschirmverfahrens.
E. Die Verwalterarten: Definition der Rollen von vorläufigem Insolvenzverwalter, Insolvenzverwalter, Sachwalter, Treuhänder und Sondersachwalter nebst deren Aufgaben.
F. Die Haftung nach Verwalterarten: Vertiefte Analyse der Haftungstatbestände und Verschuldensmaßstäbe anhand aktueller Rechtsprechung und Fallbeispiele.
G. Resümee: Fazit zur Notwendigkeit einer Haftungsanpassung für Sachwalter und die Auswirkungen der ESUG-Reform auf die Rechtspraxis.
Insolvenzrecht, Eigenverwaltung, Sachwalter, Insolvenzverwalter, Haftung, § 60 InsO, ESUG, Sanierung, Schutzschirmverfahren, Pflichtverletzung, Überwachungspflicht, Sondersachwalter, Insolvenzmasse, Verschulden, Rechtsprechung
Die Arbeit analysiert die haftungsrechtliche Stellung von Sachwaltern und Sondersachwaltern innerhalb von Insolvenzverfahren unter besonderer Berücksichtigung der Eigenverwaltung.
Die Themen umfassen die Historie des Insolvenzrechts, die verschiedenen Verfahrensarten, die Differenzierung der Verwalterrollen sowie die Haftungstatbestände nach § 60 InsO.
Das Ziel ist es zu untersuchen, ob die aktuelle Rechtspraxis, die Sachwalter hinsichtlich der Haftung weitgehend Insolvenzverwaltern gleichstellt, angesichts der besonderen Struktur der Eigenverwaltung gerechtfertigt ist.
Es handelt sich um eine juristische Facharbeit, die aktuelle Gesetzeslagen, Literaturkommentare und einschlägige BGH- sowie OLG-Urteile analysiert.
Der Hauptteil gliedert sich in eine systematische Darstellung der Verwalterarten, die Herleitung ihrer Pflichten und eine detaillierte Auseinandersetzung mit Haftungsrisiken anhand von konkreten Fallbeispielen.
Insolvenzrecht, Eigenverwaltung, Sachwalter, Haftung, § 60 InsO und Sanierung bilden den Kern der terminologischen Basis.
Obwohl die Literatur und Rechtsprechung beide weitgehend gleichbehandeln, argumentiert der Autor, dass der Sachwalter in der Eigenverwaltung besonderen Anforderungen und einer höheren Abhängigkeit von Dritten unterliegt, was eine differenziertere Betrachtung erfordert.
Das Schutzschirmverfahren dient als strategisches Instrument zur frühzeitigen Sanierung, wobei der vorläufige Sachwalter bereits hier eine zentrale Rolle bei der Vorbereitung und Überwachung einnimmt.
In der Literatur und Rechtsprechung findet der Sondersachwalter kaum Beachtung, da er meist nur punktuell für spezifische Überwachungsaufgaben bestellt wird, was seine Haftungseinordnung in die Analogie zu § 60 InsO kompliziert.
Der Autor legt nahe, dass aufgrund der durch das ESUG veränderten Arbeitsweise eine Neubewertung der Haftungsgrenzen oder der Rechtsfolgen für den Sachwalter überlegenswert wäre, um die Eigenverwaltung attraktiver und effizienter zu gestalten.
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