Examensarbeit, 2006
28 Seiten, Note: 1,0
Diese Facharbeit zielt darauf ab, die zukünftige Entwicklung von Pflegeheimen und die Tätigkeit eines Heimleiters zu beleuchten. Der Autor analysiert die Entwicklung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts bis in die Gegenwart, insbesondere den traurigen Umschwung des Jahres 2005, um den zukünftigen Umgang mit Alten und Behinderten zu erforschen. Die Facharbeit beleuchtet auch den Wandel von Werten im Umgang mit Mitmenschen und den Wert eines Menschen im Dritten Reich und untersucht die möglichen Auswirkungen der Überalterung der Gesellschaft auf den Umgang mit alten Menschen in der Zukunft.
Die Einleitung legt die Zielsetzung der Facharbeit dar, nämlich die zukünftige Entwicklung von Pflegeheimen und die Tätigkeit eines Heimleiters zu erforschen.
Das Kapitel "Ursprünge und Entwicklung des Vormundschaftsrechts" beleuchtet die historische Entwicklung des Vormundschaftsrechts vom römischen Recht bis zum Betreuungsgesetz von 1992.
Das Kapitel "Vormundschaftsrecht im Dritten Reich" untersucht den Umgang mit Behinderten im Dritten Reich und schildert den Widerstand eines Vormundschaftsrichters gegen die Tötung von Behinderten.
Das Kapitel "Folgen des Dritten Reichs für Vormundschaftsrecht und Betreuungsrecht" beleuchtet die Auswirkungen des Dritten Reichs auf das Vormundschaftsrecht und Betreuungsrecht.
Das Kapitel "Das 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz zum 1.7.2005 und das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz VBVG" analysiert das neue Betreuungsrechtsänderungsgesetz und dessen Auswirkungen auf Sozialhilfeträger und Pflegekassen.
Das Kapitel "Mutmaßungen über den zukünftigen Umgang mit alten Menschen" untersucht die Auswirkungen der Überalterung der Gesellschaft auf den Umgang mit alten Menschen.
Das Kapitel "Die Anforderungen an einen Heimleiter" beschreibt die aktuelle Tätigkeit eines Heimleiters gemäß dem Heimgesetz.
Das Kapitel "Aussicht auf zukünftige Anforderungen an einen Heimleiter" blickt auf die zukünftigen Anforderungen an den Beruf des Heimleiters.
Die Facharbeit konzentriert sich auf die Themen Vormundschaftsrecht, Betreuungsrecht, Überalterung der Gesellschaft, Pflegeheime, Heimleitung, der Umgang mit alten Menschen, die demographische Entwicklung und die Beständigkeit von menschlichen Wertvorstellungen.
Das Betreuungsrecht ersetzte die Entmündigung durch eine individuellere Unterstützung. Die Reformen von 1999 und 2005 brachten jedoch auch Verschlechterungen in der Vergütung und Bürokratisierung mit sich.
Das 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz zum 1.7.2005 führte das VBVG ein, was zu einer Pauschalierung der Vergütung führte und laut Autor die Qualität der persönlichen Betreuung gefährdet.
Die Überalterung der Gesellschaft (Stichwort „Methusalem-Komplott“) erhöht den Bedarf an Pflegeplätzen massiv und stellt das Finanzierungssystem vor enorme Herausforderungen.
Heimleiter müssen heute nicht mehr nur pflegerisch, sondern vor allem ökonomisch und rechtlich versiert sein, während sie gleichzeitig ethische Standards unter Kostendruck wahren müssen.
Der Rückblick auf das Dritte Reich zeigt, wie schnell sich gesellschaftliche Werte wandeln können und wie wichtig der rechtliche Schutz für behinderte und alte Menschen ist.
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