Fachbuch, 2020
69 Seiten
1 Einleitung
2 Kindeswohl, Elternrecht und Staatliches Wächteramt
3 Kindeswohlgefährdung
3.1 Kindeswohlgefährdung nach §1666 Abs. 1 BGB
3.2 Erscheinungsformen von Kindeswohlgewährdung
4 Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe nach § 8A SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung
5 Die Akteure und Handlungsmuster des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD)
5.1 AdressatInnen
5.2 Professionelle Kompetenzen und Arbeitsprinzipien von Fachkräften
5.3 Kooperationspartner
6 Umsetzung des Schutzauftrages in der Praxis durch den ASD
6.1 Verfahrensschritte des ASD bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung
7 Instrumente zur Risikoeinschätzung und ihre Grenzen bzw. Risiken
8 Perspektiven der Verbesserung der Einschätzung von Kindeswohlgefährdung durch den ASD
Die vorliegende Arbeit untersucht, wie Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) eine Kindeswohlgefährdung sicher einschätzen können. Ziel ist es, die notwendigen Verfahrensschritte sowie die angewandten Instrumente zur Risikoeinschätzung im Kontext des gesetzlichen Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII aufzuzeigen und kritisch zu reflektieren.
3.2.1 Vernachlässigung
Garbarino und Gilliam (1980 zit n. Kindler 2006a: 3-1) unterteilen die Kindeswohlgefährdung in Gefahren, denen das Kind durch Handlungen von Betreuungspersonen ausgesetzt wird, und Gefahren, denen es durch das Unterlassen von Handlungen durch dieselben ausgesetzt wird. Demnach beinhaltet der Begriff Vernachlässigung alle Formen von Unterlassungen, die Schaden in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben (vgl. Deegener 2005: 37). Deegener (ebd.) nennt hierzu wesentliche Unterlassungen wie z.B. „unzureichende[r] Pflege und Kleidung, mangelnd[e] Ernährung und gesundheitliche Fürsorge, zu geringe Beaufsichtigung und Zuwendung, nachlässige[r] Schutz vor Gefahren sowie nicht hinreichende[r] Anregung und Förderung“.
Nach der Definition von Schone et al. (1997: 21) ist Vernachlässigung als „andauernde oder wiederholte Unterlassung fürsorglichen Handelns sorgeverantwortlicher Personen (Eltern oder andere von ihnen autorisierte Betreuungspersonen), welches zur Sicherstellung der physischen und psychischen Versorgung des Kindes notwendig wäre“ zu verstehen. Obgleich extreme Formen der Vernachlässigung das Kind in den ersten Lebensjahren schnell in eine lebensbedrohliche Lage versetzen können, verlaufen Vernachlässigungen im Vergleich zu körperlichen Kindesmisshandlungen im Verhältnis langsamer, wobei sich die Schädigung des kindlichen Entwicklungsprozesses zunehmend steigert (vgl. Kindler 2006a: 3-1f.).
1 Einleitung: Die Einleitung begründet die Relevanz der Thematik für die Praxis und definiert das Ziel der Arbeit, die Verfahrensschritte des ASD bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu untersuchen.
2 Kindeswohl, Elternrecht und Staatliches Wächteramt: Dieses Kapitel definiert zentrale Rechtsbegriffe und setzt das elterliche Erziehungsrecht in das Verhältnis zum staatlichen Wächteramt.
3 Kindeswohlgefährdung: Hier werden die gesetzliche Definition gemäß § 1666 BGB sowie die vier Erscheinungsformen der Kindeswohlgefährdung detailliert erläutert.
4 Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe nach § 8A SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung: Das Kapitel beschreibt den gesetzlichen Schutzauftrag, der seit 2005 durch das KICK-Gesetz präzisiert wurde.
5 Die Akteure und Handlungsmuster des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD): Es werden die Aufgaben, Adressaten sowie das professionelle Selbstverständnis der Fachkräfte im ASD beleuchtet.
6 Umsetzung des Schutzauftrages in der Praxis durch den ASD: Dieses Kapitel erläutert die konkreten Handlungsaufforderungen und Verfahrensschritte der Fachkräfte bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.
7 Instrumente zur Risikoeinschätzung und ihre Grenzen bzw. Risiken: Es wird die Verwendung von Risikoeinschätzungsinstrumenten untersucht, wobei insbesondere auf deren Grenzen und Fehlerrisiken eingegangen wird.
8 Perspektiven der Verbesserung der Einschätzung von Kindeswohlgefährdung durch den ASD: Abschließend werden Perspektiven zur Qualitätssicherung und Professionalisierung der Einschätzungspraxis aufgezeigt.
Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung, Kinderschutz, Kinder- und Jugendhilfe, Allgemeiner Sozialer Dienst, ASD, SGB VIII, Schutzauftrag, Elternrecht, Staatliches Wächteramt, Risikoeinschätzung, Vernachlässigung, Misshandlung, Fallbearbeitung, Jugendamt
Die Arbeit befasst sich mit den Handlungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), bei einer vorliegenden Kindeswohlgefährdung.
Zu den Kernbereichen zählen die rechtlichen Grundlagen von Elternrecht und staatlichem Schutzauftrag, die Definition und Erscheinungsformen von Gefährdungen sowie die methodische Umsetzung des Schutzauftrages in der praktischen Arbeit des ASD.
Ziel ist es aufzuzeigen, wie eine Kindeswohlgefährdung durch den ASD sicher eingeschätzt werden kann, indem die gesetzlichen Verfahrensschritte und die Anwendung von Risikoeinschätzungsinstrumenten erläutert werden.
Die Arbeit basiert auf einer methodischen Literaturarbeit, bei der relevante Fachliteratur, Gesetze und Erkenntnisse aus Forschung und Praxis analysiert und kritisch in Bezug gesetzt wurden.
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Begriffsbestimmung, die Analyse des gesetzlichen Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII, die Darstellung der Akteure (ASD), die praktischen Verfahrensschritte bei Verdachtsmeldungen und die Reflexion von Instrumenten zur Risikoeinschätzung.
Zentrale Begriffe sind Kindeswohlgefährdung, Kinderschutz, ASD, SGB VIII, Schutzauftrag, Risikoeinschätzung und professionelles Handeln in der Sozialen Arbeit.
Sie bildet die rechtliche Grenze für das Handeln der Fachkräfte; das elterliche Erziehungsrecht hat Vorrang, darf aber bei einer Gefährdung des Kindeswohls durch den staatlichen Schutzauftrag legitim begrenzt werden.
Sie dienen der Strukturierung und Kategorisierung der Fallbeurteilung unter Zeitdruck, dürfen jedoch nicht das professionelle, fachliche Ermessen und die reflektierte Wahrnehmung der Fachkraft ersetzen.
Da die Einschätzung von Kindeswohlgefährdung hochkomplex ist und die Entscheidung weitreichende Konsequenzen für Kinder und Familien hat, ist fundiertes Erfahrungswissen sowie methodische Kompetenz zwingend erforderlich.
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