Bachelorarbeit, 2011
36 Seiten, Note: 2,3
1 Einleitung – Abgrenzungen und Zielsetzung der Arbeit
2 Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung
2.1 Kindeswohl – ein unbestimmter Rechtsbegriff
2.2 Kindeswohlgefährdung
2.2.1 Kindeswohlgefährdung
2.2.2 Möglichkeiten und Grenzen einer Einordnung
3 Schutzauftrag nach Paragraph 8a KJHG
3.1 Auswirkungen für das Jugendamt, den Allgemeinen Sozialen Dienst
3.2 Auswirkungen auf die Praxis in Kindertageseinrichtungen
3.3 Notwendigkeit von Vereinbarungen und Handlungsanleitungen
4 Schlussbetrachtung
Diese Bachelorarbeit analysiert die Auswirkungen des durch das KICK-Gesetz eingeführten Paragraphen 8a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) auf die Praxis in Kindertageseinrichtungen sowie auf die Arbeit der damit beauftragten Institutionen. Ziel ist es, die kindheitswissenschaftliche Perspektive auf den Schutzauftrag zu beleuchten und Kriterien für eine nachhaltige Gefährdungseinschätzung sowie die notwendige Kooperation zwischen freien Trägern und Jugendämtern herauszuarbeiten.
3.2 Auswirkungen auf die Praxis in Kindertageseinrichtungen
Eine Kindertageseinrichtung ist nach dem Gesetz (§§ 22 und 22a KJHG) für Förderung von Erziehung, Bildung und Betreuung eines Kindes zuständig. Der gesetzliche Förderungsauftrag „[...] bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes.“ (§ 22 Abs. 3 KJHG) Eine Kita schließt mit den Eltern einen Vertrag zu den drei genannten Förderungsbereichen ab, der „[...] in besonderem Maße mit Vertrauensschutz verbunden, [...]“ (Beneke in: Jordan, 2006, S. 170) ist. Das vorrangige Elternrecht gilt auch hier und bildet die Basis für die Zusammenarbeit und ein vertrauensvolles Miteinander. Durch die Umsetzung des § 8a sollte die Beziehung zwischen MitarbeiterInnen der Kita und den Eltern nicht beeinträchtigt oder eingeschränkt werden. Im Zuge einer Kindeswohlgefährdung besteht durch diese Beziehung nämlich eine erste Möglichkeit zur Abwendung der Gefahr. Außerdem benötigen die Eltern gerade in einer solchen Situation vertrauensvolle Bezugspersonen. Dies verdeutlicht auch Beneke: „In der pädagogischen und fachpolitischen Debatte wird das Konzept einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft favorisiert, weil die gemeinsame Vorgehensweise als die bestmögliche Unterstützung für die Entwicklung von Kindern bewertet wird.“ (Jordan, 2006, S. 180) Aus diesem Grund sollte auch der Schutzauftrag nach § 8a durch den Förderungsauftrag in § 22 mit in die Konzeption der Kita eingebunden werden. Dadurch wird von Anfang an sichergestellt, dass die Eltern von diesem Auftrag wissen, und auch, dass diese Einrichtung beim Auftreten von Anzeichen der Kindeswohlgefährdung zum Handeln verpflichtet ist.
1 Einleitung – Abgrenzungen und Zielsetzung der Arbeit: Diese Einleitung führt in die gesetzliche Lage des § 8a KJHG ein und definiert das Ziel, die Auswirkungen dieses Schutzauftrags auf Kindertageseinrichtungen sowie Institutionen zu untersuchen.
2 Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung: Das Kapitel erläutert die Unbestimmtheit des Kindeswohlbegriffs und diskutiert verschiedene Formen der Kindeswohlgefährdung sowie Instrumente zur deren Einschätzung.
3 Schutzauftrag nach Paragraph 8a KJHG: Hier werden die spezifischen Konsequenzen des Schutzauftrags für das Jugendamt und die Kitas dargelegt sowie die Notwendigkeit formaler Vereinbarungen und Verfahrensabläufe erörtert.
4 Schlussbetrachtung: Das Fazit betont, dass Kinderschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und dass Kooperation sowie Standardisierung für die praktische Umsetzung des Schutzauftrags unerlässlich sind.
Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung, § 8a KJHG, Kinder- und Jugendhilfe, Kindertageseinrichtung, Schutzauftrag, Gefährdungseinschätzung, insoweit erfahrene Fachkraft, Kooperation, Elternverantwortung, Kinderschutz, Vernachlässigung, Misshandlung, Vereinbarungen, Handlungsabläufe.
Die Arbeit untersucht die Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelung des § 8a KJHG (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) auf die tägliche Arbeit in Kindertageseinrichtungen und die Zusammenarbeit mit Jugendämtern.
Die zentralen Themen umfassen die Definition von Kindeswohl, die methodische Einschätzung von Gefährdungsrisiken, die neuen Pflichten für freie Träger und die Gestaltung von Kooperationsvereinbarungen.
Das Ziel ist die kindheitswissenschaftliche Betrachtung der Umsetzung des Schutzauftrags, um förderliche Kriterien für einen nachhaltigen Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen zu identifizieren.
Die Arbeit basiert auf einer theoretischen Literaturanalyse unter Einbeziehung rechtlicher Grundlagen, Fachliteratur und existierender Orientierungskataloge zur Gefährdungseinschätzung.
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Definition von Kindeswohlgefährdung, die Analyse der Auswirkungen auf Jugendämter und Kitas sowie die notwendige Strukturierung von Handlungsanleitungen.
Die wichtigsten Begriffe sind Kindeswohlgefährdung, Schutzauftrag, § 8a KJHG, Kindertageseinrichtung, Kooperation und Gefährdungseinschätzung.
Diese Fachkraft unterstützt die MitarbeiterInnen einer Einrichtung bei der fachlichen Risikoabschätzung, bietet anonymisierte Beratung an und hilft bei der Erarbeitung eines Schutzplans.
Eltern sollen trotz einer Gefährdungssituation weiterhin als Partner angesehen werden. Ein deeskalierender Ansatz auf Augenhöhe ist oft erfolgreicher, um Eltern zur Annahme von Hilfe zu motivieren, bevor staatliche Zwangsmittel erforderlich werden.
Herausforderungen sind unter anderem fehlende einheitliche Standards, die Angst der Eltern vor dem Jugendamt, drohende Überforderung des Personals und die Notwendigkeit einer klaren Kommunikation und Aufgabenverteilung.
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