Fachbuch, 2020
106 Seiten
1 Einleitung
2 Sterbehilfearten und Umgang mit dem Sterben
2.1 Passive Sterbehilfe
2.2 Indirekte Sterbehilfe
2.3 Aktive Sterbehilfe
2.4 Assistierter Suizid
2.5 Hospize und Palliativmedizin
3 Sterbehilfe in Deutschland und die Debatte um § 217 StGB
3.1 Historischer Rückblick
3.2 Gesetzesentwürfe
3.2.1 Drucksache 18/5375
3.2.2 Drucksache 18/5374
3.2.3 Drucksache 18/5376
3.2.4 Drucksache 18/5373
3.2.5 Gesetzesentwurf Borasio, Jox, Taupitz, Wiesing
3.3 Folgen des § 217 StGB vor dem 26.02.2020
3.4 Neuste Entwicklungen zu § 217 StGB
4 Ethik des Assistierten Suizides
4.1 Kontra
4.1.1 Die Heiligkeit des Lebens
4.1.2 Finanzielle Aspekte im und beim Sterben
4.1.3 Zerstörung des Arzt-Patienten-Verhältnisses
4.1.4 Missbrauchsgefahren
4.1.5 Beeinflussung durch Dritte und die Entsolidarisierung der Gesellschaft
4.2 Pro
4.2.1 Assistierter Suizid als Suizidprävention
4.2.2 Selbstbestimmung
4.2.3 Menschenwürdig sterben
5 Umgang mit dem assistierten Suizid insbesondere in der Schweiz
5.1 EXIT
5.2 DIGNITAS
5.3 SterbeHilfeDeutschland e.V.
6 Schluss
Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtlichen und ethischen Dimensionen des assistierten Suizids mit besonderem Fokus auf die unterschiedliche Gesetzeslage in Deutschland und der Schweiz. Ziel ist es, die Entwicklung der Debatte um den § 217 StGB in Deutschland nachzuzeichnen, ethische Argumente pro und contra zu beleuchten und die Praxis der Sterbehilfeorganisationen in der Schweiz im Kontext des Selbstbestimmungsrechts kritisch zu hinterfragen.
2.4 Assistierter Suizid
Laut eines Mainzer Reports aus dem Jahre 2014 gehen investigative Journalisten von mindestens 155 assistierten Suiziden pro Jahr in Deutschland aus.36 Der assistierte Suizid ist auch unter dem Namen Beihilfe zum Suizid bzw. zur Selbsttötung und Freitod bekannt. Für den assistierten Suizid wird in der Schweiz häufig der Terminus Freitod verwendet. Der Urologe und mittlerweile verstorbene Sterbehelfer Uwe-Christian Arnold geht davon aus, dass dieser Terminus aus dem Kapitel „Vom freien Tode“ von Friedrich Nietzsches Werk „Also sprach Zarathustra“ entlehnt wurde.37 Die Beschaffung eines tödlichen Medikaments ist nicht strafbar, wenn der Suizidwillige seinen Tod selbstbestimmt und frei verantwortlich herbeiführt. Im Gegensatz zur aktiven Sterbehilfe liegt die Tatherrschaft bei dem Suizidwilligen selbst:38
Das bedeutet in der Praxis, dass Suizidhelfer zwar beispielsweise die tödliche Substanz in einem Glas Wasser lösen und diesem dem Kranken reichen dürfen, aber trinken muss er es selbst – gegebenenfalls mit der Hilfe eines Strohhalms […].39
In den meisten Fällen erkennt der Sterbehelfer die Motive des Patienten an und stimmt dessen Entscheidung zu. Das Land, welches für den assistierten Suizid am bekanntesten ist, ist die Schweiz. Die Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord werden in Artikel 115 des Schweizer Strafgesetzbuches geregelt.40
Aus der Sicht der Personen, die beim Suizid assistieren und deren Motivation, wird zwischen folgenden Arten unterschieden: (1) individuelle, (2) ärztliche, (3) organisierte (4) kommerzielle Suizidhilfe. Bei der ersten übernimmt eine persönlich nahestehende Person die Suizidbeihilfe und bei der zweiten ein Arzt. Organisierte Sterbehilfe bedeutet, dass durch eine Vereinigung regelmäßige Sterbehilfe an vorher unbekannten Personen durchgeführt wird. Die kommerzielle Suizidbeihilfe kann sowohl individuell, ärztlich, aber auch organisiert sein.41 Hier zielt sie auf die Gewinnabsicht ab und die anfallenden Kosten sind keine reine Aufwandsentschädigung. Spaemann et al. berichten, dass in der Diskussion häufig vom Geschäft mit dem Tod gesprochen wird.
1 Einleitung: Die Einleitung führt in die aktuelle Thematik des assistierten Suizids ein und verdeutlicht die Relevanz der Untersuchung der rechtlichen sowie ethischen Dimensionen in Deutschland und der Schweiz.
2 Sterbehilfearten und Umgang mit dem Sterben: In diesem Kapitel werden die verschiedenen Formen der Sterbehilfe, wie passive, indirekte und aktive Sterbehilfe sowie der assistierte Suizid, definiert und voneinander abgegrenzt.
3 Sterbehilfe in Deutschland und die Debatte um § 217 StGB: Dieses Kapitel behandelt den historischen Rückblick, die verschiedenen Gesetzesentwürfe und die kontroversen Debatten bis zur Verabschiedung und den späteren Folgen des § 217 StGB.
4 Ethik des Assistierten Suizides: Es erfolgt eine tiefgehende ethische Analyse, die Argumente wie die Heiligkeit des Lebens, finanzielle Aspekte und das Arzt-Patienten-Verhältnis sowie Missbrauchsgefahren und pro-argumentative Perspektiven wie Suizidprävention und Selbstbestimmung abwägt.
5 Umgang mit dem assistierten Suizid insbesondere in der Schweiz: Das Kapitel veranschaulicht die Praxis in der Schweiz anhand der Organisationen EXIT, DIGNITAS und SterbeHilfeDeutschland e.V. und thematisiert deren Vorgehensweisen sowie rechtliche Rahmenbedingungen.
6 Schluss: Das Schlusskapitel fasst die zentralen Ergebnisse zusammen und reflektiert über die ethischen sowie rechtlichen Herausforderungen in der Sterbehilfedebatte.
Assistierter Suizid, Sterbehilfe, § 217 StGB, Patientenautonomie, Freitod, Palliativmedizin, Hospiz, Sterbebegleitung, Tötung auf Verlangen, Ethische Aspekte, Sterbehilfeorganisationen, EXIT, DIGNITAS, Selbstbestimmung, Gesetzeslage.
Die Arbeit untersucht die rechtlichen und ethischen Aspekte der Sterbehilfedebatte, mit Fokus auf den assistierten Suizid in Deutschland und der Schweiz.
Zentrale Themen sind die Abgrenzung von Sterbehilfearten, die historische und juristische Entwicklung des § 217 StGB, ethische Argumente sowie die Praxis der Sterbehilfeorganisationen.
Das Ziel ist die Analyse der rechtlichen und ethischen Dimensionen der Sterbehilfe, insbesondere des assistierten Suizids, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gesetzeslagen in Deutschland und der Schweiz.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse rechtlicher Quellen, Gesetzesentwürfe, ethischer Fachliteratur sowie der Auswertung von Experteninterviews.
Im Hauptteil werden die Sterbehilfearten abgegrenzt, die politische Debatte um den § 217 StGB in Deutschland detailliert dargelegt, ethische Standpunkte kritisch abgewogen und die Praxis schweizerischer Sterbehilfeorganisationen analysiert.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie assistierter Suizid, Patientenautonomie, Sterbehilfe, Ethik, Palliativmedizin und Gesetzeslage charakterisiert.
Diese Organisationen bieten Freitodbegleitungen an und stehen im Zentrum der Debatte über die Kommerzialisierung von Sterbehilfe und die Frage des Selbstbestimmungsrechts.
Der Begriff ist aufgrund der historischen NS-Vergangenheit und der mit ihr verbundenen Verbrechen an Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen stark negativ konnotiert.
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