Diplomarbeit, 2005
129 Seiten, Note: 1,7
Die Diplomarbeit befasst sich mit der Haftung bei Verstößen gegen den Datenschutz und die Datensicherheit. Sie analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen, die für den Datenschutz relevant sind, und untersucht die verschiedenen Haftungsformen, die bei Verstößen gegen diese Bestimmungen zum Tragen kommen können. Die Arbeit zielt darauf ab, ein umfassendes Verständnis der rechtlichen und praktischen Aspekte des Datenschutzes und der Datensicherheit zu vermitteln und Handlungsempfehlungen für die Praxis zu entwickeln.
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in die Grundlagen des Datenschutzes, insbesondere in das Bundesdatenschutzgesetz. Sie beleuchtet die historische Entwicklung des Datenschutzes, die Zwecke und den Aufbau des BDSG, sowie die wichtigsten Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereiche. Darüber hinaus werden die tragenden Grundsätze des Datenschutzes, wie das Verbotsprinzip, die Zweckbindung und die Verhältnismäßigkeit, erläutert.
Kapitel 3 widmet sich dem Verantwortlichen für den Datenschutz, seiner Bestellung, Stellung und Befugnissen sowie seinen Aufgaben. Es behandelt die Anforderungen an die Fachkunde und Zuverlässigkeit des Datenschutzbeauftragten und beleuchtet die Besonderheiten der Mehrfachbestellung.
Kapitel 4 analysiert die verschiedenen Haftungsformen, die bei Verstößen gegen den Datenschutz zum Tragen kommen können. Es untersucht sowohl die Ansprüche der verantwortlichen Stelle gegenüber dem Datenschutzbeauftragten als auch die Ansprüche des Betroffenen gegenüber dem Datenschutzbeauftragten und der verantwortlichen Stelle.
Kapitel 5 betrachtet den Einsatz von Kommunikationsmitteln im Arbeitsverhältnis im Lichte des Datenschutzes. Es analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen, die durch das Telekommunikationsgesetz, Teledienstegesetz und Teledienstedatenschutzgesetz vorgegeben werden, und beleuchtet die Nutzung von Telefon, E-Mail und Internet im Arbeitsverhältnis sowie die damit verbundenen Kontrollmöglichkeiten und deren Grenzen.
Kapitel 6 widmet sich der Sicherheitspolitik im Kontext von Datenschutz und Datensicherheit. Es behandelt die Datensicherheit im Allgemeinen, die Anlage zu § 9 BDSG, die Messbarkeit der Sicherheit und das Return of Security Investment (ROSI) sowie die Bedeutung der Wirtschaftskriminalität.
Datenschutz, Datensicherheit, Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Datenschutzbeauftragter, Haftung, Verantwortliche Stelle, Betroffener, Telekommunikationsgesetz, Teledienstegesetz, Teledienstedatenschutzgesetz, Sicherheitspolitik, Return of Security Investment (ROSI).
Haftbar können sowohl die verantwortliche Stelle (das Unternehmen) als auch der Datenschutzbeauftragte (DSB) sein, abhängig von der Art der Pflichtverletzung.
Betroffene können Schadensersatzansprüche aus dem BDSG (z.B. § 7, § 8) sowie deliktische Ansprüche aus dem BGB geltend machen, etwa bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
Das hängt davon ab, ob die private Nutzung erlaubt oder verboten ist. Es gelten enge Grenzen durch das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz, besonders bei privater Nutzung.
Der DSB hat Beratungs-, Mitwirkungs- und Kontrollaufgaben. Er überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und führt Vorabkontrollen sowie Schulungen durch.
ROSI ist eine Kennzahl zur Messbarkeit der Sicherheit. Sie setzt die Kosten für Sicherheitsmaßnahmen ins Verhältnis zu den potenziellen Schäden, die dadurch verhindert werden.
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