Diplomarbeit, 2006
114 Seiten, Note: 1,7
1 Einleitung
1.1 Bedeutung der betrieblichen Altersvorsorge
1.2 Vorgehensweise und Zielsetzung
2 Überblick über die verschiedenen Gestaltungsformen der betrieblichen Altersvorsorge
2.1 Grundsätzliches zum System der betrieblichen Altersvorsorge
2.1.1 Unverfallbare Anwartschaft
2.1.2 Anpassungsverpflichtung des Arbeitgebers
2.1.3 Insolvenzsicherung
2.2 Direktzusage
2.2.1 Allgemeines
2.2.2 Rückdeckungsversicherung
2.3 Direktversicherung
2.3.1 Allgemeines
2.3.2 Mindest-Risikoschutz
2.4 Pensionskasse
2.5 Unterstützungskasse
2.5.1 Allgemeines
2.5.2 Ausschluss des Rechtsanspruchs
2.5.3 Typen von Unterstützungskassen
2.6 Pensionsfonds
2.7 Zusammenfassung
3 Bilanzielle und steuerliche Behandlung
3.1 Direktzusage
3.1.1 Passivierungspflicht
3.1.2 Passivierungswahlrecht
3.1.3 Zuführung zu Pensionsrückstellungen und Nachholung von Fehlbeträgen
3.1.4 Auflösung von Pensionsrückstellungen
3.1.5 Rückgedeckte Direktzusage
3.2 Direktversicherung
3.2.1 Zulässige Direktversicherungsarten
3.2.2 Betriebsausgabenabzug
3.2.3 Steuerliche Anerkennung
3.2.4 Lohnsteuerliche Behandlung
3.3 Pensionskasse
3.3.1 Betriebsausgabenabzug und Rückstellungsbildung
3.3.2 Lohnsteuerliche Behandlung
3.4 Unterstützungskasse
3.4.1 Betriebsausgabenabzug (Kapitaldeckungsverfahren)
3.4.2 Steuerliche Höchstbeträge
3.4.3 Rückgedeckte Unterstützungskasse (Anwartschaftsdeckungsverfahren)
3.4.4 Rückstellungsbildung und Rechnungsabgrenzung
3.4.5 Lohnsteuerliche Behandlung
3.5 Pensionsfonds
3.5.1 Betriebsausgabenabzug
3.5.2 Lohnsteuerliche Behandlung
3.6 Insolvenzsicherungsbeiträge
4 Überversorgung und verdeckte Gewinnausschüttung
4.1 Der Fremdvergleich des Gesellschafter-Geschäftsführers
4.2 Ernsthaftigkeit der Pensionszusage
4.3 Erdienbarkeit der Pensionszusage
4.4 Finanzierbarkeit der Pensionszusage
4.5 Angemessenheit der Pensionszusage
4.6 Überblick über Rechtsfolgen einer steuerlichen Nicht-Anerkennung
5 Schluss
Ziel der Arbeit ist es, die handels- und steuerrechtliche Behandlung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) aus Sicht des Arbeitgebers umfassend zu analysieren und die Konsequenzen der verschiedenen Durchführungswege darzulegen.
2.2.1 Allgemeines
Die innerbetriebliche Versorgungszusage, manchmal unmittelbare Versorgungszusage, Pensionszusage oder, wie auch im Folgenden Direktzusage genannt, ist der, am frühesten entwickelte und am weitesten verbreitete aller Durchführungswege der bAV. Es handelt sich dabei um die einzige Versorgungsform, bei der der AG selbst als Versorgungsträger auftritt und der AN nach Eintreten des Versorgungsfalls einen (von Rechts wegen und einklagbaren) Rechtsanspruch gegen selbigen hat, wobei die Erfüllung der Versorgungszusage in Form einer Kapitalauszahlung oder als lebenslange Rente gestaltet werden kann und durch die gesetzl. Insolvenzsicherung abgesichert ist.
Zu beachten ist, dass für die Direktzusage durch den Gesetzgeber die Versorgung in Form einer Beitragszusage mit Mindestleistung nicht vorgesehen wurde (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG).
Der maßgebende Grund für eine Entscheidung des AG hinsichtlich des Durchführungsweges zugunsten einer Direktzusage besteht in ihrer effektiven Selbstfinanzierung, d.h. es fließen keine Mittel aus dem Unternehmen ab, die Finanzierung erfolgt über die Bildung einer Rückstellung schon während der Zeit der Anwartschaft auf die Versorgungsleistungen (sog. Anwartschaftsdeckungsverfahren, vgl. Kapitel 3.1ff.), weshalb sich hier eine Stundung der Ertragssteuerbelastung ergibt. Dies bedeutet zwar keine Steuerersparnis, hat aber eine beträchtliche Entspannung der Liquiditätssituation des Unternehmens und dementsprechend die Möglichkeit der Ausnutzung von Zinsvorteilen mit den lediglich formal aufgewendeten Rückstellungsbeträgen zur Folge. Für Kleinbetriebe oder Freiberufler, die keine Steuerbilanz erstellen, empfiehlt sich eine solche Zusage im Gegensatz zu den anderen vier Durchführungswegen aus diesem Grunde freilich nicht, da diese die Vorteile der Rückstellungsbildung nicht in Anspruch nehmen können. Gleiches gilt für Betriebe mit einer überdurchschnittlich jungen Belegschaft, da die Rückstellung vom Gesetzgeber an ein steuerliches Mindestalter geknüpft wurde (28. Lebensjahr, vgl. hierzu Kapitel 3.1.1).
Kapitel 1: Einleitung: Erläuterung der Bedeutung der betrieblichen Altersvorsorge vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und die Zielsetzung der Arbeit.
Kapitel 2: Überblick über die verschiedenen Gestaltungsformen der betrieblichen Altersvorsorge: Detaillierte Vorstellung der fünf Durchführungswege und ihrer Merkmale.
Kapitel 3: Bilanzielle und steuerliche Behandlung: Umfassende Untersuchung der handels- und steuerbilanziellen Auswirkungen der verschiedenen Durchführungswege.
Kapitel 4: Überversorgung und verdeckte Gewinnausschüttung: Analyse der steuerrechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung von Pensionszusagen, insbesondere für Gesellschafter-Geschäftsführer.
Kapitel 5: Schluss: Fazit zu den Herausforderungen der bAV unter Berücksichtigung von Basel II und internationaler Rechnungslegung.
betriebliche Altersvorsorge, bAV, Direktzusage, Pensionsrückstellungen, Steuerrecht, Handelsrecht, betriebliche Sozialleistungen, Gesellschafter-Geschäftsführer, verdeckte Gewinnausschüttung, Insolvenzsicherung, Anwartschaftsdeckungsverfahren, Betriebsausgabenabzug, Entgeltumwandlung, Rechnungslegung, Rating
Die Arbeit behandelt die betriebliche Altersvorsorge aus Arbeitgebersicht, insbesondere die rechtliche Gestaltung und die handels- sowie steuerrechtlichen Konsequenzen.
Zentral sind die verschiedenen Durchführungswege, deren Bilanzierung und die steuerlichen Voraussetzungen für die Anerkennung der Leistungen.
Das primäre Ziel ist es, dem Leser einen umfassenden Überblick über die Behandlung der bAV in der deutschen Rechnungslegung zu verschaffen.
Die Arbeit nutzt eine detaillierte Literatur- und Rechtsquellenanalyse der aktuellen Gesetzgebung sowie der einschlägigen Rechtsprechung.
Der Hauptteil widmet sich intensiv der bilanziellen und steuerlichen Behandlung für jeden der fünf Durchführungswege unter besonderer Berücksichtigung der Direktzusage.
Zu den wichtigsten Begriffen gehören Direktzusage, Pensionsrückstellung, Steuerrecht, verdeckte Gewinnausschüttung und Bilanzierung.
Sie bietet den größten Spielraum für Gestaltungsmöglichkeiten und ermöglicht eine effektive Selbstfinanzierung durch Rückstellungsbildung, weshalb sie die am weitesten verbreitete Form darstellt.
Die durch die Rückstellungsbildung beeinflussten Bilanzkennzahlen können die Bonitätseinstufung durch Banken negativ beeinflussen, was die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen an externe Träger attraktiv macht.
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