Bachelorarbeit, 2017
50 Seiten, Note: 2,3
Die Arbeit befasst sich mit der Haftung des Sach- und Sondersachwalters in der Eigenverwaltung, wobei Gestaltungsmöglichkeiten und Ausgestaltungsrechte in Regelinsolvenzverfahren Berücksichtigung finden.
Insolvenzrecht, Eigenverwaltung, Sachwalter, Sondersachwalter, Haftung, Insolvenzverwalter, Regelinsolvenzverfahren, Gestaltungsmöglichkeiten, Ausgestaltungsrechte, § 60 InsO, Gläubigerschutz, Sanierung, ESUG.
Während der Insolvenzverwalter die Verfügungsgewalt übernimmt, hat der Sachwalter in der Eigenverwaltung primär eine Überwachungs- und Prüfungsfunktion gegenüber dem Schuldner.
Der Sachwalter haftet für die schuldhafte Verletzung seiner insolvenzspezifischen Pflichten gegenüber allen Beteiligten, wobei die Arbeit untersucht, ob seine Haftung gemindert sein sollte.
Das ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) schuf Anreize für die Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren, um die Sanierungschancen zu erhöhen.
Zu seinen Aufgaben gehören die Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Schuldners, die Überwachung der Geschäftsführung und die Unterrichtung des Gläubigerausschusses.
Die Arbeit diskutiert die zentrale Frage, inwiefern Sachwalter und Insolvenzverwalter in der Rechtspraxis denselben Haftungsvoraussetzungen unterworfen sein sollten.
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