Bachelorarbeit, 2019
73 Seiten, Note: 2.1
1 Ziel der Arbeit
1.1 Aufbau der Arbeit
1.2 Einleitung
2 Grundlagen
2.1 Doppel- und Minderbesteuerung bei Betriebsstätten im Ausland
2.2 Zielsetzung der OECD
2.3 Das Betriebsstättenprinzip
2.4 Authorized OECD Approach (AOA)
2.5 Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)
2.5.1 BEPS-Aktionsplan der OECD
2.5.2 Aktionspunkt 7 - Verhinderung der künstlichen Umgehung des Betriebsstättenstatus
3 Die Betriebsstätte
3.1 Der Begriff der Betriebsstätte
3.2 Die Betriebsstätte nach nationalem Steuerrecht
3.3 Die Betriebsstätte nach Art. 5 OECD-MA
3.3.1 Allgemeines
3.3.2 Geschäftseinrichtung
3.3.3 Bau- und Montagetätigkeit
3.3.3.1 Begriffsbestimmung und die Zwölfmonatsregel
3.3.3.2 Der Principal Purpose Test (PPT)
3.3.4 Negativkatalog
3.3.5 Anti-Fragmentierungs-Regel
3.3.6 Vertreterbetriebsstätte
3.3.6.1 Abhängiger Vertreter
3.3.6.1 Unabhängiger Vertreter
3.3.7 Anti-Organ-Klausel
3.3.8 Definition der eng verbundene Unternehmen
4 Die Gewinnermittlung und Gewinnabgrenzung
4.1 Allgemeines
4.2 Betriebsstättengewinnermittlung nach innerstaatlichem Recht
4.2.1 Buchführung und Aufzeichnungpflichten
4.2.2 Gewinnermittlung inländischer Betriebsstätten (Inbound)
4.2.3 Gewinnermittlung ausländischer Betriebsstätten (Outbound)
4.3 Einkunfts- und Vermögensabgrenzung
4.3.1 Einkünfteabgrenzung nach Abkommensrecht Art. 7 OECD-MA
4.3.2 Methoden der Gewinnaufteilung
4.3.3 Zuordnung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte
4.3.3.1 Schritt 1: Funktion und Risikoanalyse
a) Funktionszuordnung (Personalfunktion)
b) Zuordnung der Vermögenswerten und der Geschäftsvorfälle
c) Zuordnung von Chancen und Risiken
d) Dotationskapital und Finanzierungsaufwendungen
4.3.3.2 Schritt 2: Vergleichbarkeitsanalyse
a) Anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen (dealings)
b) Fremdvergleichsgrundsatz
c) Verrechnungspreise
5 Zusammenfassung und Fazit
Diese Bachelor-Thesis untersucht die Auswirkungen der BEPS-Maßnahme 7 auf die Betriebsstättendefinition und die damit verbundene Gewinnermittlung im internationalen Steuerrecht. Das Ziel ist es, die steuerlichen Konsequenzen der durch die OECD angestoßenen Neuregelungen für international agierende Unternehmen zu analysieren und einzuordnen, insbesondere im Hinblick auf die Zurechnung von Ergebnissen an Betriebsstätten.
3.3.2 Geschäftseinrichtung
Der Art. 5 Abs. 1 OECD-MA definiert die Betriebsstätte als „eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird“. Im Gegensatz zu § 12 AO muss hier durch die Geschäftseinrichtung die Geschäftstätigkeit ausgeübt werden, statt der Unternehmenstätigkeit lediglich zu dienen. Der Betriebsstättenbegriff setzt voraus, dass die Geschäftseinrichtung fest sein muss. Es beschreibt somit eine örtliche als auch eine zeitliche Fixierung. Fest ist die Geschäftseinrichtung, wenn sie einen konkreten Bezugspunk zur Erdoberfläche haben.
Räumlichkeiten, Anlagen oder Einrichtungen sind als Geschäftseinrichtungen zu klassifizieren. Auch Bohrinseln, die mit dem Meeresgrund verbunden sind oder Schiffe, welche mit dem Ufer fest verbunden sind, stellen eine feste Geschäftseinrichtung dar. Die Rechtsprechung zählt allerdings auch mobile Betriebsvorrichtungen zu Betriebsstätten, wie etwa einen Wochenmarktstand, welcher auf einem festen Standplatz regelmäßig abgestellt wird, um dort Waren feilzubieten. Von einer hinreichenden Festigkeit ist folglich auszugehen, wenn ein Unternehmer regelmäßig an einen Ort kommt, um hier unternehmerisch tätig zu werden. Der Begriff der Geschäftseinrichtung fasst folglich alle körperlichen Gegenstände zusammen, welche geeignet sind, der unternehmerischen Tätigkeit zu dienen.
Aus diesem Grund können immaterielle Gegenstände, wie etwa eine Software oder Website auch keine Betriebsstätte sein. Der Unternehmer muss über die Geschäftseinrichtung eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht besitzen. Dafür muss er nicht zwangsläufig der Eigentümer sein, es ist auch ein Mietverhältnis oder eine andere Überlassung denkbar. Ferner ist es nicht erforderlich, dass die Geschäftseinrichtung ausschließlich oder überwiegend für Unternehmenszwecke genutzt wird. Es ist ausreichend, wenn hier lediglich ein Teil der unternehmerischen Tätigkeit stattfindet.
1 Ziel der Arbeit: Einführung in die Thematik der Betriebsstättengewinnermittlung unter Berücksichtigung aktueller BEPS-Neuregelungen und Darlegung des Aufbaus der Arbeit.
2 Grundlagen: Erläuterung der Ursachen von Doppel- und Minderbesteuerung sowie Darstellung der OECD-Ziele, des Betriebsstättenprinzips und der BEPS-Aktionspläne.
3 Die Betriebsstätte: Umfassende Untersuchung der Betriebsstättendefinition nach nationalem Recht und Art. 5 OECD-MA inklusive der Neuerungen durch den Aktionspunkt 7.
4 Die Gewinnermittlung und Gewinnabgrenzung: Detaillierte Beschreibung der Ermittlung von Betriebsstättengewinnen, des AOA-Verfahrens und der Methoden zur funktionsgerechten Zuordnung von Wirtschaftsgütern und Risiken.
5 Zusammenfassung und Fazit: Synthese der Untersuchungsergebnisse und abschließende Bewertung der gestiegenen administrativen Anforderungen für Unternehmen.
Betriebsstätte, Art. 5 OECD-MA, BEPS, Gewinnermittlung, Gewinnabgrenzung, Authorized OECD Approach, AOA, Fremdvergleichsgrundsatz, Funktionsanalyse, Dotationskapital, Vertreterbetriebsstätte, Doppelbesteuerung, Steuervermeidung, Verrechnungspreise, Unternehmensgewinne.
Die Arbeit befasst sich mit der Definition einer Betriebsstätte im internationalen Steuerrecht sowie der korrekten Ermittlung und Abgrenzung der hieraus resultierenden Unternehmensgewinne.
Zentrale Themen sind die Betriebsstättendefinition nach dem OECD-Musterabkommen, die Auswirkungen der BEPS-Maßnahmen (insbesondere Aktionspunkt 7) und die Umsetzung des Authorized OECD Approach (AOA).
Ziel ist es zu untersuchen, wie sich die Neudefinition des Betriebsstättenbegriffs durch die OECD auf die steuerliche Ergebnisabgrenzung und die damit verbundenen Dokumentationspflichten auswirkt.
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche und betriebswirtschaftliche Analyse, basierend auf Literaturrecherche, Kommentierungen zum OECD-Musterabkommen sowie dem Vergleich nationaler und internationaler Regelungen.
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Betriebsstättenbegriffs (einschließlich der Vertreter- und Bau-Betriebsstätten) sowie die detaillierte Darstellung der Gewinnermittlung durch das zweistufige AOA-Verfahren.
Die Arbeit wird maßgeblich geprägt durch Begriffe wie Betriebsstätte, BEPS, AOA, Fremdvergleichsgrundsatz und Funktionsanalyse.
Sie hat die Schwelle zur Begründung einer Betriebsstätte gesenkt, insbesondere durch die Verschärfung der Regeln zu Vertreterbetriebsstätten und die Einführung der Anti-Fragmentierungs-Regel, um künstliche Aufspaltungen von Tätigkeiten zu verhindern.
Das Dotationskapital ist ein zentraler Bestandteil des AOA; es dient dazu, der Betriebsstätte fiktives Eigenkapital zuzuordnen, um sie für steuerliche Zwecke wie ein unabhängiges Unternehmen zu behandeln und die entsprechenden Zinsaufwendungen korrekt abzugrenzen.
Während die direkte Methode auf einer eigenen Hilfs- und Nebenrechnung der Betriebsstätte basiert (wie eine Bilanz), nutzt die indirekte Methode Aufteilungsschlüssel wie Umsatz oder Lohnsummen, um den Gesamtgewinn des Unternehmens zu verteilen.
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