Masterarbeit, 2018
73 Seiten, Note: 2,7
1. Einführung
2. Bisherige Regelungen
2.1. Darstellung gesetzlicher Grundlagen
2.2. Probleme und Manipulationsmöglichkeiten
3. Neue Regelung
3.1. OECD Studie
3.2 Überblick über wesentliche Neuregelungen
3.2.1 § 146a AO
3.2.2 KassenSichV
3.2.3. § 146b AO
4. Anwendungsbereich
4.1 Anwendungsbereich der Vorschriften
4.2. Zeitlicher Anwendungsbereich
5. Technische Umsetzung
5.1. Allgemeine Voraussetzungen
5.2. Technische Vorüberlegungen
5.3. Praktische Ansätze zur Herstellung der Manipulationssicherheut
5.4 Technische Sicherheitseinrichtung
5.4.1 Das Sicherheitsmodul
5.4.2 Die einheitliche digitale Schnittstelle
5.4.3 Das Speichermedium
5.5. Zertifizierung
6. Verhältnismäßigkeit, Praktikabilität und Geeignetheit
7. Gesamtbewertung gesetzlicher Neuregelung
Die Arbeit untersucht die Herausforderungen und die Wirksamkeit der gesetzlichen Neuregelungen zur Sicherung digitaler Grundaufzeichnungen im Steuerverfahren. Im Fokus steht die Frage, ob die Einführung elektronischer Aufzeichnungssysteme, der Kassen-Nachschau sowie spezifischer technischer Sicherheitsvorgaben dazu geeignet ist, Manipulationen in bargeldintensiven Branchen effektiv zu unterbinden.
2.2. Probleme und Manipulationsmöglichkeiten
Die Bemühungen der Finanzbehörde, dem Bestreben der Steuerpflichtigen ihre Steuerlast durch legale oder illegale Maßnahmen zu verkürzen, stehen im Fokus der Gesetzesinitiative vom 18.03.2016. Aufgrund der maschinellen Auswertbarkeit der elektronischen Kassensysteme gelten diese als transparent, bergen allerdings auch die Gefahr der unentdeckten Manipulation. Dieser organisierte Betrug ist in Deutschland spätestens seit 2003 bekannt und führt zu einer signifikanten Wettbewerbsverzerrung zuungunsten steuerehrlicher Unternehmen.
Insbesondere moderne Kassensysteme wie elektronische Registerkassen (ECR) oder elektronische Point-of-Sales-Systeme (POS-System) werden häufig genutzt und stellen zentrale Instrumente für die Verwaltung eines Unternehmens dar. Neben der Bediensicherheit, der Reduzierung von Buchungsfehlern und der wirksamen Kontrolle von Kassenbeständen, erleichtern diese Systeme die Buchführung und Berichtslegung sowie Bestandskontrolle. Insbesondere in Bargeldbranchen - wie beispielsweise der Gastronomie- spielen Registerkassen eine essenzielle Rolle und können verschieden komplex ausgebaut sein. Die modernen Systeme verfügen dabei über zahlreiche Programmiermöglichkeiten, wobei sich einige von diesen auch zum Zweck der Umsatzverkürzung eignen. Einfache Maßnahmen wie beispielsweise die Unterdrückung bestimmter Buchungen und Positionen sowie der Verwendung von einem Trainingsmodus führen dazu, dass die am Ende erstellen Journale nicht vollständig sind. Diese Manipulation erfordert ein gewisses technisches Talent, da eine Umprogrammierung am Aufzeichnungssystem erforderlich wird. Einfacher und dabei auch schwieriger zu entdecken ist der Einsatz von sog. „Zappern“ oder „Phantomware.“ Zapper stellen dabei externe Softwareprogramme dar, die zur Durchführung der Umsatzverkürzung auf einem externen elektronischen Speichermedium (USB-Stick, CD, Internetlink) bereitgehalten werden und durch Aktivierung in Form einer besonderen Maske das Löschen und die Modifikation einzelner Umsätze ermöglichen.
1. Einführung: Die Einleitung beleuchtet die gesetzliche Lage des Steuervollzugs in Deutschland und erläutert die Problematik der Manipulationsanfälligkeit in bargeldintensiven Branchen.
2. Bisherige Regelungen: Hier werden die ursprünglichen Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten dargestellt sowie deren Schwachstellen hinsichtlich digitaler Manipulationen aufgezeigt.
3. Neue Regelung: Dieses Kapitel analysiert die gesetzliche Neuregelung, insbesondere die OECD-Studie zur Umsatzverkürzung sowie die spezifischen Anforderungen der §§ 146a, 146b AO und der KassenSichV.
4. Anwendungsbereich: Hier wird definiert, welche Unternehmen und Systeme unter die neuen Vorschriften fallen und ab wann diese zeitlich anzuwenden sind.
5. Technische Umsetzung: Das umfangreichste Kapitel beschreibt die technischen Anforderungen an die Sicherheitseinrichtung (TSE), bestehend aus Sicherheitsmodul, Speichermedium und digitaler Schnittstelle, inklusive Zertifizierungsprozessen.
6. Verhältnismäßigkeit, Praktikabilität und Geeignetheit: Dieses Kapitel prüft kritisch, ob die neuen Maßnahmen verhältnismäßig sind und ob sie das Ziel der Manipulationsprävention ohne übermäßige Belastung erreichen.
7. Gesamtbewertung gesetzlicher Neuregelung: Die Abschlussbewertung fasst die Effektivität der eingeführten Maßnahmen zusammen und reflektiert über die Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung.
Kassengesetz, Abgabenordnung, AO, 146a AO, 146b AO, Kassen-Nachschau, KassenSichV, TSE, Technische Sicherheitseinrichtung, Manipulationssicherheit, Umsatzverkürzung, Finanzbehörde, Betriebsprüfung, Steuerehrlichkeit, Zertifizierung.
Die Arbeit behandelt die rechtlichen und technischen Herausforderungen, die durch die Einführung des neuen Kassengesetzes (§ 146a AO) und der Kassen-Nachschau (§ 146b AO) für Unternehmen und Finanzbehörden entstehen.
Besonders im Fokus stehen bargeldintensive Branchen wie die Gastronomie und der Einzelhandel, da hier ein hohes Risiko für Umsatzverkürzungen besteht.
Das Ziel ist die Erhöhung der Steuerehrlichkeit durch die Sicherstellung der Unveränderbarkeit digitaler Grundaufzeichnungen und die Bekämpfung von Manipulationssoftware wie „Zappern“.
Kassensysteme müssen zukünftig über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen, die aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle besteht.
Die Kassen-Nachschau ist ein unangekündigtes Kontrollinstrument, das der Finanzbehörde erlaubt, während der Geschäftszeiten die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung und Aufzeichnungen zu prüfen.
Die OECD-Studie dient als internationale Basis zur Identifikation von Manipulationsmustern und als Referenzpunkt für die Entwicklung der deutschen Gegenmaßnahmen.
Zapper sind externe Softwareprogramme zur Manipulation, während Phantomware bereits direkt in die Kassensystem-Software implementiert ist und vor dem Anwender versteckt bleibt.
Ja, die Nutzung einer offenen Ladenkasse bleibt grundsätzlich weiterhin möglich, da bisher keine allgemeine Registrierkassenpflicht eingeführt wurde.
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