Diplomarbeit, 2006
155 Seiten, Note: 1,0
1. EINLEITUNG
2. DIE STUDIE
2.1 BEGRÜNDUNG FÜR DIE STUDIE „OBERLANDBIBLIOTHEKEN“
2.2 ZIEL DER UNTERSUCHUNGEN
2.3 ZEITLICHER ABLAUF DER STUDIE
3. DAS BIBLIOTHEKENKONSTRUKT
3.1 ÄNDERUNG DER RECHTSFORM
3.2 BEGRÜNDUNG DER GMBH
3.3 VORTEILE EINER ÜBERFÜHRUNG
4. DIE BIBLIOTHEKEN
4.1 INVOLVIERTE BIBLIOTHEKEN
4.2 STANDORTE UND EINRICHTUNG
4.3 PERSONALSTRUKTUR
5. WIDERSTÄNDE SEITENS DER BIBLIOTHEKSMITARBEITER
5.1 EINSTELLUNG DER BIBLIOTHEKSMITARBEITER
5.2 ÄNGSTE UND UNSICHERHEITEN
5.3 KOMMUNIKATIONSPOLITIK
6. WIDERSTÄNDE SEITENS DER KOMMUNEN
6.1 WIDERSTÄNDE UND BARRIEREN
6.2 BESUCH IN DEN KOMMUNEN
6.3 EINSTELLUNG DER POLITISCHEN ENTSCHEIDUNGSTRÄGER
7. KOSTEN DER BIBLIOTHEKEN FÜR DIE GEMEINDEN / STÄDTE
7.1 IST - SITUATION DER BIBLIOTHEKSKOSTEN
7.2 SOLL - SITUATION DER BIBLIOTHEKSKOSTEN
7.3 PERSONALBEDARF
8. DIE FÖRDERMÖGLICHKEITEN
8.1 FÖRDERRICHTLINIEN
8.2 FÖRDERUNGSARTEN
8.3 RISIKEN DER FÖRDERUNG
8.4 SITUATION NACH 5 JAHREN
9. KOSTEN DER GMBH
9.1 FINANZIERUNGSMODELLE
9.2 GRÜNDUNGSKOSTEN DER GMBH
9.3 FOLGEKOSTEN DER GMBH
9.4 DAS STÄDTE-MODELL
10. SYNERGIEEFFEKTE
10.1 SYNERGIEEFFEKTE BEI GEMEINSAMER OBERLANDBIBLIOTHEK
10.2 SYNERGIEEFFEKTE FÜR EINZELNE OBERLANDBIBLIOTHEK
11. ZEITPLAN
11.1 BISHERIGER ZEITPLAN
11.2 KÜNFTIGER ZEITPLAN
12. SCHLUSS
Das Hauptziel der Arbeit ist die Erstellung eines finanzierbaren Unternehmenskonzepts für einen Bibliotheksverbund im Oberland durch die Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH), um den Erhalt der Bibliotheken als kulturelle Daseinsvorsorge langfristig zu sichern.
3.1 Änderung der Rechtsform
Änderung der Rechtsform heißt, dass sich der gesetzliche Rahmen, in dem sich die Bibliotheken bewegen, entweder erweitert wird oder sich vollkommen ändert. Zwar werden die Bibliotheken immer noch von der öffentlichen Hand getragen und finanziert, dennoch erhalten sie mehr Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit, welches sich u. a. in ihrem unternehmerischen Handeln ausdrücken soll. In den meisten Fällen erhält die Bibliothek den Status „Juristische Person“, damit hat sie Rechte und Pflichten zu erfüllen. Unter anderem kann sie Verträge abschließen, Personal selber einsetzen, Kredite aufnehmen, in Gerichtsverfahren klagen und verklagt werden sowie in Insolvenz gehen.
Laut dem Selbstverwaltungsrecht Art. 28 Grundgesetz (GG) ist es den Kommunen erlaubt, die Organisation ihrer Verwaltung und ihren zugehörigen Institutionen in eigener Verantwortung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen festzulegen. Das heißt, die Kommunen können nach freiem Willen ihre Einrichtungen in andere Betriebs- / Rechtsformen überführen. Weiterhin wird in Art. 30 GG bestimmt, dass die Ausübung der staatlichen Aufgaben „Sache der Länder“ sei und das Selbstbestimmungsrecht laut Art. 83 GG neben den öffentlich - rechtlichen Organisationsformen auch die des privaten Rechts in Betracht zieht.
Bei einem unternehmensähnlichen Betrieb muss die Haftung der Kommune auf einen bestimmten Betrag festgesetzt sein.
Die Kommunen werden laut Verfassung zur finanziellen Unterstützung von kulturellen Aufgaben verpflichtet, sobald grundrechtlich geschützte Lebensbereiche, wie nach Art. 5 GG die Informationsfreiheit, gefährdet sind.
Somit ist eine dauerhafte Finanzierung des laufenden Betriebs der Bibliotheken durch die öffentlichen Träger nicht abtretbar.
Art. 5 Abs. 1 GG garantiert jedem unter anderem die Informationsfreiheit. Die Informationsfreiheit enthält vor allem das Recht, sich Informationen aus Zeitungen, Rundfunk, Messen oder Märkten oder anderen neuen Medien zu beschaffen.
1. EINLEITUNG: Darstellung der aktuellen schwierigen finanziellen Situation kommunaler Bibliotheken und die Notwendigkeit, neue Betriebsformen zur Erhaltung kultureller Angebote zu prüfen.
2. DIE STUDIE: Begründung für das Projekt, Definition der Untersuchungsziele und Beschreibung des zeitlichen Ablaufs der Machbarkeitsstudie.
3. DAS BIBLIOTHEKENKONSTRUKT: Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Rechtsformänderung und Begründung der Wahl der gGmbH.
4. DIE BIBLIOTHEKEN: Detaillierte Bestandsaufnahme der beteiligten Bibliotheksstandorte sowie deren Personalstruktur.
5. WIDERSTÄNDE SEITENS DER BIBLIOTHEKSMITARBEITER: Untersuchung der Einstellungen, Ängste und der Kommunikationspolitik gegenüber den Mitarbeitern.
6. WIDERSTÄNDE SEITENS DER KOMMUNEN: Analyse der Barrieren und Bedenken auf kommunaler Ebene sowie die Haltung politischer Entscheidungsträger.
7. KOSTEN DER BIBLIOTHEKEN FÜR DIE GEMEINDEN / STÄDTE: Analyse der Ist-Situation der Kosten und Aufzeigen des Soll-Zustands bei einer Umstrukturierung.
8. DIE FÖRDERMÖGLICHKEITEN: Darstellung der Förderrichtlinien, Förderungsarten und Risiken bei der Inanspruchnahme institutioneller Förderung.
9. KOSTEN DER GMBH: Beschreibung der Finanzierungsmodelle, Gründungskosten, Folgekosten und des Städte-Modells.
10. SYNERGIEEFFEKTE: Aufzeigen der Vorteile durch den Verbund für Mitarbeiter, Leser, die Bibliotheken selbst und die Kommunen.
11. ZEITPLAN: Darstellung des bisherigen Verlaufs und des künftigen Zeitplans für die Gründung.
12. SCHLUSS: Abschließende Bewertung und Empfehlung zum Zusammenschluss der Bibliotheken in einer gemeinnützigen GmbH.
Bibliotheksmanagement, gGmbH, Öffentliche Bibliotheken, Kulturraumgesetz, Machbarkeitsstudie, Finanzierung, Rechtsformwechsel, Kommunalverwaltung, Synergieeffekte, Personalkosten, Förderrichtlinien, Bibliotheksverbund, Oberlausitz, Organisationsentwicklung, Kulturelle Daseinsvorsorge.
Die Arbeit untersucht die Möglichkeit, öffentliche Bibliotheken im Oberland in eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) zu überführen, um ihre Finanzierbarkeit und den Erhalt der kulturellen Angebote in Zeiten knapper kommunaler Mittel zu sichern.
Zentral sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, die finanzielle Analyse (Kosten/Förderung), der Umgang mit Widerständen von Mitarbeitern und Kommunen sowie die praktische Implementierung im Rahmen eines Unternehmenskonzepts.
Das Hauptziel ist die Sicherung der Existenz der Bibliotheken durch einen Verbund, der den Zugang zu institutioneller Förderung ermöglicht, ohne die dezentrale Struktur aufzugeben.
Es wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, die auf der Erfassung von Ist-Daten, Mitarbeiterbefragungen, Interviews mit Entscheidungsträgern und der Analyse von Finanzhaushalten basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der bestehenden Bibliotheken, die rechtliche und finanzielle Ausgestaltung des gGmbH-Konstrukts, die Auseinandersetzung mit Widerständen und die Darstellung der zu erwartenden Synergieeffekte.
Wichtige Begriffe sind Bibliotheksmanagement, gGmbH, Kulturraumgesetz, Finanzierung, Synergieeffekte und kommunale Daseinsvorsorge.
Die Kommunen fürchten vor allem die zeitliche Befristung der Förderung auf fünf Jahre, die Ungewissheit über die Höhe der Mittel sowie das Risiko, nach Ablauf der Förderung die Kosten allein tragen zu müssen.
Es sind Personalüberleitungsverträge vorgesehen, die den Übergang zur gGmbH regeln und sicherstellen, dass erworbene Rechte, wie Urlaubsansprüche und das Gehaltsniveau, erhalten bleiben.
Die Sächsische Gemeindeordnung bildet den rechtlichen Rahmen für die Aufgaben der Kommunen; die Umwandlung muss daher stets im Einklang mit diesen kommunalwirtschaftlichen Vorgaben stehen, um den öffentlichen Zweck zu wahren.
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