Diplomarbeit, 2005
158 Seiten, Note: 1,0
Die vorliegende Diplomarbeit befasst sich mit dem Rechtsinstitut der Liebhaberei im deutschen Steuerrecht. Ziel der Arbeit ist es, die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) zu diesem Thema zu analysieren und zu bewerten. Dabei wird insbesondere die Entwicklung des Liebhabereibegriffs und die Relevanz der Einkünfteerzielungsabsicht untersucht.
Das erste Kapitel dieser Arbeit beschäftigt sich mit der Einleitung und Problembeschreibung. Es wird der Gegenstand der Untersuchung vorgestellt und die Forschungsfrage formuliert. Kapitel 2 beleuchtet die allgemeinen Grundsätze der Liebhaberei, beginnend mit der „ständigen Rechtsprechung“ des BFH und dem Grundsatzbeschluss des Großen Senats vom 25. Juni 1984. Weitere Themen sind die allgemeine einkommensteuerrechtliche Relevanz und die Historie der Liebhaberei vor dem Hintergrund der verschiedenen Einkommensteuergesetze. Abschließend werden die Rechtfertigungsgründe für das Rechtsinstitut der Liebhaberei diskutiert. Im dritten Kapitel werden die allgemeinen Tatbestandsmerkmale und Beweisanzeichen der Liebhaberei näher betrachtet. Hier werden die Einkünfteerzielungsabsicht, der Totalerfolg, die Totalerfolgsprognose und die Bedeutung „persönlicher Gründe oder Neigungen“ untersucht. Kapitel 4 widmet sich den grundsätzlichen Fallgestaltungen bei der Annahme von Liebhaberei, wobei die verschiedenen Konstellationen der Einkünfteerzielungsabsicht und ihr Fehlen im Fokus stehen. Das fünfte Kapitel behandelt schließlich die speziellen Beweisanzeichen für Liebhaberei im Zusammenhang mit verschiedenen Einkunftsarten, wie beispielsweise Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit und Vermietung und Verpachtung.
Liebhaberei, Einkünfteerzielungsabsicht, Totalerfolg, Anscheinsbeweis, Beweisanzeichen, BFH-Rechtsprechung, Einkommensteuerrecht, Steuerrecht, Steuerersparnis, Verlustzuweisungsgesellschaften, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit, Vermietung und Verpachtung
Liebhaberei bezeichnet eine Tätigkeit, die ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Steuerlich führt dies dazu, dass Verluste aus dieser Tätigkeit nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden können, da sie der privaten Lebensführung zugeordnet werden.
Der Grundsatzbeschluss des Großen Senats vom 25.06.1984 legte fest, dass für die Annahme von Liebhaberei ein zweigliedriger Tatbestand aus objektivem Fehlen eines Totalgewinns und subjektiver fehlender Gewinnerzielungsabsicht vorliegen muss.
Die Prüfung erfolgt über eine Totalerfolgsprognose. Es wird ermittelt, ob der Betrieb über die gesamte Dauer seines Bestehens (die Totalerfolgsperiode) voraussichtlich einen positiven Gesamterfolg erzielen wird.
Typische Anzeichen sind langjährige Verluste ohne Umstrukturierungsmaßnahmen, die Ausübung der Tätigkeit aufgrund persönlicher Neigungen (z. B. Hobbys wie Pferdezucht oder Segelyachtvermietung) oder die Erzielung von Steuervorteilen durch Verlustzuweisungen.
Ja, insbesondere bei der Vermietung von Ferienimmobilien oder Luxuswohnungen prüft die Finanzverwaltung häufig, ob eine langfristige Überschusserzielungsabsicht vorliegt oder ob private Motive im Vordergrund stehen.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

