Bachelorarbeit, 2019
149 Seiten, Note: 1,7
1. Einleitung
2. Fragestellung
2.1 Ausgangssituation
2.2 Gesetzliche Grundlagen
2.3 Anspruch auf Pflegeberatung seit 01.01.2009 gesetzlich gewährleistet
2.4 Der Pflegestützpunkt: Beratung - Koordinierung - Vernetzung
2.5 Geschichte der Pflegestützpunkte
3. Literaturanalyse
4. Ergebnisse
4.1 Kommentierung der Literatur
Beratung und Pflegeberatung
Case Management
Öffentlichkeitsarbeit
Pflegerische Versorgungszentren
Qualifikation
Qualitätsstandards/Qualitätssicherung
Strukturen
Unabhängigkeit und Neutralität
Über-, Unter- und Fehlversorgung
Vernetzung
4.2 Länderüberblick über die Entwicklung der Pflegestützpunkte seit der Einführung
Assoziierte Modelle
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
4.3 Untersuchungen über den Effekt der Pflegestützpunkte
4.4 Wahrnehmung der Angebote durch die Nutzer
4.5 Sicht der Pflegewissenschaft auf die Zukunft der Pflegestützpunkte
5. Diskussion
6. Fazit
Diese Bachelorarbeit erstellt eine systematische Bibliografie zur Entwicklung der Pflegestützpunkte in Deutschland von 2006 bis 2019. Ziel ist es, den Stand der wissenschaftlichen Debatte und die regionale Ausgestaltung dieser Beratungsstellen in den verschiedenen Bundesländern abzubilden, um eine Grundlage für die Bewertung ihrer Funktion in der pflegerischen Versorgungslandschaft zu schaffen.
2.4 Der Pflegestützpunkt: Beratung - Koordinierung - Vernetzung
Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, nach § 92c Abs. 1 Satz 1 SGB XI, bestimmte, dass die Pflegestützpunkte der wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten der Pflegekassen und der Krankenkassen dienen.
„Zweck der Vorschrift ist nicht nur der Aufbau einer wohnortnahen Beratungs-, Versorgungs- und Betreuungsstruktur für Menschen mit pflegerischen und sonstigen Bedarfen, sondern auch das Schaffen einer Plattform für eine konstruktive Zusammenarbeit aller im Sozialleistungsbereich tätigen Kosten- und Leistungsträger unter Beachtung des jeweiligen Selbstverwaltungsrechts. […] Die Pflegestützpunkte sollen im Wohnquartier für alle Fragen rund um die Pflege erste Anlauf- und Informationsstellen werden, alle für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung notwendigen Hilfs- und Unterstützungsangebote koordinieren und aufeinander abgestimmte pflegerische und soziale Versorgungs- und Betreuungsangebote vernetzen. […] Selbst Verträge zur integrierten Versorgung nach § 92b sollen die an den Pflegestützpunkten beteiligen Kostenträger und Leistungserbringer schließen können. Flankiert wird der Aufbau einer vernetzten Organisationsstruktur durch die Einführung einer Pflegeberatung als Fallmanagement (§ 7a). Erstmalig räumte das Gesetz den Leistungsberechtigten damit einen Rechtsanspruch auf ein individuelles Fallmanagement ein.“ (Schiffer-Werneburg 2009, S. 937-938)
Bis zuletzt war in der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages umstritten, ob das Ziel des Aufbaus einer wohnortnahen Versorgungsstruktur für Menschen mit pflegerischen Bedarfen durch die Pflegestützpunkte erreicht werden kann (Schiffer-Werneburg 2009). Im Pflegestützpunkt sollten niederschwellige Angebote zur Pflegeberatung angeboten und die leichte Zugänglichkeit unabhängig vom Bildungshintergrund der Nutzer gewährleistet werden. Der Pflegestützpunkt war auch eine Kontaktvermittlungsstelle für die Anliegen der Pflegebedürftigen oder ihrer Angehörigen.
1. Einleitung: Beschreibt die gesellschaftliche Bedeutung pflegender Angehöriger und die Einführung der Pflegestützpunkte als neutrale Beratungsinstanz zur Navigation durch das SGB.
2. Fragestellung: Definiert das Ziel der systematischen Bibliografie über die Entwicklung und Verbreitung der Pflegestützpunkte sowie deren aktuelle Bedeutung in den Bundesländern.
3. Literaturanalyse: Dokumentiert das methodische Vorgehen bei der Suche nach ca. 140 Quellen in Fachdatenbanken und Bibliotheken zur wissenschaftlichen Aufarbeitung des Themas.
4. Ergebnisse: Analysiert inhaltliche Schwerpunkte wie Beratung, Case Management, Öffentlichkeitsarbeit und die heterogene Entwicklung in den Bundesländern anhand von Fachpublikationen.
5. Diskussion: Kritische Reflexion über die mangelnde bundeseinheitliche Struktur, das Problem der Doppelstrukturen und die unterschiedliche Ausgestaltung durch den Föderalismus.
6. Fazit: Fasst zusammen, dass die Pflegestützpunkte trotz Skepsis eine wichtige Funktion erfüllen, aber eine Weiterentwicklung der Vernetzung und eine einheitlichere Strategie notwendig sind.
Pflegestützpunkte, Pflegeberatung, Case Management, Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, SGB XI, Vernetzung, Versorgungslandschaft, Pflegebedürftigkeit, Pflegende Angehörige, Qualitätssicherung, Sozialraumorientierung, Altenhilfe, Patientenberatung, Kommunale Beteiligung, Literaturanalyse.
Die Arbeit untersucht die Entwicklung von Pflegestützpunkten in Deutschland anhand einer systematischen Bibliografie für den Zeitraum von 2006 bis 2019.
Zentrale Themen sind die gesetzlichen Grundlagen, die Implementierung des Case Managements, die Bedeutung von Öffentlichkeitsarbeit sowie die Vernetzung von Hilfeleistungen.
Ziel ist es, einen fundierten Überblick über die Literaturquellen zur Pflegestützpunkt-Entwicklung zu geben und aufzuzeigen, wie sich die Beratungsstrukturen in den verschiedenen Bundesländern differenziert entwickelt haben.
Es handelt sich um eine systematische Literaturanalyse, für die eine umfangreiche Recherche in Fachdatenbanken, Rechtskommentaren und offiziellen Publikationen durchgeführt wurde.
Der Hauptteil gliedert sich in eine kommentierende Literaturanalyse sowie einen detaillierten Länderüberblick über die historische und aktuelle Entwicklung der Stützpunkte.
Die Arbeit fokussiert auf Pflegestützpunkte, Pflegeberatung, Case Management, Vernetzung, Sozialrecht (SGB XI) und die regionale Versorgungsplanung.
Einige Bundesländer haben sich explizit gegen das Modell der Pflegestützpunkte entschieden, um Doppelstrukturen zu vermeiden und stattdessen eigene, auf bestehenden Strukturen aufbauende Beratungsformen zu forcieren.
Der Autor konstatiert, dass die Pflegestützpunkte als Beratungsinstanzen etabliert sind, jedoch eine stärkere Verbindlichkeit in der Vernetzung und eine möglicherweise neue Benennung (z.B. "Sorgezentrum") als "sorgende Einrichtung" diskutiert werden sollte.
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