Bachelorarbeit, 2019
83 Seiten
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
1 Das Tarifeinheitsgesetz
1.1 Entwicklung der Tarifeinheit
1.2 Gesetzgebungsverfahren
1.3 Wesentliche Regelungen des Gesetzes
1.3.1 § 4a TVG – Tatbestand und Rechtsfolge
1.3.2 Flankierende Bestimmungen
2 Praktische Betrachtung des Gesetzes am Beispiel der DB
2.1 Exkurs: Entwicklung ausgewählter Tarifverhandlungen seit 2000
2.2 Tarifverhandlungen bei der DB als rechtspolitischer Hintergrund
2.3 Das TEG in der Diskussion um den Arbeitskampf in der Daseinsvorsorge
2.4 Tarifkollision als Folge des Gewerkschaftskonfliktes
2.4.1 Entwicklung der Bahngewerkschaften
2.4.2 Entwicklung der Konkurrenzsituation
2.4.3 Tarifverhandlung 2007/2008
2.4.4 Tarifverhandlung 2014/2015
2.5 Kritik und Auswirkungen des TEG
2.5.1 Agv MoVe
2.5.2 EVG
2.5.3 GDL
3 Das TEG im Kontext der Tarifautonomie
3.1. Grundsatz der Tarifautonomie
3.1.1 Adressaten der Tarifautonomie
3.1.2 Einschränkung der Tarifautonomie
3.2 Verfassungsrechtliche Bewertung
3.2.1 Betroffene Grundrechtspositionen
3.2.2 Mögliche Folgen des TEG auf das Arbeitskampfrecht
3.3 Verfassungsbeschwerde
3.3.1 Rechtliche Würdigung durch das BVerfG
3.3.3 Kritische Bewertung der Entscheidung
4. Fazit
Die Bachelor-Thesis untersucht das Tarifeinheitsgesetz (TEG) und dessen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie. Ziel ist es, die Motive des Gesetzgebers zu beleuchten, die Auswirkungen des Gesetzes auf die deutsche Gewerkschaftslandschaft – insbesondere am Beispiel der Deutschen Bahn AG – zu analysieren und die Vereinbarkeit des TEG mit Art. 9 Abs. III GG kritisch zu bewerten.
1.3.1 § 4a TVG – Tatbestand und Rechtsfolge
Die Norm gelangt grundsätzlich nur zur Anwendung, wenn der Arbeitgeber i.S.d. § 3 TVG an Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften gebunden ist (vgl. § 4a II 1 TVG). Möglich ist etwa, dass der Arbeitgeber mehreren Verbänden angehört, die jeweils in Konkurrenz mit unterschiedlichen Gewerkschaften stehen oder dass er selbst oder sein Verband mit mehreren Gewerkschaften Tarifverträge geschlossen hat.
Eine Tarifkollision i.S.d. TEG liegt vor, sobald die folgenden Merkmale gegeben sind (vgl. § 4a II 2 TVG):
1. Überschneidung des Geltungsbereichs: Die Geltungsbereiche müssen sich in zeitlicher, räumlicher, (betriebs-) fachlicher und persönlicher Hinsicht überschneiden. Die räumliche und zeitliche Überschneidung ergibt sich unmittelbar aus den kollidierenden Tarifverträgen. Ausreichend ist eine Überschneidung in zeitlicher Hinsicht wenn die Tarifverträge auch nur teilweise zeitgleich wirken, die Kollision besteht nur für diesen Zeitraum. Wirkt der vorherrschende (Mehrheits-) Tarifvertrag gemäß § 4 V TVG nach, verliert dieser seine verdrängende Wirkung, da es an einer zeitlichen Überschneidung fortan mangelt. Besteht ein verdrängter Tarifvertrag über den Zeitpunkt hinaus, an dem die Nachwirkung des verdrängenden eintritt, findet dieser zu seiner Anwendung zurück; mit Abschluss eines neuen Mehrheitstarifvertrages ist die Kollision erneut nach den Maßgaben des § 4a II 2 TVG aufzulösen. Insbesondere kommt es darauf an, dass die kollidierenden Geltungsbereiche dieselbe Personengruppe erfassen. Bei dem Kriterium der Überschneidung ist nur auf den Geltungsbereich abzustellen, eine Deckungsgleichheit bezüglich der Regelungsgegenstände wird nicht vorausgesetzt. Die Tarifverträge der Minderheitsgewerkschaften werden nur in dem Umfang verdrängt, in dem sich die Geltungsbereiche mit denen eines anderen Tarifvertrages überschneiden, eine ganzheitliche Verdrängung ist nicht unbedingt gegeben.
1 Das Tarifeinheitsgesetz: Dieses Kapitel erläutert die gesetzlichen Grundlagen der Tarifeinheit, definiert zentrale Begriffe wie Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität und beschreibt das Gesetzgebungsverfahren zum TEG.
2 Praktische Betrachtung des Gesetzes am Beispiel der DB: Der Hauptteil analysiert die spezifischen Gewerkschaftskonflikte bei der Deutschen Bahn AG und untersucht, inwiefern diese zur Verabschiedung des TEG beigetragen haben.
3 Das TEG im Kontext der Tarifautonomie: Hier erfolgt eine verfassungsrechtliche Einordnung, bei der die Koalitionsfreiheit und die Vereinbarkeit des TEG mit dem Grundgesetz kritisch hinterfragt und die Rolle des Bundesverfassungsgerichts diskutiert werden.
4. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die zukünftige Bedeutung der Tarifeinheit sowie die Notwendigkeit einer weiteren gerichtlichen Klärung.
Tarifeinheitsgesetz, TEG, Tarifautonomie, Koalitionsfreiheit, Tarifkollision, Tarifkonkurrenz, Tarifpluralität, Gewerkschaften, Deutsche Bahn, Arbeitskampfrecht, Bundesarbeitsgericht, Bundesverfassungsgericht, Mehrheitsprinzip, Minderheitengewerkschaft, Daseinsvorsorge.
Die Arbeit analysiert das Tarifeinheitsgesetz (TEG) und dessen Auswirkungen auf das deutsche Tarifrecht, insbesondere unter dem Aspekt, wie bei einer Kollision von Tarifverträgen mehrerer Gewerkschaften in einem Betrieb verfahren wird.
Zentrale Felder sind die rechtliche Struktur des § 4a TVG, die Konfliktgeschichte bei der Deutschen Bahn zwischen EVG und GDL sowie die verfassungsrechtliche Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelung mit der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. III GG.
Das Ziel ist es zu klären, ob das TEG als notwendiges Instrument zur Wahrung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie dient oder einen verfassungswidrigen Eingriff in die Rechte von Minderheitengewerkschaften darstellt.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Dogmatik-Analyse unter Einbeziehung von Fachliteratur, Kommentaren, Gesetzgebungsmaterialien sowie einer Auswertung von Experteninterviews mit Vertretern der betroffenen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände.
Der Hauptteil konzentriert sich auf die praktische Anwendung und Kritik des Gesetzes am Beispiel der Tarifauseinandersetzungen bei der Deutschen Bahn sowie auf die detaillierte verfassungsrechtliche Bewertung der verschiedenen Grundrechtspositionen.
Wesentliche Begriffe sind Tarifeinheit, Tarifautonomie, Koalitionsfreiheit, Tarifkollision und die Rolle der Berufsgewerkschaften im Arbeitskampf.
Die Deutsche Bahn dient als exemplarisches Beispiel, da hier über Jahre hinweg besonders intensive Konflikte zwischen Branchen- und Berufsgewerkschaften auftraten, die maßgeblich die politische Debatte um das TEG prägten.
Der Autor stellt fest, dass das Gericht das TEG zwar weitgehend billigte, aber dennoch Nachbesserungsbedarf sah, um die Interessen von Minderheitengewerkschaften zu wahren – ein Punkt, der auch nach der Gesetzesanpassung weiterhin kritisch diskutiert wird.
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