Examensarbeit, 2006
28 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung
2. Ursprünge und Entwicklung des Vormundschaftsrechts
2.1. Das Betreuungsgesetz vom 1.1.1992
2.2. Das Betreuungsrechtsänderungsgesetz zum 1.1.1999
3. Vormundschaftsrecht im Dritten Reich
4. Folgen des Dritten Reichs für Vormundschaftsrecht und Betreuungsrecht
5. Das 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz zum 1.7.2005 und das Vormünder – und Betreuervergütungsgesetz VBVG
5.1. Widersprüche zwischen dem neuen Betreuungsrechtsänderungsgesetz und dem Grundgesetz sowie dem Betreuungsgesetz gem. BGB
5.2. Folgen des Betreuungsgesetzes zum 1.7.2005 für Sozialhilfeträger und Pflegekassen
6. Mutmaßungen über den zukünftigen Umgang mit alten Menschen
7. Die Anforderungen an einen Heimleiter
8. Aussicht auf zukünftige Anforderungen an einen Heimleiter
9. Schlusskapitel
Die Arbeit untersucht die historische Entwicklung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie des Heimgesetzes, um daraus Prognosen für den zukünftigen Umgang mit alten Menschen und das Stellenprofil eines Heimleiters unter den Bedingungen einer alternden Gesellschaft und knapper werdender wirtschaftlicher Mittel abzuleiten.
3. Vormundschaftsrecht im Dritten Reich
Die oben geschilderte Fortentwicklung des Wesens der Vormundschaft bis in die Gegenwart wurde drastisch unterbrochen durch das Dritte Reich. Im Dritten Reich galten Behinderte vielfach als „Ballastexistenzen“. Was waren die Voraussetzungen für diese Einstellung gegenüber Behinderten ?
Besonders wichtig auch für die in den folgenden Punkten angestellten Überlegungen ist, dass zu Beginn des Dritten Reiches bekanntermassen bei weitem nicht der Lebensstandard herrschte, welcher heute gängig ist.
„ Die Inflation von 1923 und die Weltwirtschaftskrise von 1928 prägten das Denken und Handeln von Millionen Menschen bis in jede Familie hinein. Sogar wir damals Jungen konnten uns noch an die heute unvorstellbare Armut in Deutschland von 1932 erinnern. In meiner Breslauer Volksschulklasse kam fast die Hälfte der Erstklässler bis zum ersten Schneefall barfuss in den Unterricht. Die Eltern hatten weder Geld für feste Schuhe noch für warme Winterbekleidung, schon Sandalen galten als Luxus.“ (6)
Diese Armut trug sicherlich einen hier nicht zu bewertenden Teil dazu bei, dass die damaligen Entscheidungsträger auf die Idee verfielen, die o.g. „Ballastexistenzen“ zu vernichten und diese Entscheidung auch von den Personen, welche für die Ausführung verantwortlich waren, mitgetragen wurden, seien diese nun in der Ärzteschaft oder Justiz angesiedelt. Durch die Vernichtung der aufwändig zu pflegenden Behinderten sollten menschliche und finanzielle Ressourcen freigesetzt werden, hierzu jedoch später. Darüber hinaus spielte natürlich die Rassenhygiene eine Rolle.
1. Einleitung: Die Arbeit erläutert die Absicht, aus der historischen Entwicklung des Rechts und dem Buch von Frank Schirrmacher die Zukunft der Pflege und des Heimleiterberufs zu analysieren.
2. Ursprünge und Entwicklung des Vormundschaftsrechts: Es wird die historische Genese von der römischen Zeit bis zu modernen Betreuungsgesetzen nachgezeichnet, wobei eine zunehmende Stärkung der Rechte des Betreuten hervorgehoben wird.
3. Vormundschaftsrecht im Dritten Reich: Das Kapitel dokumentiert den radikalen Bruch durch den Nationalsozialismus, bei dem Menschen mit Behinderungen als Ballastexistenzen systematisch vernichtet wurden.
4. Folgen des Dritten Reichs für Vormundschaftsrecht und Betreuungsrecht: Hier wird kritisch hinterfragt, ob heutige gesetzliche Entwicklungen durch das Bestreben geprägt sind, vergangene Verbrechen durch eine teils übersteigerte oder praxisferne Gesetzgebung wiedergutzumachen.
5. Das 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz zum 1.7.2005 und das Vormünder – und Betreuervergütungsgesetz VBVG: Es wird analysiert, wie diese Gesetzesänderung durch finanzielle Kürzungen die persönliche Betreuung gefährdet und zu einer rein verwaltungsorientierten Praxis zwingt.
6. Mutmaßungen über den zukünftigen Umgang mit alten Menschen: Auf Basis soziologischer Literatur wird der Wandel des Altersbildes in einer Gesellschaft mit schwindendem Wohlstand untersucht.
7. Die Anforderungen an einen Heimleiter: Das Kapitel arbeitet das Anforderungsprofil eines Heimleiters gemäß Heimgesetz heraus, der heute als Vermittler zwischen verschiedenen Interessengruppen fungiert.
8. Aussicht auf zukünftige Anforderungen an einen Heimleiter: Es wird dargelegt, dass die gesetzlichen Anforderungen in der Praxis aufgrund von Zeit- und Ressourcendruck kaum umsetzbar sind.
9. Schlusskapitel: Zusammenfassend wird prognostiziert, dass die betriebswirtschaftliche Kompetenz, die Vermittlungsfähigkeit und ein starkes Gewissen zu den entscheidenden Kernkompetenzen für Heimleiter werden.
Vormundschaftsrecht, Betreuungsrecht, Heimgesetz, Heimleiter, Euthanasie, Nationalsozialismus, demographischer Wandel, Sozialwesen, Ballastexistenzen, Betreuervergütung, Selbstbestimmung, Menschenwürde, Pflegequalität, Wirtschaftlichkeit, Schirrmacher.
Die Facharbeit analysiert die Entwicklung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie des Heimgesetzes, um die Auswirkungen auf das heutige Berufsbild des Heimleiters und den gesellschaftlichen Umgang mit alten Menschen zu bewerten.
Die Schwerpunkte liegen auf der historischen Entwicklung des Rechts, dem Einfluss von Wertvorstellungen und wirtschaftlichen Faktoren auf die soziale Betreuung sowie der praktischen Umsetzung gesetzlicher Vorgaben im Heimalltag.
Das Ziel ist es, aus historischen Erfahrungen und aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen Annahmen darüber zu treffen, wie sich die Tätigkeit eines Heimleiters und die Versorgung alter Menschen zukünftig verändern werden.
Die Arbeit nutzt eine rechtsgeschichtliche Analyse, verknüpft diese mit aktuellen gesetzlichen Entwicklungen und zieht soziologische Analysen aus Fachliteratur heran, um Hypothesen zur Zukunft der Pflege aufzustellen.
Der Hauptteil befasst sich mit der Entwicklung vom römischen Recht über den Nationalsozialismus bis zu den Betreuungsrechtsänderungen von 1992 bis 2005 sowie den daraus resultierenden Anforderungen an Heimleiter.
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Vormundschaftsrecht, Betreuungsrecht, Heimgesetz, demographischer Wandel, Menschenwürde und die betriebswirtschaftliche Herausforderung im Sozialwesen geprägt.
Das Buch dient dazu, die gesellschaftliche Wahrnehmung des Alterns und den ökonomischen Druck auf das Sozialwesen in einer überalternden Gesellschaft zu verdeutlichen und auf mögliche zukünftige Gefahren hinzuweisen.
Der Autor sieht durch die Pauschalvergütungen der aktuellen Gesetzgebung die Qualität der persönlichen Betreuung massiv gefährdet, da Betreuer wirtschaftlich gezwungen sind, ihre Arbeit auf reine Verwaltung zu reduzieren.
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