Masterarbeit, 2015
69 Seiten, Note: 1,3
§1. Einleitung
§2. Die Ratio der Notwehrregelung
Die Grundprinzipien des Notwehrrechts
Die überindividualistische Begründung des Notwehrrechts im Rahmen der dualistischen Notwehrlehre
Selbstschutzprinzip
§3. Die Notwehrlage
Einführung
Das Vorliegen eines Angriffs
Angriff durch aktives Tun
Angriff aus menschlichem Verhalten
Tierangriffe - Juristische Personen
Notwehr gegen fahrlässigen Angriff
Die Verhaltensqualität des Angriffs
Einschränkung des Angriffs auf mindestens bewusst fahrlässiges Verhalten
Angriff durch Unterlassen
Unechte Unterlassungsdelikte
Echte Unterlassungsdelikte
Nichterfüllung Zivilrechtlicher Ansprüche
Angriff, Scheinangriff und Angriff mit Scheinwaffe
Ex-ante und Ex-post Betrachtung des Angriffsvorliegens
Angriff mit Scheinwaffen bzw. ungeladener Pistole
Die Rechtswidrigkeit und die Gegenwärtigkeit als erforderliche Merkmale des Angriffs
Die Rechtswidrigkeit
Allgemein zum Merkmal der „Rechtswidrigkeit“
Angriffe von Schuldunfähigen oder sonst schuldlos Handelnden
Die Gegenwärtigkeit
Allgemein zum gegenwärtigen Angriff
Der gegenwärtige Angriff in der Lehre
Gegenwärtiger Angriff in der Rechtsprechung („Beretta-Fall“)
Die Gegenwärtigkeit des Angriffs bei Dauerdelikten
Gegenwärtiger Angriff und Diebstahl
Die Gegenwärtigkeit bei Angriffen durch Unterlassen
§4. Die antizipierte Notwehr
Die Dogmatik der antizipierten Notwehr
Einführung in die Problematik
Notwehr als Zurechnungsmuster
Die Gegenwärtigkeit des Angriffs bei den selbsttätigen Gegenwehrautomaten
§5. Rechtsvergleich zwischen griechischem und deutschem Notwehrrecht
Einführung
Die Notwehrlage nach deutschem und griechischem Strafrecht
§6. Schlussfolgerungen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Notwehrrecht des § 32 StGB, wobei der Schwerpunkt auf den dogmatischen Grundprinzipien und den zentralen Voraussetzungen der Notwehrlage liegt. Ziel der Analyse ist es, das komplexe Verständnis des „Angriffs“ zu schärfen und die Merkmale „Rechtswidrigkeit“ und „Gegenwärtigkeit“ unter kritischer Gegenüberstellung herrschender Meinungen neu zu bewerten, um schließlich eine rechtsvergleichende Perspektive zwischen dem deutschen und dem griechischen Notwehrrecht zu eröffnen.
Die Grundprinzipien des Notwehrrechts
Die inhaltliche Definition der Notwehr ist seit dem 19. Jahrhundert dieselbe wie im Abs. 2 des § 32 StGB geblieben. Die Notwehr bzw. Selbstverteidigung wird als ein in allen Rechtsordnungen anerkanntes Rechtsinstitut bezeichnet, welches einen naturrechtlichen Charakter aufweist. Man kann aus dieser klaren Definition die Grundgedanken der Notwehrregelung nachvollziehen. Ein rechtswidriger gegenwärtiger Angriff ist der Auslöser der Notwehr, denn der Verteidiger hat die von dem Notwehrrecht verliehene Eingriffsbefugnis auf die Rechtsgüter des Angreifers, damit er sich selbst und seine eigenen angegriffenen rechtlichen Interessen verteidigen kann. Die Beeinträchtigung eines fremden Rechtsgutes ist nur dann rechtsmäßig, wenn sie zur Abwehr der Gefahr erforderlich, d.h. geeignet und das relativ mildeste Mittel ist. Die Ausprägung der weiteren Rechtfertigungsvoraussetzungen wird im Wesentlichen durch den Belang festgelegt, den das Recht der Eigenständigkeit der Menschen auf der einen Seite und der zwischenmenschlichen Solidarität auf der anderen Seite einräumt. Unter der Eigenständigkeit des Individuums ist zu verstehen, dass niemand grundsätzlich verpflichtet ist, eigene Rechtsgüter zur Bewährung fremder Güter aufzuopfern.
Das geltende Notwehrrecht beruht auf zwei Prinzipien: dem Individualschutz und der Rechtsbewährung. Diese sog. „dualistische Lehre“ bzw. „Zwei-Elemente Theorie“ der Notwehr stellt vor allem auf den Gedanken ab, dass der Notwehrübende durch seine Abwehr nicht nur seine individuellen Rechtsgütern schützt, sondern auch zugleich die Rechtsordnung als eine überpersönliche Macht gegen Übergriffe verteidigt. Grundlage dieser überindividuellen Begründung der Notwehr ist die Annahme, dass das Interesse an der Abwehr einer Rechtsgutsbeeinträchtigung nicht nur an dem Interesse des Schutzes des bedrohten Rechtsgutes ausgeschöpft wird. Daher ist dem Staat ein von allen individuellen Interessen unabhängiger Eigenwert anzuerkennen. Die Voraussetzung dafür ist ein absolutes Staatsverständnis, nämlich nur wenn der Staat als Repräsentant einer überweltlichen Ordnung oder als Selbstzweck verstanden wird, kann der Abwehr des vom Staat gesetzten Rechts ein unabhängiger Eigenwert zugeschrieben werden.
§1. Einleitung: Die Arbeit führt in das Notwehrrecht des § 32 StGB ein und erläutert die Grundprinzipien sowie die Zielsetzung der kritischen dogmatischen Analyse.
§2. Die Ratio der Notwehrregelung: Dieses Kapitel behandelt die dualistische Lehre der Notwehr, die sowohl den Individualschutz als auch die Rechtsbewährung als tragende Säulen identifiziert.
§3. Die Notwehrlage: Hier wird der Schlüsselbegriff des Angriffs detailliert erörtert, unterteilt in verschiedene Handlungsformen sowie die Merkmale Rechtswidrigkeit und Gegenwärtigkeit.
§4. Die antizipierte Notwehr: Das Kapitel analysiert die dogmatische Problematik von Schutzwehrvorrichtungen und automatisierten Gegenwehrautomaten im Kontext des Notwehrrechts.
§5. Rechtsvergleich zwischen griechischem und deutschem Notwehrrecht: Es werden die Ähnlichkeiten und Unterschiede beider Rechtsordnungen in Bezug auf die Notwehrvoraussetzungen gegenübergestellt.
§6. Schlussfolgerungen: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Einordnung der Notwehr als weitreichendes Recht, das eng mit den Grundprinzipien des Rechtsstaats verknüpft ist.
Notwehrrecht, § 32 StGB, Notwehrlage, Angriffsbegriff, Rechtswidrigkeit, Gegenwärtigkeit, Individualschutz, Rechtsbewährung, dualistische Lehre, antizipierte Notwehr, Notwehrexzess, Rechtsvergleich, griechisches Strafrecht, Unterlassungsdelikte, Selbstschutzprinzip.
Die Arbeit befasst sich mit der dogmatischen Auslegung des Notwehrrechts gemäß § 32 StGB, insbesondere mit der Definition und den Voraussetzungen einer Notwehrlage.
Zu den Kernbereichen zählen die dualistische Lehre (Individualschutz und Rechtsbewährung), die dogmatische Bestimmung des Angriffsbegriffs sowie die zeitliche und rechtliche Einordnung der Notwehrlage.
Das Hauptziel besteht darin, die komplexen Anforderungen an eine Notwehrlage präzise herauszuarbeiten und die verschiedenen Meinungen in der Rechtswissenschaft kritisch zu würdigen.
Der Autor nutzt die klassische strafrechtsdogmatische Analyse unter Berücksichtigung von Literatur und Rechtsprechung sowie einen rechtsvergleichenden Ansatz mit dem griechischen Strafrecht.
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Auslegung der Merkmale eines Angriffs (einschließlich Unterlassen), die Rechtswidrigkeit, die Gegenwärtigkeit bei unterschiedlichen Deliktstypen und die Problematik der automatisierten Abwehr.
Wesentliche Begriffe sind insbesondere der „Angriff“ als Schlüsselbegriff, „Rechtsbewährung“, „Schneidigkeit“ des Notwehrrechts und „Antizipierte Notwehr“.
Der Autor schließt sich der herrschenden Meinung an, dass auch ein Unterlassen – sofern eine rechtliche Handlungspflicht besteht – einen Angriff darstellen kann, der Notwehr rechtfertigt.
Der Autor stellt fest, dass das griechische Notwehrrecht maßgeblich durch das deutsche Strafrecht beeinflusst wurde und beide Systeme auf sehr ähnlichen Grundgedanken basieren.
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