Bachelorarbeit, 2019
89 Seiten, Note: 1,3
Diese Bachelorarbeit befasst sich mit der Differenzbesteuerung bei Gebrauchtwaren nach § 25a UStG. Sie untersucht die Voraussetzungen für die Anwendung dieses Steuersystems, die verschiedenen Anwendungsfälle und die Besonderheiten bei der Berechnung der Umsatzsteuer.
Kapitel 1 führt in das Thema ein und erläutert den Aufbau der Arbeit. Die Zielsetzung wird dargelegt und die Rechtsnatur der Differenzbesteuerung sowie ihr Sinn und Regelungszweck werden beleuchtet.
Kapitel 2 beschäftigt sich mit den Voraussetzungen für die Anwendung der Differenzbesteuerung. Es werden die Begriffe des Wiederverkäufers und der Gebrauchtgegenstände erläutert sowie die Pflichten beim Ausstellen von Rechnungen. Außerdem werden verschiedene Ausnahmen von der Differenzbesteuerung vorgestellt und die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer im Detail betrachtet.
Kapitel 3 präsentiert Anwendungsfälle aus der Praxis, die die Relevanz der Differenzbesteuerung für Unternehmen verdeutlichen. Es werden unter anderem der KFZ-Handel, der Online-Handel, die Silbermünzen und die Leistung eines Gesellschafters an seine Gesellschaft behandelt.
Differenzbesteuerung, Gebrauchtwaren, § 25a UStG, Wiederverkäufer, Gebrauchtgegenstände, Bemessungsgrundlage, Anwendungsfälle, Praxisbeispiele, Umsatzsteuer, KFZ-Handel, Online-Handel, Silbermünzen, Gesellschafter, Vereinfachte Aufzeichnung.
Bei der Differenzbesteuerung wird nicht der gesamte Verkaufspreis besteuert, sondern nur die Differenz (Marge) zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis.
Sie gilt für bewegliche, körperliche Gebrauchtgegenstände (z. B. Gebrauchtwagen, Second-Hand-Ware), die von einem Wiederverkäufer erworben wurden.
Sie ist besonders dann sinnvoll, wenn Gebrauchtwaren von Privatpersonen oder Kleinunternehmern angekauft werden, für die kein Vorsteuerabzug möglich ist.
In der Rechnung darf keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen werden. Es muss ein Hinweis auf die Anwendung der Differenzbesteuerung enthalten sein.
Ja, der Wiederverkäufer kann bei jeder Lieferung entscheiden, ob er die Differenzbesteuerung anwendet oder zur Regelbesteuerung optiert.
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