Bachelorarbeit, 2018
57 Seiten, Note: 1,7
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
1 Einleitung
1.1 Forschungsfrage
1.2 Gang der Untersuchung
2 Das Internet der Dinge und die Industrie 4.0
2.1 Das Internet der Dinge
2.2 Die Industrie 4.0
2.3 Anwendungsbereiche von vernetzten Systemen
3 Vertragsschluss und Willenserklärung im Internet
4 Vertragsschluss und Willenserklärung durch automatisierte Systeme
4.1 Willenserklärungen durch automatisierte Systeme
4.2 Zurechenbarkeit von automatisierten Willenserklärungen
4.2.1 Handlungswille
4.2.2 Erklärungsbewusstsein
4.2.3 Geschäftswille
4.2.4 Rechtsbindungswille
4.3 Zurechnung von fehlerhaften Willenserklärungen
4.4 Zurechnung von Willenserklärungen durch Nutzung Unbefugter
4.5 Vertragsschluss durch automatisierte Systeme
4.5.1 Abgabe der Willenserklärung
4.5.2 Zugang der Willenserklärung
4.5.3 Zugangshindernisse
4.6 Anfechtung von automatisierten Willenserklärungen
4.6.1 Anfechtungsvoraussetzungen
4.6.2 Versehentliches Aktivieren des Systems
4.6.3 Fehlerhafte Willenserklärung durch Technikfehler
4.6.4 Fehlerhafte Willenserklärung durch falsche Übermittlung
4.6.5 Irrtümliche Willenserklärung in der Vorbereitungsphase
4.6.6 Falsche Willenserklärung durch Manipulation
5 Vertragsschluss und Willenserklärung durch autonome Systeme
5.1 Willenserklärungen durch autonome Systeme
5.2 Zurechenbarkeit von autonomen Willenserklärungen
5.2.1 Eigene Willenserklärung des autonomen Systems
5.2.2 Autonomes System als Bote
5.2.3 Autonomes System als Stellvertretung
5.2.4 Blanketterklärung
5.3 Zurechnung von fehlerhaften Willenserklärungen
5.4 Zurechnung von Willenserklärungen durch Nutzung Unbefugter
5.5 Vertragsschluss durch autonome Systeme
5.5.1 Abgabe der Willenserklärung
5.5.2 Zugang der Willenserklärung
5.6 Anfechtung von autonomen Willenserklärungen
5.6.1 Fehlerhafte Willenserklärung durch Technikfehler
5.6.2 Fehlerhafte Willenserklärung durch falsche Übermittlung
5.6.3 Irrtümliche Willenserklärung in der Vorbereitungsphase
5.6.4 Falsche Willenserklärungen durch das autonome System
5.6.5 Fehlerhafte Willenserklärung durch Manipulation
5.6.6 Fehler durch Kommunikation zwischen Agenten
6 Verantwortung für Schäden
6.1 Verschulden des Nutzers gemäß §§ 276, 280 BGB
6.2 Verantwortung des Nutzers für Dritte gemäß § 278 BGB
6.3 Verantwortung für Mangelfolgeschäden
7 Die Einführung einer elektronischen Person
8 Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtlichen Herausforderungen bei der Abgabe von Willenserklärungen und dem Vertragsschluss durch automatisierte und autonome Systeme im Internet. Ziel ist es zu klären, inwieweit das Handeln solcher Systeme einem menschlichen Nutzer rechtlich zugerechnet werden kann und unter welchen Voraussetzungen sich der Nutzer von fehlerhaften Willenserklärungen lösen kann.
4.2.1 Handlungswille
Als erstes Tatbestandsmerkmal müsste ein Handlungswille in der Person des Nutzers vorliegen. Der Handlungswille liegt vor, wenn der Nutzer den Willen hatte, die Handlung als solche durchzuführen.67 In den vorliegenden Fällen wäre dies das Bestellen der Druckerpatrone oder das Abgeben eines Gebotes durch den Bietagenten. Der Benutzer entscheidet sich bewusst für den Einsatz eines automatisierten Systems. Er stellt die vorgegebenen Parameter der Willenserklärung ein und überlässt die Generierung und Abgabe bewusst dem System.68 Es ist somit von einem Handlungswillen des Nutzers auszugehen.
1 Einleitung: Die Arbeit führt in die Thematik der vernetzten Welt ein und benennt die Problematik, dass Willenserklärungen durch Computer erfolgen, während Gesetze nur für Personen ausgelegt sind.
2 Das Internet der Dinge und die Industrie 4.0: Es werden die begrifflichen Grundlagen sowie die rasanten Entwicklungen und Anwendungsbereiche von vernetzten, automatisierten und autonomen Systemen erläutert.
3 Vertragsschluss und Willenserklärung im Internet: Dieses Kapitel legt die allgemeinen vertragsrechtlichen Grundlagen für Willenserklärungen im E-Commerce dar, um sie als Basis für die weiteren Ausführungen zu nutzen.
4 Vertragsschluss und Willenserklärung durch automatisierte Systeme: Es wird analysiert, wie automatisierte Willenserklärungen (z.B. Bietagenten) dem Nutzer zugerechnet werden und welche Möglichkeiten zur Anfechtung bei Fehlern bestehen.
5 Vertragsschluss und Willenserklärung durch autonome Systeme: Dieses Kapitel befasst sich mit der komplexeren Zurechnung von völlig autonom handelnden Softwareagenten und untersucht Analogien wie die Blanketterklärung zur rechtlichen Einordnung.
6 Verantwortung für Schäden: Die Haftungsfrage wird adressiert, insbesondere ob der Nutzer für Schäden durch sein System haftet und ob Ansprüche gegen den Verkäufer bestehen.
7 Die Einführung einer elektronischen Person: Es wird der rechtspolitische Diskussionsansatz bewertet, autonomen Systemen eine eigene Rechtspersönlichkeit (elektronische Person) zu verleihen.
8 Fazit: Die Arbeit fasst zusammen, dass automatisierte Systeme meist in das bestehende Recht passen, während autonome Systeme eine gesetzliche Klarstellung erfordern, um den Nutzer und Vertragspartner zu schützen.
Internet der Dinge, Industrie 4.0, Willenserklärung, Vertragsschluss, automatisierte Systeme, autonome Systeme, Zurechenbarkeit, Softwareagenten, Haftung, Anfechtung, Irrtum, Blanketterklärung, elektronische Person, BGB, E-Commerce.
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Problematik von Willenserklärungen, die durch technische Systeme statt durch Menschen direkt abgegeben werden.
Die zentralen Themen sind das Internet der Dinge, Industrie 4.0, die Zurechnung von Willenserklärungen, Anfechtungsrechte und die Haftung für durch Systeme verursachte Schäden.
Das primäre Ziel ist zu untersuchen, ob und wie das Verhalten automatisierter und autonomer Systeme dem menschlichen Nutzer rechtlich zugerechnet werden kann.
Es erfolgt eine dogmatische Analyse der bestehenden zivilrechtlichen Regelungen (insbesondere BGB) unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsliteratur und einschlägiger Rechtsprechung.
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der Zurechnung, der Anfechtungsmöglichkeiten und der Haftungsfragen bei Fehlern in automatisierten und autonomen Systemen.
Wichtige Begriffe sind Zurechenbarkeit, Softwareagenten, Blanketterklärung, Anfechtung und die rechtliche Einordnung von KI-basierten Systemen.
Automatisierte Systeme folgen vorgegebenen Parametern, während autonome Systeme eigenständig lernen und Entscheidungen treffen, was die rechtliche Zurechnung wesentlich erschwert.
Da es für autonome Systeme keine eigene Regelung gibt, dient die Blanketterklärung als Analogie, um das Risiko des Nutzers bei unvorhersehbarem Systemverhalten rechtlich einzuordnen.
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass die herrschende Meinung dies eher ablehnt, da Systeme keine eigene Willensbildung besitzen und Verantwortung weiterhin bei den Menschen liegen sollte.
Nach aktueller Rechtslage verbleibt das Risiko meist beim Nutzer, da Mängelrechte beim Verkäufer oft abdingbar sind und eine Haftung des Systems selbst mangels Rechtspersönlichkeit ausscheidet.
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