Bachelorarbeit, 2019
43 Seiten
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Diese Bachelorthesis befasst sich mit der Auslegung des Begriffs der „nahestehenden Personen“ gemäß § 111a Abs. 1 Satz 2 AktG-E. Der Schwerpunkt liegt auf der Untersuchung der methodischen Besonderheiten, die sich aus dem Verweis auf internationale Rechnungslegungsstandards ergeben.
Die Einleitung stellt den Gegenstand der Untersuchung vor und erläutert die Relevanz des Themas. Im Folgenden wird der Regelungsgehalt des § 111a Abs. 1 Satz 2 AktG-E analysiert, wobei der strukturelle Aufbau, die Determinierung von internationalen Rechnungslegungsstandards und die Relevanz des IAS 24 untersucht werden.
Kapitel D befasst sich mit den allgemeinen Grundsätzen für die Auslegung der IFRS, insbesondere mit den Bedürfnissen und Methoden der Auslegung. Dabei werden die Grundlagen des IFRS-Systems, der Einfluss des europäischen Gemeinschaftsrechts sowie die Auslegungsgrundsätze des Gemeinschaftsrechts betrachtet.
Kapitel E schließlich befasst sich mit der Übertragung der Grundsätze für die Auslegung von IFRS auf den aktienrechtlichen Begriff der nahestehenden Personen. Hier werden die Integration des IAS 24 in das deutsche Rechtssystem, die Anwendung der grammatikalischen, historischen und systematisch-teleologischen Auslegung sowie die Berücksichtigung von Wertungen des DCGK und der deutschen Gerichtsbarkeit untersucht.
Aktienrecht, IFRS, IAS 24, Auslegung, nahestehende Personen, § 111a Abs. 1 Satz 2 AktG-E, internationales Rechnungslegungsrecht, Gemeinschaftsrecht, Grammatikalische Auslegung, Historische Auslegung, Systematisch-teleologische Auslegung, Richtlinienkonforme Auslegung, Rechtsfortbildung, DCGK, deutsche Gerichtsbarkeit.
Der Begriff bezieht sich auf Personen oder Unternehmen, bei denen bei Transaktionen (Related Party Transactions) kein natürlicher Interessengegensatz besteht, was zu Benachteiligungen führen kann.
Durch die dynamische Verweisung auf Standards wie IAS 24 soll ein geschlossenes Gesamtkonzept zur Regulierung von Geschäften mit nahestehenden Personen geschaffen werden.
IAS 24 liefert die Definitionen und Kriterien dafür, wer im Sinne der internationalen Standards als nahestehende Person gilt.
Die Auslegung erfolgt methodisch über grammatikalische, historische und systematisch-teleologische Ansätze unter Berücksichtigung des EU-Gemeinschaftsrechts.
Es dient der Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie, um unter anderem die Transparenz bei Geschäften mit nahestehenden Personen zu erhöhen und „Tunneling“ zu verhindern.
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