Bachelorarbeit, 2019
53 Seiten, Note: 14 Punkte
1. BILANZEN VON FUßBALLVEREINEN IM KURZEN ÜBERBLICK
2. SPIELERWERTE
2.1. FUßBALLSPIELER: MATERIELLER ODER IMMATERIELLER VERMÖGENSGEGENSTAND
2.2. BEDEUTUNG DER SPIELERWERTE
3. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE DES ANLAGEVERMÖGENS
3.1. ANSATZKRITERIEN
3.2. ZUGANGSBEWERTUNG
3.3. FOLGEBEWERTUNG
3.4. ABGANGSBEWERTUNG
4. BILANZIERUNGSFÄHIGKEIT VON SPIELERWERTEN
4.1. ABSTRAKTE BILANZIERUNGSFÄHIGKEIT
4.2. KONKRETE BILANZIERUNGSFÄHIGKEIT
5. ZUGANGSBEWERTUNG VON SPIELERWERTEN
5.1. ERWERB VON FUßBALLSPIELERN
5.2. NACHWUCHSSPIELER
5.3. LEIHGESCHÄFTE
6. FOLGEBEWERTUNG VON SPIELERWERTEN
6.1. PLANMÄßIGE ABSCHREIBUNG
6.2. AUßERPLANMÄßIGE ABSCHREIBUNG
7. GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN VON FUßBALLVEREINEN
8. FAZIT
Diese Arbeit untersucht die handels- und steuerrechtliche Bilanzierung von Fußballprofis als „Spielerwerte“ in den Bilanzen deutscher Fußballbundesligisten. Der Fokus liegt dabei auf der rechtlichen Einordnung der Spielerlaubnis als immaterieller Vermögensgegenstand sowie der daraus resultierenden Bilanzierungsfähigkeit, Zugangsbewertung und Folgebewertung.
4.1. Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit
Neben Gegenständen im Sinne des bürgerlichen Rechts können auch alle vermögenswerten Vorteile des Betriebs einschließlich tatsächlicher Zustände und konkrete Möglichkeiten, sofern ihnen im Geschäftsverkehr ein selbstständiger Wert beigelegt wird und sie allein oder mit dem Betrieb verkehrsfähig sind, Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter sein (BFH, Beschluss vom 03. Februar 1969 – GrS 2/68 –, BFHE 95, 31, BStBl. II 1969, 291; BFH, Urteil vom 09. Februar 1978 – IV R 201/74 –, BFHE 124, 520, BStBl. II 1978, 370-372; BFH, Urteil vom 09. Juli 1986 – I R 218/82 –, BFHE 147, 412, BStBl. II 1987, 14).
Es ist nicht entscheidend, ob die Spielerlaubnis einzeln oder zusammen mit dem ganzen Betrieb veräußerbar ist. Es kommt lediglich auf die abstrakte Veräußerbarkeit an.38 Das heißt, dass lediglich die Möglichkeit bestehen muss, dass die Spielerlaubnis wirtschaftlich übertragen werden kann (vgl. BFH, Urteil vom 23. Juni 1978 – III R 22/76 –, BFHE 125, 297, BStBl. II 1978, 521-523). Diese Möglichkeit wird in der Fußballbundesliga durch § 13 Nr. 2 Buchst. b) LOS erreicht, so der BFH im Urteil vom 26.08.1992. Demnach wird die Spielerlaubnis an den aufnehmenden Verein erst erteilt, wenn der Vertrag des Fußballspielers mit dem abgebenden Verein aufgelöst wird.
1. BILANZEN VON FUßBALLVEREINEN IM KURZEN ÜBERBLICK: Das Kapitel erläutert die verschiedenen Rechnungslegungspflichten von Bundesligavereinen unter Berücksichtigung ihrer Rechtsformen und DFL-Bestimmungen.
2. SPIELERWERTE: Dieses Kapitel definiert die Bilanzposition „Spielerwerte“ und diskutiert, ob Fußballspieler als materielle oder immaterielle Vermögensgegenstände einzuordnen sind.
3. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE DES ANLAGEVERMÖGENS: Hier werden die allgemeinen Kriterien für den Ansatz, die Bewertung beim Zugang sowie die Folge- und Abgangsbewertung immaterieller Werte im Handels- und Steuerrecht dargelegt.
4. BILANZIERUNGSFÄHIGKEIT VON SPIELERWERTEN: Es wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen eine abstrakte und konkrete Bilanzierungsfähigkeit für Spielerwerte vorliegt, insbesondere unter Beachtung der Rechtsprechung.
5. ZUGANGSBEWERTUNG VON SPIELERWERTEN: Dieses Kapitel behandelt detailliert die Ermittlung der Anschaffungskosten bei verschiedenen Erwerbsformen wie Kauf, Spielertausch, ablösefreien Transfers und bei Nachwuchsspielern.
6. FOLGEBEWERTUNG VON SPIELERWERTEN: Es wird erläutert, wie Spielerwerte planmäßig abgeschrieben werden und welche Voraussetzungen für eine außerplanmäßige Abschreibung vorliegen müssen.
7. GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN VON FUßBALLVEREINEN: Das Kapitel analysiert die bilanziellen Spielräume, die Vereinen bei der Bewertung und Abschreibung zur Verfügung stehen.
8. FAZIT: Abschließende Betrachtung der aktuellen Rechtslage und Kritik an den bestehenden Regelungslücken im Profifußball.
Spielerwerte, Bilanzierung, Fußballbundesliga, Transferentschädigung, Spielerlaubnis, Immaterielle Vermögensgegenstände, Anschaffungskosten, Folgebewertung, Abschreibung, Handelsbilanz, Steuerbilanz, Profifußball, Humankapital, Lizenzierungsordnung, Wirtschaftsgut
Die Arbeit behandelt die komplexen Anforderungen an die handels- und steuerrechtliche Bilanzierung von Fußballspielern bei Vereinen der 1. Fußball-Bundesliga.
Zentrale Themen sind die Einordnung von Spielerwerten als immaterielle Vermögensgegenstände, die Bewertung dieser Werte bei Zugang und die anschließende Folgebewertung sowie Abschreibungsmodalitäten.
Das Ziel ist es, die bilanzielle Behandlung von „Spielerwerten“ in der Praxis der Fußballbundesligisten unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und gesetzlicher Vorschriften wie dem HGB und EStG zu analysieren.
Es wird eine fundierte Literatur- und Rechtsanalyse durchgeführt, die sich auf BFH-Rechtsprechung, handelsrechtliche Grundsätze (HGB) sowie die Lizenzierungsordnung (LO) der DFL stützt.
Der Hauptteil gliedert sich in die Abgrenzung von Vermögensgegenständen, die Bilanzierungsfähigkeit von Spielern, die Bewertung beim Erwerb (Kauf, Tausch, ablösefrei) sowie die nachfolgende planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung.
Wichtige Begriffe sind Transferentschädigungen, Spielerlaubnis, Anschaffungskosten, immaterielle Wirtschaftsgüter, planmäßige Abschreibung und Teilwert.
Dies ist ein umstrittenes Thema; die Arbeit beleuchtet hier die Argumente zur Aktivierung von Handgeldern als Anschaffungsnebenkosten versus der Ansicht der Finanzverwaltung, die hierbei häufig nur aktive Rechnungsabgrenzungsposten zulässt.
Vereine nutzen Gestaltungsspielräume, um eine positive Vermögenslage darzustellen, die für das Lizenzierungsverfahren der DFL notwendig ist, während sie steuerlich gleichzeitig oft eine Gewinnminderung durch Betriebsausgabenabzug anstreben.
Ja, in der Praxis dominiert die lineare Abschreibung über die Vertragslaufzeit, da diese den Anforderungen an eine periodengerechte Gewinnermittlung entspricht.
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