Masterarbeit, 2019
68 Seiten, Note: 1,7
A. Einleitung
I. Einführung
II. Schwerpunkt und Zielsetzung der Arbeit
B. Begriffsbestimmung und Überblick über betroffene Prozessordnungen
I. Elektronischer Rechtsverkehr
II. Ausprägung in den Verfahrensordnungen
C. Grundlagen der Identifizierung im elektronischen Rechtsverkehr
I. Zweck und Funktionen der Unterschrift
II. Bedeutung und Besonderheiten der digitalen Identität
III. Elektronische Signatur
1. Gesetzlich geregelte Signaturformen
2. Schriftformersatz durch die qualifizierte elektronische Signatur
3. (Un-) Zulässigkeit einer „Container-Signatur“
IV. Elektronische Siegel
V. „Sichere“ Übermittlungswege
1. Kommunikationsinfrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs
2. Besondere elektronische Postfächer
3. De-Mail
VI. Zwischenergebnis
D. Der Einfluss des elektronischen Rechtsverkehrs im Zivilprozess
I. Allgemeine Anforderungen an die Klageerhebung
II. Elektronische Einreichung am Beispiel der Klageschrift
1. Formanforderungen an ein elektronisches Dokument
a) Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 130a Abs. 3 Alt. 1 ZPO)
b) Verwendung eines sicheren Übermittlungsweges (§ 130a Abs. 3 Alt. 2 ZPO)
aa) Absenderbestätigte De-Mail
bb) Besonderes elektronisches Anwaltspostfach
(1) Verfassungsmäßigkeit der Nutzungspflicht
(2) Verfassungsmäßigkeit der personalisierten Nutzung
cc) Besonderes elektronisches Behördenpostfach
dd) Sonstige auf gesetzlicher Grundlage oder Rechtsverordnung beruhende Übermittlungswege
ee) (Un-) Zulässigkeit der E-Mail als Übermittlungsweg
(1) Zustimmende Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur
(2) Ablehnende Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur
(3) Bewertung
c) Zusätzliche Formatanforderungen und Folgen fehlerhafter Einreichung
2. Eingangszeitpunkt
III. Postausgang am Beispiel der elektronischen Zustellung
1. Gegenstand der Zustellung
2. Exkurs: Das gerichtliche elektronische Dokument gem. § 130b ZPO mit Blick auf die richterliche Unabhängigkeit
3. Adressat
4. Konsequenzen eines fehlenden elektronischen Zustellungsweges
a) Enge Auslegung nach dem Wortlaut und der Gesetzesbegründung
b) Weite Auslegung in der Literatur nach dem Sinn und Zweck
c) Bewertung
5. Maßgeblicher Zeitpunkt der Zustellung
6. Nachweis der Zustellung
IV. Zwischenergebnis
E. Besonderheiten zur zivilprozessualen Beweiswirkung elektronischer Dokumente
I. Problemstellung in Bezug auf den Identitätsnachweis
II. Allgemeine Grundlagen des zivilprozessualen Beweisrechts
III. Beweisführung mittels elektronischer Dokumente
1. Probleme der praktischen Beweisführung mittels elektronischer Dokumente am Beispiel der Signatur
2. Unvollständige Würdigung der Beweiskraft in Bezug auf sichere Übermittlungswege
a) Vertrauensniveau der absenderbestätigten De-Mail
b) Vertrauensniveau besonderer Postfächer am Beispiel des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs
c) Bewertung
IV. Zwischenergebnis
F. Fazit
G. Ausblick
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Grundlagen und Herausforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) im Zivilprozess. Im Fokus steht die Frage, inwieweit die aktuelle gesetzliche Ausgestaltung den Anforderungen an einen rechtssicheren elektronischen Rechtsverkehr, insbesondere beim Ersatz der eigenhändigen Unterschrift und beim Nachweis digitaler Identitäten, gerecht wird.
C. Grundlagen der Identifizierung im elektronischen Rechtsverkehr
Um den neuen Herausforderungen elektronischer Übermittlungsformen begegnen zu können, bieten verschiedene Maßnahmen das Pendant zu bewährten Verfahrensweisen im Schriftverkehr. Wie zu Anfang ausgeführt, müssen auch bei einer elektronischen Kommunikation mögliche Missbrauchsszenarien ausgeschlossen sowie beteiligte Kommunikationspartner identifiziert und authentifiziert werden. Identifizieren meint, einer realen Person digitale Daten zuzuordnen und damit deren Bestimmbarkeit im digitalen Raum sicherzustellen, z.B. durch Registrierung bei einem entsprechenden Dienst. Bei der Authentifizierung geht es darum, eine Verbindung zwischen der so identifizierten Person und den ihr zugeordneten Daten fortlaufend herzustellen zu können, etwa durch Anmelden an dem entsprechenden Dienst („Login“).
Über viele Jahre bis hin zur Jahrtausendwende wurde die Schriftform bei bestimmenden Schriftsätzen, etwa einer Klageschrift gem. § 253 ZPO, im Rechtsverkehr mit Blick auf das Gebot der Rechtssicherheit im Verfahrensrecht für zwingend erforderlich erachtet. Voraussetzung der Unterschrift selbst ist es, dass sie jedenfalls einen die Identität des Unterzeichnenden ausreichend kennzeichnenden Schriftzug enthält, der individuelle und charakteristische Merkmale aufweist. Zweck ist nämlich der Nachweis, dass die in einem Schriftsatz enthaltende Prozesshandlung von der verantwortenden Person vorgenommen wurde. Dafür werden der eigenhändigen Unterschrift verschiedene Funktionen beigemessen. In der Arbeit sollen die folgenden differenzierter betrachtet werden: Echtheitsfunktion, Abschlussfunktion, Warnfunktion und Identitätsfunktion.
Mit der Echtheitsfunktion ist gemeint, dass mittels der Unterschrift die Authentizität eines Schriftstücks erkennbar zum Ausdruck gebracht werden kann, also dass eine Erklärung tatsächlich von dem Unterzeichner stammt. Zudem hat die Unterschrift eine Abschlussfunktion. Das bedeutet, dass im Unterschied zu einem unverbindlichen Entwurf die Vollendung einer Erklärung, deren inhaltliche Bestätigung und willentliche Abgabe deutlich gemacht wird. Der Unterzeichner wird gleichzeitig vor einer unbedachten Erklärung geschützt, er gibt also bewusst preis, die Verantwortung für den Inhalt übernehmen zu wollen (Warnfunktion). Schließlich meint die Identitätsfunktion, dass die Unterschrift die Person des Erstellers erkennen lässt.
A. Einleitung: Diese Einleitung erläutert die zunehmende Bedeutung digitaler Kommunikation in der Justiz und steckt das Ziel der Arbeit ab, die Herausforderungen der Identifizierung in einem digitalisierten Verfahrensumfeld zu untersuchen.
B. Begriffsbestimmung und Überblick über betroffene Prozessordnungen: Hier wird der Begriff des elektronischen Rechtsverkehrs definiert und ein Überblick über die relevanten verfahrensrechtlichen Regelungen gegeben.
C. Grundlagen der Identifizierung im elektronischen Rechtsverkehr: Dieses Kapitel behandelt die technischen und rechtlichen Mechanismen der Identifizierung, insbesondere die elektronische Signatur, Siegel und sichere Übermittlungswege.
D. Der Einfluss des elektronischen Rechtsverkehrs im Zivilprozess: Der Fokus liegt auf der praktischen Anwendung des ERV am Beispiel der Klageerhebung und der Zustellung unter Berücksichtigung der prozessualen Anforderungen.
E. Besonderheiten zur zivilprozessualen Beweiswirkung elektronischer Dokumente: Das Kapitel analysiert die beweisrechtliche Einordnung elektronischer Dokumente und diskutiert die Herausforderungen des Identitätsnachweises.
F. Fazit: Die Arbeit fasst die wesentlichen Ergebnisse zusammen und bewertet die Eignung der aktuellen Regelungen im elektronischen Rechtsverkehr.
G. Ausblick: Der Ausblick skizziert zukünftige Entwicklungen im Verfahrensrecht, wie die verpflichtende elektronische Einreichung und die mögliche Einführung eines Kanzleipostfachs.
Elektronischer Rechtsverkehr, Zivilprozessordnung, qualifizierte elektronische Signatur, Identifizierung, Authentifizierung, besonderes elektronisches Anwaltspostfach, beA, De-Mail, Beweisrecht, elektronische Zustellung, IT-Sicherheit, Digitalisierung der Justiz, EGVP, Schriftformersatz, Klageerhebung.
Die Arbeit untersucht die Integration und rechtliche Ausgestaltung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) innerhalb des zivilprozessualen Erkenntnisverfahrens in Deutschland.
Die Schwerpunkte liegen auf der Identifizierung von Verfahrensbeteiligten, dem elektronischen Ersatz der eigenhändigen Unterschrift sowie der beweisrechtlichen Würdigung digitaler Dokumente.
Ziel ist es zu klären, ob die bestehenden gesetzlichen Regelungen den Anforderungen an einen rechtssicheren elektronischen Rechtsverkehr genügen und wo Potenziale für gesetzgeberische Nachbesserungen liegen.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die einschlägige Gesetze, Kommentierungen und aktuelle Rechtsprechung zum elektronischen Rechtsverkehr systematisch aufarbeitet und bewertet.
Der Hauptteil befasst sich mit der Identifizierung, der elektronischen Einreichung von Klageschriften, den Anforderungen an elektronische Zustellungen sowie den Besonderheiten der Beweiswirkung elektronischer Dokumente.
Wesentliche Begriffe sind ERV, ZPO, qualifizierte elektronische Signatur, beA, Authentifizierung und Beweiskraft.
Die Arbeit diskutiert die (Un-)Zulässigkeit der Container-Signatur, die nach der neuen Elektronischen-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) aufgrund von Schutzdefiziten gegenüber der Signatur einzelner Dokumente eingeschränkt wurde.
Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die einfache E-Mail aufgrund mangelnder Sicherheit und Integrität nicht als zulässiger Weg für formgebundene prozessuale Erklärungen anzusehen ist.
Die Arbeit erläutert die passive Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und zeigt auf, dass diese als verhältnismäßige Berufsausübungsregelung verfassungsrechtlich zulässig ist.
Die Arbeit weist auf die Schwierigkeiten hin, die mit der losgelösten digitalen Identität verbunden sind, da die praktische Überprüfung des wahren Verfassers bei elektronischen Dokumenten deutlich komplexer ist als bei einer handschriftlichen Unterschrift.
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