Diplomarbeit, 2005
75 Seiten, Note: gut
1 Einleitung
2 Begriffserklärung
2.1. Gleichstellung bzw. Gleichberechtigung
2.2. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte
3 Vergangenheit – Geschichtliche Rundschau Gesetze und Ereignisse von 1949 bis heute
3.1. Das Jahr 1949…
3.2. Jahre 1950 bis 1960
3.3. Jahre 1961 bis 1970
3.4. Jahre 1971 bis 1980
3.5. Jahre 1981 bis 1990
3.6. Jahre 1991 bis 2005
4 Gegenwart – Arbeit der kommunalen sächsischen Gleichstellungsbeauftragten in der Neuzeit
4.1. Demographische Daten zur Frauensituation in Sachsen
4.1.1. Frauenanteil an der Bevölkerung des Freistaates Sachsen
4.1.2. Geschlechterspezifische Altersstruktur
4.1.3. Familienstand
4.1.4. Eheschließungen und Ehescheidungen
4.1.5. Geburtenentwicklung und Kinderzahl
4.1.6. Bildungsstruktur
4.1.7. Erwerbsarbeit und Arbeitslosigkeit
4.1.8. Gewalt gegen Frauen
4.2. Rechtliche Rahmenbedingungen
4.2.1. Rechtliche Grundlagen
a) Grundgesetz (GG)
b) 2. Gleichberechtigungsgesetz (2. GleichberG)
c) Verfassung des Freistaates Sachsen
d) Sächsische Landkreisordnung (SächsLkrO 11. Mai 2005)
e) Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO 11.Mai 2005)
4.2.2. Bestellung der Hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
4.3. Aufgabenbereiche
4.3.1. Allgemeiner Zuständigkeitsbereich
4.3.2. Aufgaben und Kompetenzen - Einblick in die Praxis anhand von Tätigkeitsberichten
a) Zugang zum Feld
b) Kompetenzen und Arbeitsschwerpunkte
c) Weitere Aufgaben
4.4. Ergebnisdarstellung - Ist gleich Haben oder Soll?
5 Zukunft – Weitergehen oder Richtung ändern?
6 Schlussbetrachtung
Die Diplomarbeit untersucht die Aufgabenbereiche der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Sachsen und hinterfragt vor dem Hintergrund historischer Entwicklungen und aktueller demographischer Daten, ob die bisherigen Arbeitsansätze den realen Anforderungen zur tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann in der heutigen Zeit entsprechen.
3.1. Das Jahr 1949…
Wer hätte gedacht, dass durch die Initiative einer einzelnen Frau die Geschichte der Gleichstellung einzigartig geprägt worden ist. Durch die Hartnäckigkeit und das Durchsetzungsvermögen schaffte es diese Frau trotz heftiger Widerstände, ihre Überzeugung in die Tat umzusetzen. Dr. Elisabeth Selbert sah es als ein natürliches Menschenrecht an, dass Mann und Frau gleichberechtigt sind.
Als sie 1948 in den Parlamentarischen Rat berufen wurde, der eine neue deutsche Verfassung konzipieren sollte, war es für sie ein inneres Bedürfnis die Gleichstellung von Mann und Frau in einem Verfassungsartikel rechtlich zu verankern. Später wurde dieser Artikel bekannt als der Art. 2 Abs. 3 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ (unverändert nach Selbertscher Formulierung). Sie war nicht die einzige Frau in diesem Rat, aber nur sie glaubte fest daran, dass es unter Umständen notwendig ist, Altes und Bestehendes zu verändern, damit Neues erblüht. Denn wie die Geschichte zeigt, setzte sie ein Samenkorn in den Nährboden der Gleichstellung und heute können wir sehen, was für ein schönes Bäumchen daraus alsbald gewachsen ist. Einfach war es jedoch nicht, aber das war es nie für Frauen, wenn sie um ihre Rechte gekämpft haben. 65 Persönlichkeiten sind damals in den Parlamentarischen Rat nach Bonn berufen worden, darunter nur 4 Frauen: die beiden Sozialdemokraten Friederike Nadig (1897-1970) und Elisabeth Selbert (1896-1986), die Christdemokratin Helene Weber (1881-1962) und Helene Wessel (1898-1969) vom Zentrum. Jeder der Ratsmitglieder war berechtigt Formulierungsanträge zustellen. Dr. Elisabeth Selbert stellte den Antrag „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, aber bereits in der ersten Lesung ist diese Formulierung abgelehnt worden. In der Ratsitzung wurde ein „Rechtschaos“ befürchtet, dass eintreten würde, wenn die Gleichstellung in die Verfassung aufgenommen wird.
1 Einleitung: Die Einleitung benennt das Ziel der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann in Sachsen und führt in die Methode ein, die Arbeit der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten anhand von Tätigkeitsberichten darzustellen.
2 Begriffserklärung: Dieses Kapitel definiert die zentralen Begriffe „Gleichstellung bzw. Gleichberechtigung“ sowie „Kommunale Gleichstellungsbeauftragte“ im rechtlichen und gesellschaftlichen Kontext.
3 Vergangenheit – Geschichtliche Rundschau Gesetze und Ereignisse von 1949 bis heute: Ein historischer Überblick zeichnet die Entwicklung der rechtlichen Stellung der Frau von 1949 bis 2005 nach und verdeutlicht die Meilensteine und Widerstände auf diesem Weg.
4 Gegenwart – Arbeit der kommunalen sächsischen Gleichstellungsbeauftragten in der Neuzeit: Das Hauptkapitel analysiert demographische Daten, rechtliche Grundlagen, konkrete Aufgabenbereiche und die praktische Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten vor Ort.
5 Zukunft – Weitergehen oder Richtung ändern?: Das Kapitel reflektiert die bisherige Arbeit und diskutiert die Notwendigkeit, Männer stärker in den Gleichstellungsprozess einzubeziehen, um eine echte Gleichwertigkeit zu erreichen.
6 Schlussbetrachtung: Die Schlussbetrachtung fasst die hohen Belastungen und strukturellen Probleme der Gleichstellungsarbeit zusammen und plädiert für einen Wandel hin zu einer geschlechterübergreifenden, familienorientierten Strategie.
Gleichstellung, Gleichberechtigung, kommunale Gleichstellungsbeauftragte, Sachsen, Frauenpolitik, Gesetzgebung, Demographie, Arbeitsmarkt, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gender Mainstreaming, Elisabeth Selbert, Frauenbewegung, Netzwerkarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, berufliche Weiterbildung.
Die Arbeit befasst sich mit dem Berufsbild, den Aufgaben und den Arbeitsweisen der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Bundesland Sachsen.
Die Schwerpunkte liegen auf der historischen Entwicklung der Gleichstellung, der Analyse der aktuellen demographischen Situation von Frauen in Sachsen sowie den rechtlichen Grundlagen und praktischen Aufgaben der Beauftragten.
Das Ziel ist es, die tägliche Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten sichtbar zu machen und zu untersuchen, ob ihre bisherigen Strategien ausreichen, um eine tatsächliche Gleichstellung in der heutigen Gesellschaft zu verwirklichen.
Die Arbeit basiert auf einer Auswertung von Tätigkeitsberichten der Gleichstellungsbeauftragten, ergänzt durch die Analyse von einschlägigen Gesetzen, Statistiken und Publikationen.
Der Hauptteil gliedert sich in eine statistische Bestandsaufnahme zur Lebenssituation von Frauen in Sachsen, eine Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen und eine praxisnahe Beschreibung der Aufgabenbereiche, wie Netzwerkarbeit und Öffentlichkeitsarbeit.
Die zentralen Schlagworte sind Gleichstellung, kommunale Gleichstellungsbeauftragte, Sachsen, Familienpolitik, Berufsorientierung und Netzwerkarbeit.
Elisabeth Selbert wird als Initiatorin des Gleichberechtigungsartikels im Grundgesetz gewürdigt, deren hartnäckiger Kampf als historisches Fundament für die moderne Gleichstellungsarbeit dient.
Sie argumentiert, dass Gleichstellung nur dann vollständig erreicht werden kann, wenn auch Männer als gleichwertige Partner in den Prozess einbezogen werden, statt sie nur als Randfiguren zu betrachten.
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