Bachelorarbeit, 2019
105 Seiten, Note: 1,0
1 EINLEITUNG
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung
2 ORGANSCHAFT IM ERTRAGSTEUERRECHT
2.1 Überblick über die ertragsteuerliche Organschaft
2.2 Körperschaftsteuerliche Organschaft
2.2.1 Persönliche Voraussetzungen
2.2.2 Sachliche Voraussetzungen
2.2.3 Wirkungen und Rechtsfolgen der körperschaftsteuerlichen Organschaft
2.2.4 Einzelfragen zur körperschaftsteuerlichen Organschaft
2.3 Gewerbesteuerliche Organschaft
2.3.1 Voraussetzungen der gewerbesteuerlichen Organschaft
2.3.2 Wirkungen und Rechtsfolgen der gewerbesteuerlichen Organschaft
2.4 Checkliste zur Organschaft im Ertragsteuerrecht
2.5 Zusammenfassung der Chancen und Risiken einer ertragsteuerlichen Organschaft – Abwägungen für die Praxis
3 ORGANSCHAFT IM UMSATZSTEUERRECHT
3.1 Überblick und Wirkungen der umsatzsteuerlichen Organschaft
3.2 Persönliche Voraussetzungen
3.2.1 Organgesellschaft
3.2.2 Organträger
3.3 Sachliche Voraussetzungen
3.3.1 Finanzielle Eingliederung
3.3.2 Wirtschaftliche Eingliederung
3.3.3 Organisatorische Eingliederung
3.4 Praxistipp und Chancen einer umsatzsteuerlichen Organschaft
4 FAZIT
Die Arbeit untersucht das Rechtsinstitut der steuerlichen Organschaft umfassend im Ertrag- und Umsatzsteuerrecht. Ziel ist es, aktuelle rechtliche und tatsächliche Anforderungen darzustellen sowie praxisorientierte Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen, während zugleich risikobehaftete Bereiche analysiert werden, um unerwünschte Rechtsfolgen durch das Organschaftsverhältnis zu vermeiden.
2.2.1.2 Organträger
Als Organträger kommen gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG grundsätzlich natürliche Personen, nicht steuerbefreite Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen und Personengesellschaften in Betracht. Folglich ist der Organträger – im Gegensatz zur Organgesellschaft – an keine bestimmte Rechtsform gebunden.
Entscheidend ist vielmehr, dass der Organträger nach § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG ein gewerbliches Unternehmen ist. Damit soll verhindert werden, dass gewerbesteuerpflichtige Gewerbeerträge der Organgesellschaften auf Ebene des Organträgers nicht mehr der Gewerbesteuer unterliegen. Folgt man der h. M. im Schrifttum und der Auffassung der Finanzverwaltung, ist von einem gewerblichen Unternehmen auszugehen, wenn die Anforderungen an einen Gewerbebetrieb nach § 2 GewStG erfüllt sind; eine gewerbliche Tätigkeit nach § 15 Abs. 2 EStG ist nicht erforderlich. Neben einer gewerblichen Tätigkeit i. S. d. § 15 Abs. 2 EStG führt demnach auch die Qualifizierung kraft Rechtsform (§ 2 Abs. 2 GewStG) oder kraft wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§ 2 Abs. 3 GewStG) zur Begründung eines Gewerbetriebs und somit zur Eigenschaft eines gewerblichen Unternehmens, auch wenn die Tätigkeit der Kapitalgesellschaft bspw. lediglich freiberuflicher Natur ist oder die Kapitalgesellschaft reine Vermögensverwaltung betreibt. Auch Wirtschaftsprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaften in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft sind somit als gewerbliche Unternehmen nach § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG anzusehen und können Organträger sein.
1 EINLEITUNG: Einführung in die Thematik der Organschaft im deutschen Steuerrecht als Mittel zur Zusammenfassung von Steuersubstraten und Vorstellung des Gangs der Untersuchung.
2 ORGANSCHAFT IM ERTRAGSTEUERRECHT: Detaillierte Betrachtung der körperschaft- und gewerbesteuerlichen Anforderungen, der Voraussetzungen für Organgesellschaften und Organträger sowie der Gewinnabführungsverträge.
3 ORGANSCHAFT IM UMSATZSTEUERRECHT: Untersuchung der spezifischen Anforderungen an die umsatzsteuerliche Organschaft, insbesondere bezüglich der Eingliederungsmerkmale und der veränderten Behandlung von Innenumsätzen.
4 FAZIT: Zusammenfassende Würdigung der Organschaft als beratungsintensives Gestaltungsmittel, das bei korrekter Umsetzung steuerliche Vorteile bietet, aber erhebliche Haftungsrisiken birgt.
Organschaft, Organträger, Organgesellschaft, Ertragsteuerrecht, Umsatzsteuerrecht, Gewinnabführungsvertrag, Finanzielle Eingliederung, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Minderabführung, Mehrabführung, Steuerliche Gestaltung, Verlustübernahme, Organkreis, Betriebsstätte.
Die Arbeit behandelt das Rechtsinstitut der steuerlichen Organschaft im deutschen Ertrag- und Umsatzsteuerrecht und beleuchtet deren Anforderungen, Chancen und Risiken.
Die Schwerpunkte liegen auf den persönlichen und sachlichen Voraussetzungen der Organschaft, der finanziellen Eingliederung, der Bedeutung von Gewinnabführungsverträgen sowie den Rechtsfolgen für die beteiligten Unternehmen.
Das primäre Ziel ist eine umfassende Darstellung aller einschlägigen steuerlichen Anforderungen zur Begründung eines Organschaftsverhältnisses, um praxisorientierte Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen und unerwünschte Rechtsfolgen zu vermeiden.
Die Untersuchung erfolgt auf Basis der geltenden Rechtslage (de lege lata) unter Berücksichtigung aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen.
Der Hauptteil gliedert sich in die Organschaft im Ertragsteuerrecht (Körperschaft- und Gewerbesteuer) sowie die Organschaft im Umsatzsteuerrecht, wobei jeweils Voraussetzungen, Wirkungen und spezielle Einzelfragen erläutert werden.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Organträger, Organgesellschaft, Gewinnabführungsvertrag, finanzielle Eingliederung und Verlustübernahme charakterisiert.
Sie ist eine zwingende Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung der Organschaft und erfordert zwingend eine Mehrheit der Stimmrechte beim Organträger, eine bloße kapitalmäßige Mehrheit reicht hierfür nicht aus.
Von einer verunglückten Organschaft spricht man, wenn alle Beteiligten fälschlicherweise von einer wirksamen Organschaft ausgehen, obwohl tatsächlich die gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. fehlender Gewinnabführungsvertrag) nicht erfüllt sind.
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