Fachbuch, 2020
69 Seiten
1 Einleitung
2 Grundlagen zur Teilhabebeeinträchtigung
2.1 Historische Entwicklung und Paradigmenwechsel
2.1.1 Extinktion
2.1.2 Exklusion
2.1.3 Separation
2.1.4 Integration
2.1.5 Inklusion
2.2 Gegenwärtiges Verständnis von Teilhabebeeinträchtigung
2.2.1 Relevante Bezugsquellen
2.2.2 Körperliche, seelische, geistige, Lern- und Sinnesbeeinträchtigung
2.2.2.1 Körperliche Beeinträchtigungen
2.2.2.2 Seelische Beeinträchtigung
2.2.2.3 Geistige Beeinträchtigung
2.2.2.4 Lernbeeinträchtigung
2.2.2.5 Sinnesbeeinträchtigungen
2.2.3 Rechtliche Grundlagen im Bildungswesen
3 Die UN-BRK
3.1 Allgemeines und Inhalt
3.2 Darstellung der Artikel 24, 26 und 27
3.3 Zuständigkeiten und Umsetzung in Deutschland
4 Gegenwärtige Ausbildungssituation
4.1 Zielgruppe
4.2 Berufsvorbereitende Maßnahmen
4.3 Betriebliche Ausbildung
4.4 Außerbetriebliche Ausbildung
4.5 Ausbildung mit besonderen Regelungen
4.6 Ausbildungsmarkt
5 Stand der Umsetzung der UN-BRK hinsichtlich der Berufsausbildung
5.1 Allgemeiner Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und Sonderstrukturen
5.2 Gegebenheiten hinsichtlich Wahlmöglichkeiten und Vergütung
5.3 Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung
6 Notwendige Schritte zur inklusiven Berufsausbildung
6.1 Anpassung struktureller Rahmenbedingungen
6.2 Entwicklung inklusiver Ausbildungskonzepte und Didaktik
6.3 Professionalisierung pädagogischer Fachkräfte
7 Fazit
Das Hauptziel dieser Arbeit ist die Untersuchung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Kontext der beruflichen Ausbildung junger Erwachsener mit Teilhabebeeinträchtigung. Dabei wird die aktuelle Ausbildungssituation analysiert, mit den Zielvorgaben der UN-BRK abgeglichen und auf Basis dessen Handlungsempfehlungen für die Praxis abgeleitet.
2.1.1 Extinktion
Historisch betrachtet wurden die Rechte von Menschen mit Teilhabebeeinträchtigungen oftmals beschnitten. Sie zählen zu einer Gruppe, die Stigmatisierung und Diskriminierung erlebten und teilweise bis heute noch erleben. Wie nachfolgend beschrieben wurde ihnen in bestimmten Zeiten jegliches Lebensrecht abgesprochen und sie wurden getötet, wodurch sich der Begriff Extinktion (lat. extinctio = Auslöschung) ableiten lässt. Im Altertum und Mittelalter wurden Menschen getötet, da eine Beeinträchtigung als eine Strafe der Götter bzw. des christlichen Gottes angesehen wurde (vgl. Baum 2017: S. 439).
Zur Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland, wiederholte sich die Ansicht, es sei besser Menschen mit Teilhabebeeinträchtigungen zu töten, anstatt sie gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen. Sozialdarwinistische Denkmodelle bereiteten den Weg zum nationalsozialistischen Menschenbild (vgl. Kracke & Sasse 2019: S. 225). So erschien 1920 das Buch „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“ (Binding & Hoche). In dieser über Jahre entstandenen menschenrechtsverletzenden Atmosphäre wurde 1939 von Hitler der Euthanasiebefehl erlassen und Menschen mit Teilhabebeeinträchtigungen wurden im Zuge der nationalsozialistischen Rassenhygiene systematisch ermordet. Der Pädagoge und Autor Speck bezeichnet diese Jahre als eine „Katastrophe der Menschlichkeit“ (Speck 2008: S. 149).
Gegenwärtig spielt das Infragestellen des unbedingten Lebensrechts in der Pränataldiagnostik eine Rolle. Wird während der Schwangerschaft eine Beeinträchtigung beim ungeborenen Kind festgestellt, kann ein Schwangerschaftsabbruch mit der medizinischen Indikation der Mutter begründet werden. Die Abtreibung kann in diesem Fall bis kurz vor der Geburt erfolgen (vgl. § 218a Abs. 2 StGB). Der bekannte und umstrittene australische Philosoph Peter Singer gilt als einer der Fürsprecher der Euthanasie. Er sieht es als ethisch vertretbar an, wenn Kinder mit einer schweren Beeinträchtigung nach der Geburt getötet werden (vgl. Speck 2008: S. 151).
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Relevanz der inklusiven Berufsausbildung im Kontext der UN-BRK und definiert die Forschungsfrage sowie das Ziel der vorliegenden Arbeit.
2 Grundlagen zur Teilhabebeeinträchtigung: Dieses Kapitel erläutert den historischen Paradigmenwechsel von der Extinktion zur Inklusion und definiert den modernen Begriff der Teilhabebeeinträchtigung basierend auf ICF, SGB und UN-BRK.
3 Die UN-BRK: Hier werden Entstehung, Inhalt und die für die berufliche Bildung relevanten Artikel der Konvention sowie die staatlichen Zuständigkeiten und Umsetzungsstrukturen in Deutschland beschrieben.
4 Gegenwärtige Ausbildungssituation: Das Kapitel analysiert die Zielgruppe und beschreibt verschiedene Wege der Berufsausbildung sowie die aktuelle Situation auf dem deutschen Ausbildungsmarkt.
5 Stand der Umsetzung der UN-BRK hinsichtlich der Berufsausbildung: Es erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit der bisherigen Umsetzung, wobei der Fokus auf Sonderstrukturen, Wahlmöglichkeiten, Vergütung und der notwendigen Sensibilisierung von Betrieben liegt.
6 Notwendige Schritte zur inklusiven Berufsausbildung: Dieses Kapitel leitet konkrete Handlungsempfehlungen ab, die von strukturellen Anpassungen über modulare Ausbildungskonzepte bis hin zur Professionalisierung der Fachkräfte reichen.
7 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen, diskutiert die Grenzen der Untersuchung und unterstreicht die Notwendigkeit einer menschenrechtsorientierten Haltung aller Akteure für eine gelingende Inklusion.
Inklusion, Berufsausbildung, UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK, Teilhabebeeinträchtigung, Arbeitsmarkt, Sonderstrukturen, Rehabilitation, pädagogische Professionalisierung, berufliche Ersteingliederung, Ausbildungsgerechtigkeit, Bildungsketten, Modell der assistierten Ausbildung, Ausbildungsbausteine, Behindertenpolitik.
Die Arbeit untersucht, inwieweit die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zur Inklusion in der beruflichen Ausbildung in Deutschland für junge Erwachsene mit einer Teilhabebeeinträchtigung umgesetzt werden.
Zu den Kernbereichen gehören die historische Entwicklung des Inklusionsverständnisses, die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die aktuelle Ausbildungssituation für junge Menschen mit Beeinträchtigung sowie notwendige strukturelle und didaktische Reformschritte.
Das primäre Ziel ist die Auseinandersetzung mit den Forderungen der UN-BRK bezüglich einer inklusiven Berufsausbildung und deren Abgleich mit der Realität, um zu klären, wie der Zugang zu einer inklusiven Berufsausbildung für diese Zielgruppe zukünftig sichergestellt werden kann.
Die Arbeit stützt sich auf eine Sekundärforschung, bei der Fachliteratur, Studien, Berichte von Organisationen wie der Monitoring-Stelle sowie rechtliche Grundlagen analysiert und ausgewertet werden.
Im Hauptteil werden zunächst theoretische Grundlagen zur Teilhabebeeinträchtigung gelegt, gefolgt von einer tiefgehenden Analyse der UN-BRK. Anschließend wird die derzeitige Ausbildungssituation beleuchtet und der Stand der Umsetzung kritisch reflektiert, bevor Ansätze für eine inklusive Gestaltung der beruflichen Bildung präsentiert werden.
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Inklusion, berufliche Bildung, UN-BRK, Teilhabebeeinträchtigung und berufliche Rehabilitation beschreiben.
Der Begriff beschreibt die Kritik an Sondersystemen, die zwar Schutz bieten sollen, aber gleichzeitig zu Belastungseffekten führen und die betroffenen jungen Erwachsenen gesellschaftlich benachteiligen, anstatt sie auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten.
Betriebe gelten als Schlüsselakteure. Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass Inklusion nur dann gelingen kann, wenn sich Unternehmen stärker beteiligen, von bürokratischen Hürden entlastet werden und professionelle Unterstützung bei der Ausbildung von Jugendlichen mit Beeinträchtigung erhalten.
Die aktuelle Struktur ist zu starr und trennt Leistungsempfänger, Leistungserbringer und Kostenträger. Für eine gelingende Inklusion wird gefordert, diese Struktur aufzubrechen und Betriebe aktiv als neue Partner in das Unterstützungssystem einzubinden.
Pädagogischen Fachkräften und Ausbildern kommt eine Schlüsselrolle zu. Um den Anforderungen der Inklusion gerecht zu werden, müssen sie ihre Reflexionsfähigkeit stärken, mit Heterogenität umgehen können und ihre Ausbildungsmethodik weiterentwickeln, weg von einer rein ökonomischen Orientierung hin zu einer zukunftsorientierten Berufspädagogik.
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