Bachelorarbeit, 2018
39 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung
2. Definition eines häuslichen Arbeitszimmers
2.1 Begriffserläuterung „häusliches Arbeitszimmer“
2.2 Lage, Funktion und Ausstattung des Arbeitszimmers
2.3 Einbindung in die häusliche Sphäre
2.4 Außerhäusliches Arbeitszimmer
2.5 Abgrenzung zur Betriebsstätte
2.6 Beispiele für ein häusliches Arbeitszimmer
2.7 Beispiele für sonstige betrieblich oder beruflich genutzte Räume
3. Geschichtliche Entwicklung der steuerlichen Abziehbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers
3.1 Grundsätzliches Abzugsverbot
3.2 Ausnahmen vom Abzugsverbot bis 2006
3.3 Ausnahmen vom Abzugsverbot ab 2007
3.4 Tabellarische Übersicht der gesetzlichen Entwicklung
4. Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
5. Anforderungen für den Abzug der Aufwendungen eines häuslichen Arbeitszimmers
5.1 Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Betätigung im häuslichen Arbeitszimmer
5.1.1 Definition Mittelpunkt
5.1.2 Ausübung einer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit
5.1.3 Ausübung mehrerer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeiten
5.1.4 Beispiele
5.2 Nicht zur Verfügung stehender anderer Arbeitsplatz
5.2.1 Begriffsdefinition „anderer Arbeitsplatz“
5.2.2 Begriffsdefinition „zur Verfügung stehend“
5.2.3 Ausübung einer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit
5.2.4 Ausübung mehrerer beruflichen Tätigkeiten
6. Nutzung eines Arbeitszimmers durch mehrere Steuerpflichtige
7. Nutzung eines Arbeitszimmers zu Ausbildungszwecken
8. Besondere Aufzeichnungspflichten
9. Zusammenfassung
Das primäre Ziel dieser Bachelorarbeit besteht darin, die komplexe steuerliche Behandlung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und des Bundesfinanzministeriums zu analysieren, um steuerpflichtigen Personen eine verständliche Orientierungshilfe zur Geltendmachung dieser Kosten zu bieten.
2.1 Begriffserläuterung „häusliches Arbeitszimmer“
Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers ist nicht im Gesetz definiert und bestimmt sich daher nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und der Rechtsprechung des BFH. Da sich die Abzugsbeschränkungen gemäß § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG ausschließlich auf das häusliche Arbeitszimmer beziehen, ist es notwendig, zwischen dem häuslichen Arbeitszimmer, dem außerhäuslichen Arbeitszimmer und den sonstigen betrieblich oder beruflich genutzten Räumen zu differenzieren. Im folgenden Kapitel werden die Bedingungen an die ein häusliches Arbeitszimmer geknüpft ist näher erläutert und die Abgrenzung zu einem außerhäuslichen Arbeitszimmer sowie einer Betriebsstätte dargestellt. Abschließend wird dies für ein besseres Verständnis mit Beispielen veranschaulicht.
Nach der Rechtsprechung und Verwaltung ist ein häusliches Arbeitszimmer gem. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG ein Raum, welcher seiner Funktion, Lage und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen integriert ist und vorrangig der Ausführung gedanklicher, schriftlicher oder organisatorischer Tätigkeiten dient. Es handelt sich demnach um einen betrieblich oder beruflich verwendeten Büroraum, der sich im gleichen Gebäude wie die Privatwohnung befindet. Bei der Beurteilung, ob ein solcher Raum besteht, ist auf das Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall abzustellen. Diese Abgrenzung ist unverzichtbar, da Aufwendungen für betriebliche Räume, die kein Arbeitszimmer darstellen, steuerlich unbeschränkt abzugsfähig sind.
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die historische Entwicklung der Homeoffice-Nutzung ein und erläutert die gesetzliche Problematik sowie die Zielsetzung der Arbeit bezüglich der steuerlichen Abzugsfähigkeit.
2. Definition eines häuslichen Arbeitszimmers: Dieses Kapitel definiert die Anforderungen an einen Raum, um als häusliches Arbeitszimmer zu gelten, und grenzt diesen von außerhäuslichen Arbeitszimmern sowie Betriebsstätten ab.
3. Geschichtliche Entwicklung der steuerlichen Abziehbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers: Hier wird der historische Wandel der gesetzlichen Abzugsbeschränkungen nachgezeichnet, inklusive der verfassungsrechtlich motivierten Änderungen durch das Jahressteuergesetz.
4. Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer: Das Kapitel listet die anteiligen Raumkosten auf, die als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar sind, und differenziert zwischen Ausstattung und Arbeitsmitteln.
5. Anforderungen für den Abzug der Aufwendungen eines häuslichen Arbeitszimmers: Eine detaillierte Analyse der Kriterien zur Anerkennung der Aufwendungen, insbesondere die Bestimmung des Mittelpunkts der Tätigkeit und das Nichtvorhandensein anderer Arbeitsplätze.
6. Nutzung eines Arbeitszimmers durch mehrere Steuerpflichtige: Dieses Kapitel behandelt die personenbezogene Betrachtungsweise, wenn ein Arbeitszimmer von mehreren Personen gemeinschaftlich genutzt wird.
7. Nutzung eines Arbeitszimmers zu Ausbildungszwecken: Es wird erklärt, wie Aufwendungen für ein Arbeitszimmer im Rahmen einer Erstausbildung steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.
8. Besondere Aufzeichnungspflichten: Dieses Kapitel erläutert die Anforderungen an die Dokumentation der betrieblich veranlassten Aufwendungen bei verschiedenen Einkunftsarten.
9. Zusammenfassung: Die Arbeit schließt mit einer Bilanz der bestehenden Problematiken und einem Ausblick auf die fortwährende Bedeutung der Rechtsauslegung für die Finanzverwaltung.
häusliches Arbeitszimmer, EStG, Betriebsausgaben, Werbungskosten, Mittelpunkt der Betätigung, anderer Arbeitsplatz, steuerliche Abzugsfähigkeit, häusliche Sphäre, Betriebsstätte, Aufzeichnungspflichten, Einkommensteuer, Homeoffice, Abzugsbeschränkung, Erwerbstätigkeit, BFH-Rechtsprechung
Die Arbeit befasst sich mit der steuerlichen Behandlung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im Rahmen des Einkommensteuergesetzes und analysiert, unter welchen Voraussetzungen diese Kosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzbar sind.
Zentrale Themen sind die gesetzlichen Definitionen des Arbeitszimmers, die historische Entwicklung der gesetzlichen Regelungen, die Abgrenzung gegenüber anderen Räumlichkeiten und die spezifischen Anforderungen an den Tätigkeitsmittelpunkt.
Das Ziel ist es, eine Übersicht über die aktuelle Rechtslage zu erstellen, die auch für fachfremde Personen verständlich ist und aufzeigt, unter welchen Bedingungen Steuerpflichtige ihre Arbeitszimmerkosten steuerlich geltend machen können.
Die Arbeit basiert primär auf einer Literatur- und Rechtsanalyse unter Einbeziehung aktueller Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) sowie der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH).
Der Hauptteil gliedert sich in die Begriffsbestimmung, die geschichtliche Entwicklung, die Kategorisierung abzugsfähiger Kosten und die detaillierte Prüfung der Voraussetzungen wie den Mittelpunkt der Tätigkeit und das Vorhandensein anderer Arbeitsplätze.
Wichtige Begriffe sind häusliches Arbeitszimmer, § 4 Abs. 5 EStG, Abzugsbeschränkung, Mittelpunkt der Betätigung, anderer Arbeitsplatz und Aufzeichnungspflichten.
Während ein häusliches Arbeitszimmer in die häusliche Sphäre integriert ist, zeichnet sich eine Betriebsstätte durch äußerliche Merkmale wie Publikumsverkehr, Beschäftigung von Personal oder Produktionsmaschinen aus, was die steuerliche Behandlung maßgeblich beeinflusst.
Die Ausstattung ist ein wichtiger Indikator, um zu bewerten, ob ein Raum als Büro fungiert. Fehlen wesentliche Ausstattungsmerkmale oder befinden sich dort übermäßig viele private Gegenstände, kann dies die steuerliche Anerkennung als Arbeitszimmer gefährden.
In diesem Fall erfolgt eine personenbezogene Prüfung der Voraussetzungen für jeden Steuerpflichtigen. Jeder kann nur die Aufwendungen absetzen, die er selbst getragen hat, wobei die individuellen Höchstbeträge für jeden Einzelnen gelten.
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