Magisterarbeit, 2011
69 Seiten, Note: 16 Punkte
Diese Arbeit untersucht die Rechtsetzungsermächtigungen der Exekutive in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, insbesondere Artikel 80 GG und Artikel 290, 291 AEUV. Ziel ist ein vergleichender Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die jeweiligen Mechanismen der Einflussnahme der Legislative.
Erstes Kapitel: Einführung: Dieses einführende Kapitel legt den Gegenstand der Untersuchung – die Rechtsetzungsermächtigungen der Exekutive in Deutschland und der EU – dar. Es klärt terminologische Fragen, insbesondere den Begriff der Rechtsetzung im nationalen und europäischen Kontext, und grenzt das Thema der Untersuchung ein. Der Aufbau der Arbeit wird skizziert, um dem Leser einen klaren roten Faden durch die nachfolgenden Kapitel zu bieten. Die Einleitung liefert den notwendigen Hintergrund und die konzeptionelle Grundlage für die tiefergehende Analyse in den folgenden Kapiteln.
Zweites Kapitel: Der Vorbehalt des Gesetzes: Dieses Kapitel untersucht den Vorbehalt des Gesetzes im deutschen Grundgesetz und im Unionsrecht. Es werden die verschiedenen Auslegungen des Gesetzesvorbehalts, wie der Totalvorbehalt und die Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts, diskutiert und miteinander verglichen. Der Fokus liegt auf der unterschiedlichen Behandlung des Gesetzesbegriffs im nationalen und europäischen Recht und den daraus resultierenden Konsequenzen für die Reichweite des Gesetzesvorbehalts. Die Analyse der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs spielt dabei eine zentrale Rolle, um die Dynamik und die Herausforderungen des Konzepts im europäischen Kontext zu beleuchten.
Drittes Kapitel: Die Ermächtigung zur exekutiven Rechtsetzung: Dieses Kapitel befasst sich mit der Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen an die Exekutive. Es analysiert detailliert Artikel 80 Abs. 1 GG und die entsprechenden Regelungen in Artikel 290 und 291 AEUV, wobei der Bestimmtheitsgrundsatz im Mittelpunkt der Betrachtung des Art. 80 GG steht. Die unterschiedlichen Formen der exekutiven Rechtsetzung in der EU (delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte) werden verglichen, und die Rolle des Komitologieverfahrens wird im Detail erläutert. Die Entwicklung dieses Verfahrens seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wird besonders hervorgehoben. Das Kapitel stellt die verschiedenen Mechanismen der Beteiligung der Legislative an der exekutiven Rechtsetzung sowohl im nationalen als auch im europäischen Kontext dar.
Rechtsetzungsermächtigungen, Exekutive, Legislative, Artikel 80 GG, Artikel 290 AEUV, Artikel 291 AEUV, Vorbehalt des Gesetzes, Delegierte Rechtsakte, Durchführungsrechtsakte, Bestimmtheitsgrundsatz, Komitologieverfahren, Europäische Union, Bundesrepublik Deutschland, Vergleichendes Recht.
Diese Arbeit untersucht vergleichend die Rechtsetzungsermächtigungen der Exekutive in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Der Fokus liegt auf Artikel 80 GG (Grundgesetz) und den Artikeln 290 und 291 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union).
Die Arbeit behandelt folgende Themen: Vergleich der Rechtsetzungsermächtigungen der Exekutive in Deutschland und der EU; Analyse des Vorbehalts des Gesetzes im nationalen und europäischen Recht; Untersuchung der Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen an die Exekutive; Bedeutung des Bestimmtheitsgrundsatzes; Einflussnahme der Legislative auf die exekutive Rechtsetzung.
Die Arbeit gliedert sich in vier Kapitel: Kapitel 1 (Einführung) legt den Gegenstand und die Terminologie fest. Kapitel 2 behandelt den Vorbehalt des Gesetzes in Deutschland und der EU. Kapitel 3 analysiert die Ermächtigung zur exekutiven Rechtsetzung, inklusive der Delegation von Befugnissen und der Beteiligung der Legislative. Kapitel 4 bietet einen abschließenden Vergleich und ein Fazit.
Die Arbeit klärt den Begriff der Rechtsetzung im nationalen und europäischen Kontext. Es wird die Problematik der Bestimmung des Rechtsetzungsbegriffs im Detail untersucht und terminologische Abgrenzungen vorgenommen.
Das zweite Kapitel untersucht den Vorbehalt des Gesetzes im deutschen Grundgesetz und im Unionsrecht. Es vergleicht verschiedene Auslegungen, diskutiert den Gesetzesbegriff im nationalen und europäischen Recht und analysiert die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Kapitel 3 analysiert detailliert Artikel 80 Abs. 1 GG und die entsprechenden Regelungen in Artikel 290 und 291 AEUV. Es werden die unterschiedlichen Formen der exekutiven Rechtsetzung in der EU (delegierte und Durchführungsrechtsakte) verglichen, und das Komitologieverfahren wird im Detail erläutert.
Der Bestimmtheitsgrundsatz spielt eine zentrale Rolle bei der Betrachtung von Art. 80 GG und der Delegation von Kompetenzen. Die Arbeit untersucht seine Bedeutung für die Rechtmäßigkeit der exekutiven Rechtsetzung.
Die Arbeit beschreibt die verschiedenen Mechanismen der Beteiligung der Legislative an der exekutiven Rechtsetzung sowohl im nationalen als auch im europäischen Kontext. Dies umfasst parlamentarische Einflussmöglichkeiten auf die Verordnungsgebung.
Schlüsselwörter umfassen: Rechtsetzungsermächtigungen, Exekutive, Legislative, Artikel 80 GG, Artikel 290 AEUV, Artikel 291 AEUV, Vorbehalt des Gesetzes, Delegierte Rechtsakte, Durchführungsrechtsakte, Bestimmtheitsgrundsatz, Komitologieverfahren, Europäische Union, Bundesrepublik Deutschland, Vergleichendes Recht.
Diese Arbeit ist für Wissenschaftler, Studierende und alle Interessierten bestimmt, die sich mit dem Thema Rechtsetzungsermächtigungen der Exekutive in Deutschland und der EU auseinandersetzen möchten. Der Text ist für die akademische Nutzung bestimmt.
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