Bachelorarbeit, 2019
28 Seiten, Note: 1,5
1. Einleitung
1.1 Aufbau der Arbeit
2. Theoretischer Hintergrund
2.1 Begriffsdefinition „Diskriminierung“
2.2 Kontakthypothese
2.3 Theoretische Ansätze von Diskriminierung bei der Bewerberauswahl
2.4 Gesetzliche Verankerung von Diskriminierung
3. Empirische Befunde
3.1 Diskriminierung und Vorurteile
3.2 Diskriminierung im Bewerbungsprozess
3.3 Personen mit Migrationshintergrund in Deutschland
4. Hypothesen
5. Daten und Methoden
5.1 Auswahl der Bundesländer
5.2 Erstellung von Bewerbungen
5.3 Unternehmen und Vakanzen
5.4 Die Durchführung der Studie
5.5 Untersuchungszeitraum
5.6 Untersuchungsergebnisse
Deskriptive Analyse
Regressionsanalyse
5.7 Zwischenfazit und Zusammenfassung der Ergebnisse
6. Fazit und Ausblick
Das Hauptziel dieser Arbeit ist es, zu untersuchen, ob im direkten Vergleich zwischen West- und Ostdeutschland eine Diskriminierung von Bewerbern mit Migrationshintergrund während des Auswahlprozesses vorliegt, um so mögliche regionale Unterschiede bei der Chancenungleichheit auf dem Arbeitsmarkt zu identifizieren.
2.2 Kontakthypothese
Im Jahre 1954 setzte der Psychologe Gordon W. Allport einen essentiellen Meilenstein in der theoretischen Auseinandersetzung von der Diskriminierung ausgegrenzter Gruppen und Minoritäten, wie beispielsweise Ausländern.
In seinem Werk „The Nature of Prejudice“ führt er die theoretischen Grundlagen und Ansätze der sogenannten „Kontakthypothese“ kategorisch aus.
Als Ausgangslage wird eine feindselige Haltung gegenüber einer bestimmten Gruppe oder entsprechenden angehörigen Personen dieser Art von Gruppe beschrieben.
Bei der beschriebenen Gruppe oder Personen handelt es sich in den meisten Fällen um Minoritäten innerhalb der Gesellschaft oder einer Vereinigung, wie einem Unternehmen oder einer Gemeinde. Diese Haltung diesen gegenüber entspricht der Bedeutung des im alltäglichen Sprachgebrauchs verwendeten Begriffs eines Vorurteils. Dabei resultiert aus der bewussten Ignoranz der wahren Charaktereigenschaften von der betrachteten Gruppen eine gewisse Antipathie derer gegenüber, basierend lediglich auf Stereotypisierung (Allport 1971).
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Diskriminierung von Personen mit Migrationshintergrund auf dem deutschen Arbeitsmarkt ein und definiert das Forschungsziel.
2. Theoretischer Hintergrund: Dieses Kapitel erläutert zentrale theoretische Ansätze, insbesondere die Kontakthypothese und Modelle statistischer Diskriminierung, und beleuchtet den gesetzlichen Schutz durch das AGG.
3. Empirische Befunde: Hier werden bestehende wissenschaftliche Studien zu Vorurteilen und Diskriminierungsprozessen im Bewerbungsverfahren sowie demografische Hintergründe zusammengefasst.
4. Hypothesen: In diesem Kapitel werden basierend auf der Theorie und dem Stand der Forschung die Arbeitshypothesen zur Diskriminierung im Ost-West-Vergleich aufgestellt.
5. Daten und Methoden: Dieser Abschnitt beschreibt das methodische Vorgehen des durchgeführten Feldexperiments, die Auswahl der untersuchten Bundesländer und die statistische Auswertung der Ergebnisse.
6. Fazit und Ausblick: Das Fazit fasst die Ergebnisse der Studie zusammen, bewertet die Hypothesen und gibt Anregungen für weiterführende Forschung und unternehmerische Praxis.
Diskriminierung, Migrationshintergrund, Arbeitsmarkt, Bewerbungsprozess, Kontakthypothese, Feldexperiment, Ostdeutschland, Westdeutschland, Vorurteile, Regressionsanalyse, Allport-Skala, AGG, Chancenungleichheit, Bewerberauswahl, Integration.
Die Arbeit untersucht die Diskriminierung von Bewerbern mit Migrationshintergrund im direkten Vergleich zwischen ostdeutschen und westdeutschen Unternehmen.
Die zentralen Themen umfassen Diskriminierungstheorien, die Rolle des Kontakts zu Minoritäten, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie die praktische Umsetzung von Bewerbungsverfahren.
Die Forschungsfrage lautet, inwiefern hinsichtlich der ethnischen Herkunft eine messbare Diskriminierung bei der Bewerberauswahl existiert, wenn man West- und Ostdeutschland vergleicht.
Die Autorin verwendet ein Feldexperiment, bei dem identische, fiktive Bewerbungen in verschiedenen Bundesländern versendet und die Rücklaufquoten mittels einer Regressionsanalyse ausgewertet wurden.
Im Hauptteil werden theoretische Grundlagen (wie die Kontakthypothese), der Stand der empirischen Forschung sowie das konkrete Versuchsdesign und die Analyse der gewonnenen Daten detailliert dargestellt.
Wichtige Begriffe sind Diskriminierung, Migrationshintergrund, Arbeitsmarkt, Regressionsanalyse und der Ost-West-Vergleich der Bundesländer.
Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die gesetzliche Verankerung des AGG allein nicht ausreicht, um Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft oder des Namens im Bewerbungsprozess vollständig zu verhindern.
Überraschend war, dass sich entgegen der ursprünglichen Vermutung in Westdeutschland eine höhere Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft zeigte als in Ostdeutschland.
Der Zeitraum wurde von zwei auf vier Wochen verlängert, da sich Bewerbungsprozesse innerhalb von Unternehmen oft als langwierig erweisen und eine spätere Rückmeldung nicht automatisch Diskriminierung bedeutet.
Die Analyse ergab einen hochsignifikanten Zusammenhang: Die Wahrscheinlichkeit einer Zusage bei einer Zeitarbeitsfirma ist deutlich höher als bei regulären Unternehmen, was die Bedeutung dieser Branche als Arbeitgeber-Schnittstelle unterstreicht.
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