Bachelorarbeit, 2019
98 Seiten, Note: 2,3
Die Bachelorarbeit untersucht die Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf die Personalberatung. Dabei wird der Weg von der Datenschutzrichtlinie zur DSGVO beleuchtet und die Auswirkungen auf die Praxis der Personalberatung analysiert. Die Arbeit fokussiert auf die Frage, wie sich die DSGVO auf die Arbeitsweise von Personalberatern auswirkt und welche Chancen und Herausforderungen sich daraus ergeben.
Die Einleitung führt in die Problemstellung ein und erläutert die Forschungsfragen und das Ziel der Arbeit. Der theoretische Teil definiert wichtige Begriffe wie Daten, Verarbeitung, Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter. Er beleuchtet die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes in der EU, insbesondere die EG-Datenschutzrichtlinie und die DSGVO. Das Kapitel „Herausforderungen unter Anwendung der EG-Datenschutzrichtlinie“ analysiert die Auswirkungen der Richtlinie auf den grenzüberschreitenden Datenverkehr, den Verwaltungsaufwand, die Wettbewerbsbedingungen und das Vertrauen in den Online-Datenschutz.
Datenschutz, Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), EG-Datenschutzrichtlinie, Personalberatung, Chancen, Herausforderungen, Datenverarbeitung, Personenbezogene Daten, Rechtliche Grundlage, EU, Online-Datenschutz.
Die DSGVO wurde eingeführt, um den Datenschutz innerhalb der EU zu harmonisieren, da die vorherige Datenschutzrichtlinie 95/46/EG zu einer zersplitterten Rechtslandschaft und Hindernissen im grenzüberschreitenden Datenverkehr geführt hatte.
Personalberater müssen ihre IT-Systeme und Prozesse anpassen, da sie intensiv mit personenbezogenen Daten arbeiten. Die DSGVO setzt neue Standards für die Einwilligung, Speicherung und Verarbeitung dieser sensiblen Informationen.
Dies sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, wie Namen, Adressen oder Qualifikationsprofile in der Personalberatung.
Der Verantwortliche entscheidet über die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung, während der Auftragsverarbeiter die Daten im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen verarbeitet.
Zu den Problemen gehörten ein hoher Verwaltungsaufwand bei internationaler Tätigkeit, Chancenungleichheit im Binnenmarkt und ein Vertrauensverlust der Nutzer in den Online-Datenschutz.
Ja, im Gegensatz zu einer Richtlinie ist eine Verordnung wie die DSGVO unmittelbar geltendes EU-Recht und muss nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden, wobei das BDSG-neu ergänzende Regelungen für Deutschland enthält.
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