Bachelorarbeit, 2017
54 Seiten, Note: 1,0
Einleitung
Darstellung
I. Landstände und Herzog im Württemberg des 18. Jahrhunderts
1. Landtag und Landstände
a) Zusammensetzung
b) Mitwirkungsrechte
c) Ausschüsse
2. Verhältnis zwischen Herzog und Landschaft
a) Carl Alexander
b) Erste Regierungsjahre Carl Eugens
II. Leben und Schaffen Johann Jacob Mosers
1. Zur Familie
2. Studium und Wanderjahre
a) Ausbildung und erste Lehrtätigkeit in Tübingen
b) Schnelle Wechsel zwischen Wien, Stuttgart und Tübingen
c) Von Frankfurt über Ebersdorf und Hanau zurück nach Stuttgart
3. Zum Werk
a) Arbeitsgebiete
b) Wissenschaftliche Grundsätze am Beispiel des Hauptwerks
III. Johann Jacob Moser im württembergischen Ständekonflikt
1. Ereignisverlauf
a) Moser und die Landschaft bis 1756
b) Herzogliche Politik bis zum Siebenjährigen Krieg
c) Verschärfung des Konflikts nach Kriegsausbruch
d) Eskalation: Berufung Montmartins und Verhaftung Mosers
e) Mosers Haft auf dem Hohentwiel
f) Vom Wendepunkt des Kriegsendes bis zu Mosers vergeblichem ‚Comeback‘
g) Erbvergleich, weitere Entwicklung und Mosers letzte Jahre
2. Mosers Grundsätze und Meinung zu den Landständen
a) Charaktereigenschaften und Amtsverständnis
b) Haltung zur Arbeitsweise der Landschaft
c) Anforderungen an Herzog und Landschaft
3. Deutung von Mosers Verhalten
a) Mosers eigene Bewertung
b) Mosers ‚Abrechnung‘ mit dem Engeren Ausschuss
c) Gründe für Mosers Scheitern
Zusammenfassung
Die vorliegende Arbeit untersucht das Wirken des Juristen Johann Jacob Moser als Landschaftskonsultent während des württembergischen Ständekonflikts. Zentral ist dabei die Forschungsfrage, warum Moser trotz seiner fachlichen Qualifikation letztlich an der Vermittlung zwischen dem absolutistisch agierenden Herzog Carl Eugen und den ständischen Kräften scheiterte und sein Amt verlor.
b) Wissenschaftliche Grundsätze am Beispiel des Hauptwerks
Mosers Herangehensweise an diesen Stoff würde man heute oberflächlich kritisieren, da er lediglich die tatsächliche Staatspraxis darstellte, sich nicht für tiefergehende Fragen nach der historischen Bedingtheit und den philosophischen Grundlagen dieser Praxis interessierte und keine abstrakten Theorien des Rechts aufstellte. Ohne solche Beschränkung auf die ‚Tatsachen‘ wäre ein derartiger quantitativer Umfang wohl nicht möglich gewesen. Was aus heutiger Sicht wissenschaftlich unbefriedigend wirken mag, war seinerzeit allerdings wertvoll: Es gab keine thematisch geordnete Darstellung des öffentlich-rechtlichen Status quo, der auf der historisch gewachsenen Struktur des Reiches und eben nicht auf einem rechtsphilosophischen Lehrgebäude beruhte. Auch Moser konnte das sich hieraus ergebende Problem der Uferlosigkeit des Stoffes jedoch nicht lösen und musste deshalb immer wieder Lücken lassen und Nachträge liefern, da das Komprimieren und Abstrahieren nicht seine Art war. Vielmehr ging es ihm um möglichst hohe Detailschärfe, praktische Anwendbarkeit und rechtssichernde Klarstellung der geltenden Bestimmungen, nicht um theoretische Durchdringung und ästhetische Darstellung. Moser legte mit seinen beiden großen ‚Staatsrechten‘ folglich an Rechtspraktiker adressierte Hilfsmittel vor, die grundsätzlich alle relevanten Rechtsquellen im Maßstab 1:1 wiedergaben und deren Nützlichkeit sich dadurch erhöhte, dass er nicht (wie noch üblich) lateinisch, sondern deutsch schrieb, wenngleich er sich nicht um eine ansprechende sprachliche Form bemühte, wofür man ihn später oft kritisierte. Ähnliche Prinzipien leiteten ihn bei seinen Arbeiten zum Völkerrecht, das er nach den zwischen den europäischen Staaten bestehenden Verträgen und den diplomatischen Gepflogenheiten ‚objektiv‘ darstellte.
I. Landstände und Herzog im Württemberg des 18. Jahrhunderts: Dieses Kapitel erläutert die institutionellen Rahmenbedingungen und die Machtbalance zwischen den württembergischen Landständen und dem Herzogtum vor dem Eintritt Mosers.
II. Leben und Schaffen Johann Jacob Mosers: Hier wird der Lebensweg des Juristen, seine Ausbildung und seine wissenschaftliche Arbeitsweise dargestellt, um seine Person und Arbeitsmethodik zu kontextualisieren.
III. Johann Jacob Moser im württembergischen Ständekonflikt: Im Hauptteil wird detailliert der Verlauf des Ständekonflikts, Mosers Rolle darin, seine politische Haltung und sein Haftschicksal analysiert, bis hin zu den Gründen seines letztlichen Scheiterns.
Johann Jacob Moser, Württemberg, Ständekonflikt, Herzog Carl Eugen, Landschaft, Landstände, Rechtswissenschaft, absolutistischer Staat, Völkerrecht, Staatsrecht, politisches Handeln, Hohentwiel, politische Vermittlung, Verwaltungsgeschichte, Landschaftskonsultent.
Die Arbeit analysiert die politische Rolle des Juristen Johann Jacob Moser im Rahmen des württembergischen Ständekonflikts im 18. Jahrhundert.
Die Themen umfassen die Verfassungsgeschichte Württembergs, die Rolle der Stände gegenüber dem absolutistischen Herzog, die Biografie Mosers und dessen rechtswissenschaftliches Werk.
Ziel ist es zu klären, warum Moser, der als Vermittler zwischen Herzog und Landständen fungierte, in diesem Konflikt scheiterte und schließlich aus dem Amt gedrängt wurde.
Die Arbeit basiert auf einer historisch-kritischen Quellenanalyse, wobei insbesondere Mosers eigene Schriften, Autobiografien und Korrespondenzen ausgewertet werden.
Der Hauptteil widmet sich dem konkreten Ereignisverlauf des Ständekonflikts, Mosers politischer Positionierung, seiner Verhaftung und seiner kritischen Auseinandersetzung mit beiden Konfliktparteien.
Schlüsselbegriffe sind Johann Jacob Moser, Ständekonflikt, Württemberg, Landschaft, absolutistischer Herzog, Rechtsgeschichte und politisches Scheitern.
Die Arbeit weist darauf hin, dass eine spätere Geschichtsschreibung Moser idealisierte, während er in der Realität eine ambivalente Vermittlerrolle einnahm, die ihn zwischen die Fronten geraten ließ.
Die fünfjährige Inhaftierung markiert den Höhepunkt der Eskalation und verdeutlicht das Scheitern Mosers an der Vermittlung, verfestigte aber auch sein Image als standhafter Jurist.
Der Autor ordnet diese Abrechnung als ein Zeugnis von Mosers Enttäuschung ein, da er sich trotz seines Einsatzes für die landständische Verfassung von seinen Auftraggebern unverstanden und übergangen fühlte.
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