Bachelorarbeit, 2019
52 Seiten, Note: 1,0
Gender-Erklärung
Abkürzungsverzeichnis
1 Von Bismarck bis Riester
2 Systemtheoretische Grundlagen
2.1 Grundlagen des Umlageverfahrens
2.2 Grundlagen des Kapitaldeckungsverfahrens
2.3 Mackenroth-These
2.4 Wesentliche Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Verfahren
3 Herausforderungen des Kapitaldeckungsverfahrens
3.1 Niedrigzinspolitik der Zentralbanken
3.2 Regulatorische Eingriffe
3.2.1 Zinszusatzreserve
3.2.2 Solvency II
4 Umlageverfahren im demographischen Wandel
5 Momentane Situation in Deutschland
5.1 Gestaltung der Rentenversicherung seit 2001
5.2 Duales System der Krankenversicherung
6 Chancen und Risiken des Kapitaldeckungsverfahrens in der Niedrigzinspolitik
6.1 Rendite im Fokus
6.2 Reaktion der Versicherer - Anlagepolitik und Produktgestaltung
6.2.1 Abbau von Garantien
6.2.2 Ausbau von Fonds und Aktien
6.3 Sensibilität für Kapitalanlage und Altersvorsorge
6.3.1 Kapitalanlage
6.3.2 Altersvorsorge
7 Schweden als Vorbild?
8 Fazit und abschließende Bewertung
9 Literaturverzeichnis
10 Onlinequellenverzeichnis
11 Anhang
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Bachelorarbeit die Sprach- form des generischen Maskulinums angewandt. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Ende des 19. Jahrhunderts legt der damalige Reichskanzler Otto von Bismarck den Grundstein des Sozialstaates in Deutschland. 1883 entstand die Krankenversicherung, gefolgt von der Unfallallversicherung 1884 und der Alters- und Invalidenversicherung 1889. Primäre Motivation für die Einführung der Sozialversicherungsgesetze war das Abwenden einer befürchteten Revolution des „sozialdemokratischen Lagers“. Durch Löhne am Existenzminimum und prekäre Arbeitsbedingungen in den Fabriken verschärften sich die ökonomischen und sozialen Probleme während der industriellen Revolution drastisch. Die Einführung der sozialen Sicherungssysteme war die politische Antwort Bismarcks.1
Die finanziellen Leistungen der sozialen Absicherung reichten in der Anfangszeit kaum aus, um grundlegende Bedürfnisse zu befriedigen. Sukzessive wurden die Leistungen ausgebaut und das System 1927 durch die Säule der Arbeitslosenversicherung ergänzt. Mit der Einführung der Pflegeversicherung 1995 entstand schließlich das Sozialversicherungssystem mit seinen fünf Stützpfeilern, wie wir es heute kennen, bestehend aus:
- Krankenversicherung,
- Unfallversicherung,
- Rentenversicherung,
- Arbeitslosenversicherung und
- Pflegeversicherung.2
Seit seiner Einführung unterliegt das System politischen Verwerfungen und regelmäßigen Reformen. Der letzte große Paradigmenwechsel im Rentensystem fand 2001 mit der Einführung der Riester-Rente und dem damit verbundenen Ausbau der betrieblichen und privaten Altersvorsorge statt.3
In den vergangenen Jahren rückte eine Frage immer stärker in den Fokus der Politik: Wie müssen soziale Sicherungssysteme in Deutschland umgestaltet werden, um einerseits ihre wesentlichen Funktionen auch in Zukunft zu erfüllen und gleichzeitig aber auch langfristig finanzierbar zu bleiben?4
Dem Aspekt der Verteilung - also wer erhält in welchem Fall welche Leistungen - steht die grundlegende Frage der Finanzierung sozialer Systeme gegenüber. Aufgrund des demographischen Wandels und anderen Herausforderungen gibt es insbesondere im Bereich der Rentenversicherung eine kontroverse Debatte über die ideale Ausgestaltung der Finanzierung: Umlage- oder Kapitaldeckungsverfahren?5
Im weiteren Verlauf dieser Arbeit werden die beiden idealtypischen Finanzierungsverfahren analysiert, mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen gegenübergestellt und bezugnehmend auf die Mackenroth-These eingeordnet. Im Anschluss an die theoretischen Grundlagen werden im dritten und vierten Teil wesentliche aktuelle Herausforderungen beschrieben, die sich in unterschiedlicher Intensität auf die die Finanzierungsmodelle auswirken.
Mit Blick in die Empirie wird danach die aktuelle Ausgestaltung der Renten- und Krankenversicherung in Deutschland erörtert. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet das sechste Kapitel, in dem Chancen und Risiken des Kapitaldeckungsverfahrens im anhaltenden Niedrigzinsumfeld dargestellt werden. Im siebten Teil wird anhand des schwedischen Modells eine Alternative vorgestellt, die sich grundlegend von der deutschen Riester-Rente unterscheidet, um schließlich im letzten Kapitel ein Fazit zu ziehen.
Bei der Finanzierung sozialer Sicherungssysteme kann zwischen zwei grundlegenden Verfahren unterschieden werden: dem Umlage- und dem Kapitaldeckungsverfahren. In der hitzigen Debatte, welche der beiden Finanzierungsmethoden die effizientere sei, spielt der Aspekt der Rentabilität eine große Rolle
und ist unter Experten nach wie vor umstritten.6 Neben ökonomischen und verteilungspolitischen Aspekten ist die Diskussion aufgrund der sozialen Tragweite des Themas in weiten Teilen ideologisch geprägt und auch materielle Interessen spielen eine große Rolle. Daher sollen in diesem Kapitel zunächst Gemeinsamkeiten, Unterschiede sowie Vor- und Nachteile der beiden Verfahren objektiv gegenübergestellt werden.
Das Umlageverfahren basiert auf dem Prinzip des Generationenvertrages. Dabei finanziert die jüngere Generation durch laufende Einzahlungen in das System die laufenden Auszahlungen an die Rentenbezieher. Ein erheblicher Kapitalstock wird bei diesem revolvierenden System nicht aufgebaut - es wird lediglich eine geringe Liquiditätsreserve gebildet, um kurzfristige Schwankungen zwischen Ein- und Auszahlungen ausgleichen zu können.7
Aufgrund der Abhängigkeit zwischen den Generationen, ist das Verhältnis von Einzahlern zu Rentenbeziehern einer der grundlegenden Faktoren in diesem System. Dieser Aspekt wird in Bezug auf den demographischen Wandel in Deutschland im weiteren Verlauf dieser Arbeit genauer beleuchtet. Daneben ist die Höhe der Renten stark von den Entwicklungen am Arbeitsmarkt abhängig, da diese im Umlageverfahren direkt aus den Einzahlungen der Erwerbstätigen gespeist werden. Die Renten können steigen, wenn es mehr Arbeitnehmer gibt oder diese mehr verdienen.8
Auf die oben genannten Faktoren kann der Staat nur bedingt und über einen langen Zeitraum Einfluss nehmen. Lediglich die Ausgestaltung der Rentenformel9 und die Höhe der Beitragssätze, mit denen das Einkommen der einzahlenden Generation belastet wird, sind unmittelbare staatliche Stellschrauben.
Beim Umlageverfahren handelt es sich um ein Transfersystem, das nicht auf einer bi- oder multilateralen Tauschbeziehung beruht. Daher muss ein Mechanismus gefunden werden, der die Transfergeber zur Teilnahme am System veranlasst. In Frage kommen hier allgemein anerkannte soziale Normen und Konventionen, direkter staatlicherZwang oder das Versprechen einer mindestens gleichwertigen Gegenleistung. Soziale Normen und die Androhung staatlichen Zwangs sind unmittelbar verknüpft, da diese sich gegenseitig verstärken.10 Da allerdings das Versprechen der gleichwertigen Leistung zunehmend in Frage gestellt wird, ist die Akzeptanz von Beitragsleistungen an kapitalgedeckte Systeme höher als im Umlageverfahren.11
Im Kapitaldeckungsverfahren wird durch eigene Ersparnisse über das Erwerbsleben hinweg ein Kapitalstock aufgebaut, aus dem die spätere Rente finanziert wird. Dabei hängt die Höhe des Kapitalstocks für die Altersvorsorge neben der Höhe der gesparten Beträge maßgeblich von den Erträgen ab, die in Form von Zinsen, Dividenden und Wertsteigerungen am Kapitalmarkt erzielt werden.12
Während im Bereich der Sozialversicherungen fast ausschließlich auf das Umlageverfahren zurückgegriffen wird, ist die Kapitaldeckung das wesentliche Finanzierungsverfahren privatrechtlicher Versicherungen. Dazu gehören die private Rentenversicherung, die private Krankenversicherung, Lebensversicherungen und die private Pflegeversicherung.13 Als Vertragspartner kommen bei der kapitalgedeckten Altersvorsorge daher auch parafiskalische Institutionen14 oder rein privatwirtschaftliche Versicherungsunternehmen in Frage. Der Staat fungiert hier lediglich als Aufsicht, um die Einhaltung der privaten Verträge - notfalls durch Sanktionen - zu gewährleisten.15
Im Gegensatz zum Umlageverfahren ist das Kapitaldeckungsverfahren nicht von den Entwicklungen am Arbeitsmarkt abhängig, sondern maßgeblich von der Entwicklung an den internationalen Kapital- und Finanzmärkten.16 Dort sind auf lange Sicht durchschnittlich höhere Renditen zu erwarten als im Umlageverfahren, das maßgeblich an das Arbeitseinkommen gekoppelt ist. Dafür unterliegt die Rendite im Kapitaldeckungsverfahren den Schwankungen des Marktes, während die umlagefinanzierte Rente langsam aber stetig wächst.17
Bei der Konzeption und Ausgestaltung kapitalgedeckter Systeme gibt es grundlegende Unterschiede. Im Wesentlichen gibt es folgende funktionale Optionen:
Betrieblich oder privat
Das Rentensystem in Deutschland beruht auf drei Säulen:
- der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV),
- der betrieblichen Altersvorsorge und
- der privaten Altersvorsorge.
Während die erste Säule in Deutschland umlagefinanziert ist, können kapitalgedeckte Elemente sowohl betrieblich (zweite Säule) als auch privat (dritte Säule) ergänzt werden. Bei betriebsbezogenen Systemen wählt der Arbeitgeber die Anlageform aus, kümmert sich um die Beitragszahlungen und ist auch Vertragspartner des jeweiligen Versicherungsanbieters. Arbeitnehmerbeiträge werden direkt vom Lohn abgezogen und mögliche Arbeitgeberbeiträge stellen Lohnzusatzleistungen dar.18
Verpflichtend oder freiwillig
Die Einzahlungen können je nach Ausgestaltung des Systems verpflichtend oder freiwillig erfolgen. In einzelnen Ländern wie beispielsweise Schweden oder Polen ist die Einzahlung in kapitalgedeckte Systeme als Ersatz oder Ergänzung zum öffentlichen Rentensystem gesetzlich vorgeschrieben. Deutschland hingegen schafft durch staatliche Zuschüsse Anreize für eine zusätzliche private Altersvorsorge, schreibt diese aber nicht zwingend vor.
Beitrags- oder leistungsbezogen
In leistungsbezogenen (defined benefit) Systemen, wird dem Versicherten eine bestimmte jährliche Rentenleistung garantiert. Aufgrund der zunehmend erschwerten Prognostizierbarkeit zukünftiger Renditen werden verstärkt beitragsbezogene (defined contribution) Systeme eingesetzt. Bei diesem Modell wird lediglich die jährlich zu leistende Einzahlungshöhe festgelegt.19
Kapitaldeckungsverfahren ist also nicht gleich Kapitaldeckungsverfahren. Neben den grundlegenden Charakteristika dieser Finanzierungsform gibt es große Gestaltungsspielräume.
Die unter Bismarck 1889 eingeführte Alters- und Invalidenversicherung wurde als kapitalgedeckte „Sparrente“ konzipiert. In den 1920er Jahren kollabierte das System in Folge der extrem gestiegenen Ausgaben für die Hinterbliebenen des Ersten Weltkriegs und der Hyperinflation im Zuge der Weltwirtschaftskrise.
Dass die 1957 unter Konrad Adenauer eingeführte gesetzliche Rentenversicherung in der Bundesrepublik umlagefmanziert wurde, ist zu einem großen Teil auf den deutschen Soziologen und Statistiker Gerhard Mackenroth zurückzuführen.20 Er stellte 1952 die dezidierte These auf, dass „aller Sozialaufwand immer aus dem Volkseinkommen der laufenden Periode gedeckt werden muss“.21 Der Konsum der Rentenbezieher kann laut Mackenroth also ausschließlich durch einen entsprechenden Konsumverzicht der arbeitenden Bevölkerung gewährleistet werden - sowohl im Umlage- also auch im Kapitaldeckungsverfahren.22
Insbesondere die Verfechter der Umlagefmanzierung berufen sich auf Macken- roths These, um die ökonomische Unterlegenheit kapitalgedeckter Systeme zu zeigen. Dabei ist das Theorem ebenso umstritten wie trivial.
Beim Umlageverfahren entspricht die Summe der gezahlten Renten eines Jahres der Summe der eingezahlten Beiträge eines Jahres - abgesehen von den Zuschüssen des Bundes. Dagegen werden die Renten beim Kapitaldeckungsprinzip durch Mieten, Zinsen, Gewinnausschüttungen und Veräußerungserlösen ermöglicht. Mackenroths These ist insofern unumstritten: Jedes Einkommen muss von jemandem bezahlt werden - sowohl Renten als auch Löhne, Mieten oder Zin- sen.23
Zwischen beiden Finanzierungsprinzipien gibt es Gemeinsamkeiten, aber auch grundlegende Unterschiede, welche die Aussage Mackenroths widerlegen, dass es aus volkswirtschaftlicher Sicht immer nur ein Umlageverfahren gäbe. Diese Gemeinsamkeiten und Unterschiede werden im nächsten Kapitel erörtert.
Was für das Umlageverfahren offensichtlich ist, trifft gleichermaßen für das Kapitaldeckungsverfahren zu: Es baut auf unseren Kindern auf. Auch die Zinsen, Dividenden und Wertsteigerungen, auf die das kapitalgedeckte System angewiesen ist, müssen von der erwerbstätigen Generation erwirtschaftet werden. Die Arbeitnehmer finanzieren die Rentenbezieher, indem sie aus ihrem Einkommen die Finanzanlagen der Rentner abkaufen oder Zinsen zahlen. Während im Umlageverfahren eine unmittelbare Umverteilung erfolgt, sind beim kapitalgedeckten System lediglich die Finanzmärkte zwischengeschaltet.24 Somit ist auch das Kapitaldeckungsverfahren nicht demographieunabhängig, wie fälschlicherweise häufig argumentiert wird.
Neben dieser fundamentalen Gemeinsamkeit, haben beide Verfahren jedoch auch spezifische Unterschiede:
National versus International
Da das Umlageverfahren durch die Beiträge der in Deutschland sozialversicherten Erwerbstätigen finanziert wird, ist es stark national geprägt und beschränkt sich auf einen einzelnen Markt. Durch die globalisierten Kapital- und Finanzmärkte gibt es beim Kapitaldeckungsverfahren die Möglichkeit, in verschiedene Sparten und besonders in unterschiedliche Länder und Regionen zu investieren. Damit wird die Rendite aus anderen Quellen und einem anderen Personenkreis generiert, als im Umlageverfahren.25 Macken- roth ließ diesen wichtigen Aspekt der Internationalität in seiner These außer Acht.
Rendite
Der oben genannte Punkt hat auch erheblichen Einfluss auf die Höhe der Rendite der beiden Finanzierungsformen. Dieses Verhältnis von der Summe der gesamten Einzahlungen zu der Summe der später erhaltenen Auszahlungen steht häufig im Mittelpunkt der Diskussion, wenn beide Verfahren miteinander verglichen werden. Das Einkommensniveau, das wesentlich die Entwicklung der Rente im Umlageverfahren beeinflusst, wächst in einer gesättigten Volkswirtschaft in der Regel langsam aber kontinuierlich. Dahingegen ist die Entwicklung an den Kapitalmärkten - insbesondere bei Investitionen in Entwicklungs- und Schwellenländer - wesentlich volatiler und schwerer prognostizierbar. Daher ist Differenzierung und Risikostreuung bei langfristigen Investitionen wie einer kapitalgedeckten Altersvorsorge notwendig, um nachhaltige Renditen zu erzielen.26
Politische Rahmenbedingungen
Da der im Deckungsverfahren aufgebaute Kapitalstock auf privatrechtlichen Versicherungsverträgen basiert, sind die späteren Rentenansprüche besser gegen staatliche Eingriffe geschützt als im Umlageverfahren. Dort hat der Staat beispielsweise durch die Anpassung der Beitragssätze oder der Rentenformel wesentlich größeren Spielraum für Kürzungen und Umverteilungen.27 Insbesondere in Wahljahren sind Beitragssätze und Rentenbezüge politischen Einflüssen ausgesetzt.28
Die Möglichkeit staatlicher Eingriffe, die aus Sicht des Individuums als Nachteil wahrgenommen werden kann, ist aus kollektiver Perspektive gleichzeitig ein Vorteil des Umlageverfahrens. Nur in diesem System ist es möglich, in größerem Maße solidarische Komponenten wie Umverteilungen einzubauen.29
Trotz einer grundlegenden Gemeinsamkeit der beiden Finanzierungsverfahren werden anhand der genannten Punkte auch Unterschiede deutlich - sowohl auf volkswirtschaftlicher Ebene als auch in der praktischen Ausgestaltung.
Derzeit werden kapitalgedeckte Systeme sehr stark von zwei Entwicklungen geprägt: der anhaltenden Niedrigzinspolitik der Zentralbanken und den regulatorischen Maßnahmen auf internationaler Ebene. Beide Entwicklungen stehen dabei in starker gegenseitiger Abhängigkeit und sind letztlich Resultate der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise, die 2008 ihren Höhepunkt erreichte.
„Within our mandate, the ECB [European Central Bank] is ready to do whatever it takes to preserve the Euro. And believe me, it will be enough“, sagte EZB- Präsident Mario Draghi im Juli 2012 auf der Global Investment Conference in London.30 Mit diesen Worten bekräftigte Draghi den geldpolitischen Kurs der Europäischen Zentralbank, die den Leitzins bereits nach der Finanzkrise im Jahr 2008 schrittweise senkte. Seit März 2016 liegt dieser bei null Prozent (siehe Anhang 1).31 32
Die insbesondere in Deutschland umstrittene Geldpolitik der EZB soll durch günstige Kredite die Konjunktur beleben und die Wirtschaft stärken. Wirt- schaftspolitische Zielkonflikte und nationale Strukturprobleme konnten allerdings nicht wie erhofft gelöst werden. Jedoch sehen sich Millionen von Sparern in Europa und der Welt mit Umverteilungseffekten und Wohlfahrtseinbußen konfrontiert, die aus dem extrem niedrigen Zinsniveau resultieren.33 Berechnungen zufolge gehen alleine den deutschen Sparern durch die repressive Niedrigzinspolitik der EZB jährlich etwa 70 Milliarden Euro an Zinserträgen verloren.34 Die drastischen Auswirkungen für den einzelnen Sparer zeigt die folgende Rechnung:
Über ihr 45-jähriges Arbeitsleben hinweg zahlen zwei Erwerbstätige monatlich 300 Euro in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge - beispielsweise in Form einer Lebensversicherung - ein. Weiterhin wird angenommen, dass die Verzinsung bei Vertragsabschluss über die komplette Laufzeit konstant ist. Die Effektivkosten (Reduction in Yield) betragen in beiden Fällen ein Prozent. Lediglich der Zeitpunkt des Abschlusses - und damit die laufende Verzinsung - unterscheidet die beiden Verträge.
„ Vertrag A “ wurde im Jahr 2000 zu einer Gesamtverzinsung35 von 7,15 Prozent abgeschlossen. 19 Jahre später wurde „ Vertrag B“ bei einer laufenden Verzinsung von 2,46 Prozent abgeschlossen.36 Abzüglich der Effektivkosten steht nach jeweils 45 Jahren Laufzeit dem Endkapital von 826.789 Euro bei „ Vertrag A “ ein Kapitalstock in Höhe von 228.607 Euro gegenüber. „ VertragB“ erzielt somit 598.182 Euro (72 Prozent) weniger Zinsen (Siehe Anhang 2).37 Unter der Annahme, dass die EZB ihr Ziel „ die Inflationsrate auf mittlere Sicht unter, aber nahe 2 Prozent zu halten“ erreicht, ist mit „ Vertrag B“ zu den derzeitigen Konditionen kein Kapitalerhalt möglich.38
Dieses Rechenbeispiel zeigt die enormen Wohlfahrtsverluste, die das anhaltende Niedrigzinsumfeld durch entgangene Zinserträge mit sich bringt. Insbesondere bei langfristigen Kapitalanlagen wie der privaten Altersvorsorge werden die negativen Auswirkungen durch den Zinseszinseffekt verstärkt. So wird die dritte Säule der Altersvorsorge, die mit der Einführung der Riester-Rente 2001 erheblich an Bedeutung gewonnen hat, durch die seit 2008 rückläufigen Zinsen zunehmend unattraktiv.39
In den USA ist man bereits wieder von der Nullzinspolitik abgerückt. Aufgrund des geringen Wirtschaftswachstums und schwacher Konjunkturdaten hat man diesen kritischen Schritt in Europa noch nicht gewagt. Die EZB hat im März 2019 beschlossen, dass der Leitzins im Euroraum mindestens bis Ende des Jahres unverändert bleibt.40
Die Finanzkrise von 2008 führte zu einem dauerhaften Rückgang des allgemeinen Zinsniveaus. Für die Akteure an den Finanz- und Kapitalmärkten bedeutet das ein erhebliches Wiederanlagerisiko. Seit Jahren liegt die erzielbare Rendite von als sicher eingestuften Titeln - die gerade im Bereich der Lebens- und Rentenversicherungen eine große Rolle spielen - unter den Garantiezusagen in den Beständen. Die skizzierte ökonomische Entwicklung führte zu regulatorischen Eingriffen. Das Stellen der Zinszusatzreserve und die EU-Richtlinie Solvency II gehören zu den tiefgreifendsten Regulierungen für Versicherer.41
Versicherungsunternehmen übernehmen Garantien, die zu Vertragsbeginn fixiert werden. Im Bereich der kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen erstrecken sich diese Garantien über einen langen Zeithorizont. Damit Versicherer die zugesagten Garantien gegenüber den Versicherungsnehmern auch in Zeiten anhaltend niedriger Zinsen erfüllen können, wurde 2011 die Zinszusatzreserve (ZZR) eingeführt.42
Das folgende Zahlenbeispiel veranschaulicht die Funktionsweise der Zinszusatzreserve sowie den Zusammenhang zwischen Zins, Deckungsrückstellung43 und ZZR (siehe Anhang 3):44
Ein Lebensversicherer erhält vom Kunden einen Einmalbetrag und garantiert diesem nach Ablauf von 40 Jahren eine Auszahlung von 100.000 Euro. Bei Vertragsabschluss kalkuliert der Versicherer mit einem Rechnungszins45 von vier Prozent. Um den garantierten Betrag nach 40 Jahren auszahlen zu können, muss der Versicherer unter dieser Annahme 20.829 Euro für diesen Kunden reservieren. Bei unveränderter Verzinsung erzielt diese Deckungsrückstellung die notwendigen Zinsen, so dass am Ende der Laufzeit 100.000 Euro ausgezahlt werden können.
Unter der Annahme, dass der Zins am Tag nach Vertragsabschluss auf ein Prozent fällt, reichen die veranschlagten 20.829 Euro nicht mehr aus, um am Ende der Laufzeit die garantierte Summe auszuzahlen. Bei einer sicheren Verzinsung von einem Prozent müsste die Deckungsrückstellung 67.165 Euro betragen. Die ZZR berechnet sich aus der Differenz der Deckungsrückstellungen. In diesem Beispiel mit fiktiven Zinssätzen müssten 46.336 Euro in die ZZR eingestellt werden.46
Der Referenzzins dient der Bestimmung der ZZR und sank in den vergangenen Jahren kontinuierlich auf zuletzt 2,09 Prozent. Ein Jahr nach Einführung der Zinszusatzreserve lag der Referenzzins noch bei 3,64 Prozent. Durch diese Entwicklung stiegen die gebildeten Reserven in den vergangenen Jahren massiv an und belasten zunehmend die Bilanzen von Versicherungsunternehmen. Alleine im Jahr 2018 hätten die deutschen Versicherer nach der ursprünglichen Regelung etwa 20 Milliarden Euro in die ZZR einstellen müssen. Eine Lockerung der Auflagen im Oktober 2018 lässt diesen Betrag auf etwa fünf Milliarden sinken und entlastet so die Versicherungsunternehmen. Trotz dieser Lockerung stellt die Zinszusatzreserve ein große wirtschaftliche Herausforderung für die gesamte Branche dar, erhöht aber nachhaltig die Resilienz von Versicherungsunterneh- men.47
[...]
1 Vgl. Schmid (2010, S. 129).
2 Vgl. Schmid (2010, S. 129-130).
3 Vgl. Börsch-Supan et al. (2016, S. 1).
4 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2016, S. 3).
5 Vgl. Breyer (2000, S. 383).
6 Vgl. Börsch-Supan (2001, S. 207).
7 Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (2016 b).
8 Vgl. Börsch-Supan (2000, S. 2).
9 Die Rentenhöhe errechnet sich aus den Entgeltpunkten (Verdienst), dem Zugangsfaktor (z.B. Abschläge bei vorzeitiger Rente), dem aktuellen Rentenwert (Wert pro Entgeltpunkt) und dem Rentenfaktor (Art der Rente z.B. Erwerbsminderung). Vgl. Deutsche Rentenversicherung (o.J.).
10 Vgl. Breyer (2000, S. 385).
11 Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (2016 a).
12 Vgl. Börsch-Supan (2000, S. 1).
13 Vgl. Gabler (o.J. a).
14 Finanziell weitgehend autonom agierende Institutionen, die maßgeblich durch kollektive Zwangsabgaben oder über staatliche Zuschüsse finanziert werden (z.B. Träger der Sozialversicherung, Kirchen, etc.). Vgl. Versicherungsmagazin (o.J.).
15 Vgl. Breyer (2000, S. 385).
16 Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (2016 a).
17 Vgl. Börsch-Supan (2000, S. 4).
18 Vgl. Deutsche Rentenversicherung (2018).
19 Vgl. Streissler-Führer (2015, S. 5-6).
20 Vgl. Handelsblatt Research Institute (2016).
21 Mackenroth (1952, S. 41).
22 Vgl. Breyer (2000, S. 386).
23 Vgl. Handelsblatt Research Institute (2016).
24 Vgl. Börsch-Supan (2000, S. 1).
25 Vgl. Handelsblatt Research Institute (2016).
26 Vgl. Börsch-Supan (2000, S. 4).
27 Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (2016 a).
28 Vgl. Börsch-Supan (2000, S. 3).
29 Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (2016 a).
30 Europäische Zentralbank (2012).
31 Vgl. Europäische Zentralbank (2019).
32 Siehe Anhang 1, S. 39.
33 Vgl. Rösl & Tödter (2015, S. 2).
34 Vgl. Rösl & Tödter (2015, S. 19).
35 Durchschnittliche Gesamtverzinsung von Lebensversicherungen (Neuverträge) in Deutschland nach Marktanteil gewichtet.
36 Vgl. Statista (2019 c).
37 Eigene Berechnung; siehe Anhang 2, S. 40.
38 Europäische Zentralbank (o.J.).
39 Vgl. Rösl & Tödter (2015, S. 2).
40 Vgl. Handelsblatt (2019).
41 Vgl. Bierth, Friedrich, Linderkamp, Lohse & Schröder (2018, S. 127-128).
42 Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2017 b).
43 Deckungsrückstellungen umfassen den Wert aller Verpflichtungen aus laufenden Verträgen und sind der größte Schuldposten in der Bilanz von Lebensversicherern. Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2017 b).
44 Eigene Berechnung; siehe Anhang 3, S. 42.
45 Der Rechnungszins entspricht der notwendigen Mindestverzinsung eines Versicherers, damit dieser die garantierten Leistungen langfristig erfüllen kann. Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2017 b).
46 Eigene Berechnung in Anlehnung an Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (2018 a).
47 Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2018).
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