Bachelorarbeit, 2019
32 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung
2 Literaturüberblick
3 Erläuterung der Cum-ex-Geschäfte
3.1 Das Grundmodell
3.2 Zahlenbeispiel für den Leerverkauf mit Kurssicherungsgeschäft
3.3 Varianten von Cum-Ex-Geschäften mit Leerverkäufen
4 Materiell-rechtliche Einordnung
4.1 Die Anrechnungsvoraussetzungen des § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG
4.2 Einkünfte aus Dividende oder Dividendenkompensationszahlung
4.2.1 Zeitraum bis einschließlich 2006
4.2.2 Zeitraum von 2007 bis 2012
4.3 Erhebung der Kapitalertragssteuer
4.4 Zwischenfazit
5 Ökonomische Auswirkung
5.1 Verluste des Fiskus
5.2 Einfluss der Cum-Ex-Geschäfte auf Handelsvolumina an der Börse
6 Fazit und Ausblick
Die vorliegende Arbeit untersucht die steuerrechtliche Rechtmäßigkeit von Cum-Ex-Geschäften mit Leerverkäufen sowie deren ökonomische Auswirkungen auf den deutschen Fiskus und die Handelsaktivitäten an der Börse.
3.1 Das Grundmodell
Bei den „klassischen“ Cum-Ex-Geschäften verkaufte ein Leerverkäufer Aktien einen Tag vor bzw. am Dividendenstichtag cum Dividende, also mit Dividendenanspruch (vgl. Jehke/Blank 2017: 906). Bei einem Leerverkauf ist der Verkäufer zum Zeitpunkt des Eingehens der Verkaufsvereinbarung nicht im Besitz der Aktien, sondern vereinbart eine Lieferung der Aktien zu einem späteren Zeitpunkt. Aufgrund der Vorschriften an der deutschen Wertpapierbörse, den sogenannten Börsenusancen, muss ein Verkauf an der Börse zwei Tage nach Geschäftsabschluss erfüllt werden (vgl. § 4 Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse). Dementsprechend war bei Cum-Ex-Geschäften der Tag der Lieferung einen bzw. zwei Tage nach dem Dividendenstichtag. Am Tag der Dividendenausschüttung zahlte die Aktiengesellschaft eine Nettodividende an den Eigentümer der Aktie und führte die Kapitalertragssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag an das Finanzamt ab, für welche die Depotbank des Aktieninhabers Diesem eine Kapitalertragssteuerbescheinigung ausstellte (vgl. Abbildung 1).
Mit Vorlage dieser Bescheinigung beim Finanzamt konnte sich der Aktieninhaber die abgeführte Steuer später anrechnen bzw. erstatten lassen (vgl. Bruns 2010: 2062). Damit der Leerverkäufer seiner Pflicht, dem Käufer die Aktien zu liefern, nachkommen konnte, musste er nun die Aktien von dem bisherigen Inhaber erwerben (vgl. Abbildung 1). Dies Tat er entweder mit einer Wertpapierleihe oder er kauft sich die Wertpapiere außerbörslich auf dem OTC-Markt (vgl. Berger/Matuszewski: 3099). Die Aktien hatten jedoch aufgrund der Dividendenausschüttung an Wert verloren. Der Käufer hatte allerdings den Preis für die Aktien mit Dividendenanspruch gezahlt. Dementsprechend lieferte der Verkäufer die Aktien ohne Dividendenanspruch, während der Girosammelverwahrer (Clearstream Banking AG) zusätzlich eine Dividendenkompensationszahlung in Höhe der Nettodividende an die Depotbank des Käufers auszahlte (vgl. Abbildung 1). Diese ließ er sich später vom Leerverkäufer erstatten.
1 Einleitung: Einführung in das Thema der Cum-Ex-Geschäfte, deren Bedeutung für den deutschen Staatshaushalt und Definition der Forschungsfragen.
2 Literaturüberblick: Zusammenfassung bestehender wissenschaftlicher und rechtspraktischer Diskurse zur Legalität und den Kapitalmarktauswirkungen von Cum-Ex-Geschäften.
3 Erläuterung der Cum-ex-Geschäfte: Detaillierte Darstellung des Grundmodells, Veranschaulichung durch ein Zahlenbeispiel sowie Erläuterung diverser technischer Varianten.
4 Materiell-rechtliche Einordnung: Analyse der steuerrechtlichen Voraussetzungen für die Kapitalertragssteueranrechnung und Diskussion der verschiedenen Auslegungsansätze zur Legalität.
5 Ökonomische Auswirkung: Quantitative Schätzung der fiskalischen Schäden durch Steuerausfälle und Untersuchung des Einflusses auf die Handelsvolumina an der deutschen Börse.
6 Fazit und Ausblick: Zusammenfassung der Ergebnisse zur Rechtmäßigkeit und den Auswirkungen, sowie ein Ausblick auf zukünftige Herausforderungen der Rechtsaufarbeitung.
Cum-Ex-Geschäfte, Leerverkäufe, Dividendenstripping, Kapitalertragssteuer, Steuerhinterziehung, Finanzamt, Fiskus, Handelsvolumen, Börse, Dividendenkompensation, Steuerarbitrage, Rechtsgrundlage, Aktiengesellschaft, Clearstream, Steuerrecht.
Die Arbeit behandelt die steuerrechtliche Einordnung und die ökonomische Relevanz von Cum-Ex-Geschäften mit Leerverkäufen in Deutschland.
Die zentralen Themen umfassen die steuerliche Legalitätsdiskussion, die Funktionsweise von Dividendenstripping sowie die quantitative Messung der Steuerschäden und Börseneffekte.
Das Ziel ist es, zu klären, ob Cum-Ex-Geschäfte mit Leerverkäufen rechtmäßig waren und welche konkreten Auswirkungen sie auf die Steuereinnahmen und die Handelsbewegungen an der Börse hatten.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse von Gesetzen, Urteilen und Fachliteratur sowie um eine ökonomische Auswertung von Handelsdaten der Börse.
Der Hauptteil gliedert sich in eine technische Erklärung der Geschäftsmodelle, eine ausführliche rechtliche Prüfung der Anrechnungsvoraussetzungen und eine empirische Analyse der fiskalischen Auswirkungen.
Wichtige Begriffe sind Cum-Ex-Geschäfte, Kapitalertragssteuer, Leerverkäufe, Steuerarbitrage, Fiskalschäden und Dividendenausschüttung.
Der Streitpunkt war, ob bei einer nur einmal abgeführten Kapitalertragssteuer eine mehrfache Anrechnung oder Erstattung durch verschiedene Parteien rechtlich zulässig war, insbesondere in Bezug auf die Auslegung des wirtschaftlichen Eigentums.
Mit der Gesetzesänderung 2007 wurden Dividendenkompensationszahlungen mit Dividenden gleichgestellt, was den Steuertricks zunächst die Basis entziehen sollte, aber zu neuen rechtlichen Fragen über die Erhebung der Steuer führte.
Die Daten zeigen einen signifikanten Anstieg der Handelsvolumina am Dividendenstichtag vor 2012, was auf einen kausalen Zusammenhang zwischen Cum-Ex-Aktivitäten und dem Handelsgeschehen an der deutschen Börse hindeutet.
Die Schätzungen gehen von einem Steuerschaden in Höhe von mindestens zehn Milliarden Euro aus.
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