Bachelorarbeit, 2019
78 Seiten
1. Einleitung
2. Grundlagen der Privatisierung und des Strafvollzugs
2.1. Begriffsabgrenzung: Strafvollzug
2.2. Begriffsabgrenzung: Privatisierung
2.3. Formen der Privatisierung
2.3.1. Formelle und Materielle Privatisierung
2.3.2. Vermögensprivatisierung und Funktionale Privatisierung
2.4. Argumente für eine Privatisierung im Strafvollzug
2.5. Argumente gegen eine Privatisierung im Strafvollzug
3. Strafvollzug in den USA
3.1. Gründe für die herausgehobene Rolle der USA bei Gefängnisprivatisierungen
3.2. Private Sicherheitsfirmen auf dem „Gefängnismarkt“ USA
3.3. Positive Effekte der Privatisierung des amerikanischen Strafvollzugs
3.4. Negative Effekte der Privatisierung des amerikanischen Strafvollzugs
4. Privatisierung im deutschen Strafvollzug
4.1. Grenzen für den Einsatz Privater im Strafvollzug
4.2. Ausgangslage und gegenwärtige Privatisierungstendenzen im Strafvollzug
4.3. Das hessische Modellprojekt der teilprivatisierten JVA Hünfeld
4.4. Haftalternative: Elektronisch überwachter Hausarrest
5. Handlungsempfehlung zur Beteiligung privater Unternehmen im Bereich des deutschen Strafvollzugs
6. Entwicklungsmöglichkeiten der Kriminalpolitik mit Auswirkungen auf den Strafvollzug
Die vorliegende Arbeit untersucht die Möglichkeiten und Grenzen der Privatisierung im Strafvollzug, insbesondere durch einen Vergleich zwischen den Erfahrungen in den USA und der aktuellen Situation sowie rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland. Dabei wird analysiert, ob und inwieweit private Unternehmen in den deutschen Strafvollzug eingebunden werden können, ohne die verfassungsrechtlichen Prinzipien und das Resozialisierungsgebot zu gefährden.
3.1 Gründe für die herausgehobene Rolle der USA bei Gefängnisprivatisierungen
Die Vereinigten Staaten nehmen im Bereich der Gefängnisprivatisierungen zweifelsohne eine herausgehobene Rolle ein. Dabei heben sich die USA, allein durch die schiere Menge an Inhaftierten, von allen anderen Ländern ab. So hat die USA die höchste Gefangenenrate (=Inhaftierte pro 100.000 Einwohner) weltweit (siehe Abb. 3) und ein Viertel aller Gefangenen der Welt sind in den USA inhaftiert.66 Die anhaltende Privatisierungswelle von Haftanstalten hat Mitte der 80er Jahre begonnen. Grund hierfür waren die immensen Kosten des staatlichen Vollzugssystems und die teilweise dramatische Überbelegung der Staatsgefängnisse. Der Bundesstaat Kalifornien hatte im Jahre 1985 bspw. eine Überbelegung von 191% zu verzeichnen, aber eine derartige Belegungssituation konnte auch in anderen Staaten beobachtet werden.67 Daneben wurde dieser Trend aber auch von anderen Faktoren verstärkt. Zum einen die konservative Wirtschaftspolitik unter Präsident Reagan, der eine zunehmende Entstaatlichung vorantrieb, zum anderen die Zusammenarbeit zwischen privaten Dienstleistern und dem Staat im Bereich der sozialen Kontrolle und letztlich das zunehmende Interesse der Wirtschaft sich am Bereich des Strafvollzugs zu beteiligen, welches durch intensive Lobbyarbeit durchgesetzt wurde.
1. Einleitung: Einführung in den Privatisierungstrend, die Relevanz des Strafvollzugs und die Zielsetzung der Arbeit.
2. Grundlagen der Privatisierung und des Strafvollzugs: Definition und Abgrenzung der Begriffe sowie Erläuterung verschiedener Privatisierungsformen.
3. Strafvollzug in den USA: Untersuchung der Gründe für die Privatisierung in den USA und deren positive sowie negative Auswirkungen.
4. Privatisierung im deutschen Strafvollzug: Analyse der verfassungsrechtlichen Grenzen und Darstellung aktueller Projekte wie der JVA Hünfeld sowie Alternativen wie dem Hausarrest.
5. Handlungsempfehlung zur Beteiligung privater Unternehmen im Bereich des deutschen Strafvollzugs: Ableitung von Empfehlungen für eine vorsichtige, kontrollierte Einbindung Privater unter Berücksichtigung deutscher Besonderheiten.
6. Entwicklungsmöglichkeiten der Kriminalpolitik mit Auswirkungen auf den Strafvollzug: Diskussion über die Notwendigkeit, Kriminalpolitik als Ursache für Vollzugsprobleme zu betrachten und Reformpotenziale im Bereich der Drogenpolitik.
Privatisierung, Strafvollzug, JVA Hünfeld, Public Private Partnership, Resozialisierung, USA, Gewaltmonopol, Funktionsvorbehalt, Elektronische Fußfessel, Kriminalpolitik, Drogenpolitik, Haftanstalt, Gefängnismarkt, Kosteneinsparung, Rechtsgrundlagen
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob eine Privatisierung des Strafvollzugs nach amerikanischem Vorbild eine Perspektive für Deutschland darstellen kann.
Zentrale Themen sind die theoretischen Grundlagen der Privatisierung, der Vergleich mit den USA, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit in Deutschland sowie praktische Modellprojekte und alternative Haftformen.
Das Ziel ist es, zu ergründen, ob eine Übernahme des US-amerikanischen Systems der Gefängnisprivatisierung möglich und sinnvoll für den deutschen Strafvollzug ist.
Es handelt sich um eine fundierte Analyse bestehender Literatur, empirischer Daten (z.B. Kosten, Gefangenenraten) und rechtlicher Rahmenbedingungen.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Einführung, die Analyse der US-Erfahrungen, die rechtliche Prüfung für Deutschland sowie die Vorstellung des hessischen Modellprojekts und zukunftsorientierter Ansätze.
Privatisierung, Strafvollzug, Public Private Partnership, Resozialisierung, Gewaltmonopol, Funktionsvorbehalt und Kriminalpolitik.
Eine materielle Privatisierung ist aufgrund des staatlichen Gewaltmonopols und des Funktionsvorbehalts nach Art. 33 Abs. 4 GG rechtlich unzulässig.
Die JVA Hünfeld dient als konkretes Fallbeispiel für eine teilprivatisierte Justizvollzugsanstalt, bei der administrative Bereiche von privaten Partnern übernommen werden, während die hoheitliche Verantwortung beim Staat verbleibt.
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