Bachelorarbeit, 2006
62 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung und Fragestellung
2. Forschungsstand
3. Historischer Kontext sicherheitspolitischer Vereinbarungen in Europa
3.1. Europäische Verteidigungsgemeinschaft und Europäische Politische Zusammenarbeit
3.2. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik im Spiegel von Maastricht, Amsterdam und Nizza
3.3. Vertiefungen durch Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, -union und -identität
4. Der Vertrag über eine Verfassung für Europa vom 29. Oktober 2004
4.1. Die Sicht der Europäischen Bürger
4.2. Der Diskurs im Konvent
4.3. Die Artikel betreffend Sicherheits- und Verteidigungspolitik
4.3.1. Allgemeine Bestimmungen
4.3.2. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Artikel 16)
4.3.3. Besondere Bestimmungen der GASP und ESVP (Artikel 40 – 41)
4.3.4. Ausführen zur Arbeitsweise der Union (Artikel 294 – 312)
4.3.5. Die Zusätze
5. Organisation, Ausstattung und Einsatzfähigkeiten des Europäischen Militärs
5.1. Einrichtungen der Europäischen Union
5.2. Bestehende und vorgesehene Truppenkontingente der Union
5.3. Sicherheitsexporteur Europäische Union: Zivile und militärische Operationen
6. Das gescheiterte Ratifizierungsverfahren und seine Folgen
7. Schlussbetrachtung: Sicherheitspolitischer Fort- oder Militaristischer Rückschritt?
Die vorliegende Arbeit untersucht, ob sich die Europäische Union zu einer militärischen Großmacht entwickelt, und analysiert die Hintergründe sowie die sicherheitspolitischen Bestimmungen des Verfassungsvertrags vom 29. Oktober 2004.
4.3. Die Artikel betreffend Sicherheits- und Verteidigungspolitik
Das Handeln der Union, so schreibt Algieri, stellt „eine Verknüpfung von werte- mit interessengeleitetem Handeln dar […, welche] ein prägendes Merkmal des globalen Engagements der EU [ist].“ Scharf gelesen will die Union sich selbst in der Welt etablieren und durch neue Möglichkeiten dafür Sorge tragen, dass durch Handelsbeziehungen und mögliche zivile und militärische Interventionen ihre Stellung nicht gefährdet wird. Dabei will man – sicherlich nicht ganz uneigennützig – weltweit einiges leisten: „In ihren Beziehungen zur übrigen Welt schützt und fördert die Union ihre Werte und Interessen. Sie leistet einen Beitrag zu Frieden, Sicherheit, weltweiter nachhaltiger Entwicklung, Solidarität und gegenseitiger Achtung unter den Völkern, freiem und gerechtem Handel, Beseitigung der Armut und zum Schutz der Menschenrechte, insbesondere der Rechte des Kindes, sowie zur strikten Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts, insbesondere zur Wahrung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen.“ Hier ist deutlich der Anspruch europäischer Werte und Kultur zu erkennen, für die Welt Gutes zu leisten und auf diesem Weg die eigenen Ideale zu vertreten.
Die Einbindung des ehemaligen dritten Pfeilers von Maastricht, also der GASP ist nur „[...] mittels zweiundzwanzig komplexer und wortreicher Regelungen in Teil III gelungen, die […] im Grundsatz weiterhin dem Einstimmigkeitsprinzip unterliegen [...]“ möglich geworden. Dies wurde vor allem gegen britischen Widerstand, der jenen Politikbereich stets vor Vergemeinschaftung bewahren wollte, durchgesetzt. Der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik wurde und wird sicherlich weiterhin eine hohe Bedeutung zugemessen, was unter anderem durch eine spezielle Erwähnung bereits bei der Auflistung der Zuständigkeiten der Union, untermauert wird.
1. Einleitung und Fragestellung: Das Kapitel führt in die Thematik der europäischen Militarisierung ein und definiert das Ziel der Arbeit, die Entwicklung der EU zur militärischen Großmacht kritisch zu hinterfragen.
2. Forschungsstand: Hier wird die existierende Literaturlage zu den sicherheitspolitischen Aspekten der EU nach 1945 und insbesondere zum Verfassungsentwurf kritisch beleuchtet.
3. Historischer Kontext sicherheitspolitischer Vereinbarungen in Europa: Es wird die Entwicklung der sicherheitspolitischen Architektur von der gescheiterten Verteidigungsgemeinschaft bis zu den Verträgen von Maastricht, Amsterdam und Nizza nachgezeichnet.
4. Der Vertrag über eine Verfassung für Europa vom 29. Oktober 2004: Dieses Hauptkapitel analysiert die verfassungsrechtlichen Grundlagen und die speziellen Artikel zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie deren Auswirkungen.
5. Organisation, Ausstattung und Einsatzfähigkeiten des Europäischen Militärs: Hier werden die realen Strukturen, wie das Politische und Sicherheitspolitische Komitee und die Battle Groups, sowie erste konkrete EU-Operationen untersucht.
6. Das gescheiterte Ratifizierungsverfahren und seine Folgen: Das Kapitel erläutert die Gründe für die Ablehnung des Verfassungsvertrags in Frankreich und den Niederlanden sowie die daraus resultierende Krise der EU.
7. Schlussbetrachtung: Sicherheitspolitischer Fort- oder Militaristischer Rückschritt?: Abschließend wird diskutiert, ob die Verfassung einen zivilen Fortschritt oder eine machtpolitische Militarisierung der Union darstellt.
Europäische Union, GASP, ESVP, Verfassungsvertrag, Militarisierung, Sicherheitspolitik, Krisenmanagement, Battle Groups, Verteidigungsagentur, Ratifizierung, Europäische Integration, Internationale Sicherheit, Friedenssicherung, Aufrüstung, Verteidigungspolitik.
Die Arbeit untersucht die sicherheitspolitischen Aspekte der Europäischen Union, insbesondere im Kontext des Entwurfs einer EU-Verfassung, und hinterfragt, ob die Union eine Tendenz zur Militarisierung aufweist.
Zentral sind die historische Entwicklung der europäischen Verteidigungspolitik, die Analyse der sicherheitsrelevanten Artikel im Verfassungsvertrag von 2004 sowie die praktische Umsetzung militärischer Strukturen und Operationen.
Das primäre Ziel ist es, zu ergründen, ob sich die EU zu einer militärischen Großmacht entwickelt und ob diese Entwicklung als notwendige Verteidigungsstrategie oder als offensive Machtausübung zu bewerten ist.
Die Arbeit basiert auf einer Literatur- und Quellenanalyse, bei der politische Dokumente, Verträge sowie sicherheitspolitische Studien aus verschiedenen Perspektiven (friedenspolitisch und pro-militaristisch) gegenübergestellt werden.
Der Hauptteil befasst sich mit der Analyse der verfassungsrechtlichen Grundlagen, der Organisation der europäischen Sicherheitsstrukturen (wie EUMC, EUMS) und der Untersuchung konkreter militärischer und ziviler Missionen der EU.
Die zentralen Schlagworte sind EU-Militarisierung, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP), Verfassungsvertrag und ziviles Krisenmanagement.
Das Scheitern des Vertrags wird als Indikator für eine tiefergehende Identitäts- und Autoritätskrise der EU gewertet, die zeigt, dass die technokratischen Strukturen der EU zu weit von den Bürgerinteressen entfernt sind.
Die Agentur wird kritisch gesehen, da sie den operativen Bedarf an Rüstung steuert und überwacht, was von vielen Akteuren als grober Fehler angesehen wird, der den internationalen Abrüstungsbestrebungen entgegensteht.
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