Bachelorarbeit, 2020
53 Seiten, Note: 2,0
1. Problemstellung
2. Zielkonflikt zwischen Insolvenzrecht und Steuerrecht
3. Allgemeines zur Umsatzsteuer in der Insolvenz
4. Stellung des Insolvenzschuldners und Insolvenzverwalters im Insolvenzverfahren
5. Aufspaltung des Unternehmens in drei Unternehmensteile
6. Abgrenzung zwischen Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten
6.1 Insolvenzforderungen nach §38 InsO
6.2 Masseverbindlichkeiten nach §§53, 55 InsO
6.2.1 Begründung von Masseverbindlichkeiten vom Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren nach §55 Abs.1 InsO
6.2.2 Begründung von Masseverbindlichkeiten vom vorläufigen Insolvenzverwalter im Insolvenzeröffnungsverfahren nach §55 Abs.2 und Abs.4 InsO
6.2.2.1 Begründung von Masseverbindlichkeiten vom „starken“ vorläufigen Insolvenzverwalter nach §55 Abs.2 InsO
6.2.2.2 Begründung von Masseverbindlichkeiten vom „schwachen“ und „halbstarken“ vorläufigen Insolvenzverwalter nach §55 Abs.4 InsO
6.2.3 Begründung von Masseverbindlichkeiten vom Insolvenzschuldner in der Eigenverwaltung nach §55 Abs.1 InsO
6.2.4 Begründung von Masseverbindlichkeiten vom Insolvenzschuldner in der vorläufigen Eigenverwaltung nach §55 Abs.2 InsO
7. Insolvenzrechtliche Einordnung von positiven unselbstständigen Ausgangsumsätzen im Regelinsolvenzverfahren
7.1 Rechtsprechung vom 29.01.09 des V. Senats des BFH zur Ist-Besteuerung nach §13 Abs.1 Nr.1 b) UStG im Insolvenzverfahren
7.2 Rechtsprechung vom 09.12.10 des V. Senats des BFH zur Anwendung der Doppelberichtigung bei der Soll-Besteuerung nach §13 Abs.1 Nr.1 a) UStG im Insolvenzverfahren
7.3 Rechtsprechung vom 24.09.14 des V. Senats des BFH zur Anwendung der Doppelberichtigung beim „schwachen“ vorläufigen Insolvenzverwalter im Insolvenzeröffnungsverfahren
7.4 Rechtsprechung vom 01.03.16 des XI. Senats des BFH zur Anwendung der Doppelberichtigung beim „starken“ vorläufigen Insolvenzverwalter im Insolvenzeröffnungsverfahren
7.5 BMF-Schreiben vom 12.04.13 zur Anwendung der Doppelberichtigung bei tatsächlicher Uneinbringlichkeit des Entgelts nach §17 Abs.2 Nr.1 S.2 UStG
8. Insolvenzrechtliche Einordnung von positiven unselbstständigen Ausgangsumsätzen im Eigenverwaltungsverfahren
8.1 Rechtsprechung vom 27.09.18 des V. Senats des BFH zur Anwendung der Doppelberichtigung in der Eigenverwaltung
8.2 Rechtsprechung vom 22.11.18 des IX. Senats des BGH und Weiterführung mit Rechtsprechung vom 12.03.19 des FG Münster zur vorläufigen Eigenverwaltung
9. Insolvenzrechtliche Einordnung von negativen unselbstständigen Eingangsumsätzen
9.1 Vorsteuerabzug nach §15 Abs.1 S.1 Nr.1 UStG in der Insolvenz
9.2 Rechtsprechung vom 24.09.14 des V. Senats des BFH zur Anwendung der Doppelberichtigung beim Vorsteuerabzug
9.3 Vorsteuerabzug aus der Rechnung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters
10. Insolvenzrechtliche Einordnung von positiven unselbstständigen Vorsteuerberichtigungen
10.1 Rechtsprechung vom 15.12.16 des V. Senats des BFH zur Anwendung der Doppelberichtigung der Vorsteuer bei Insolvenzanfechtungen nach §§129 ff. InsO
10.2 Rechtsprechung vom 08.03.12 des V. Senats des BFH zur Vorsteuerberichtigung nach §15a UStG
11. Umsatzsteuerliche Zwangsverrechnung der unselbstständigen Besteuerungsgrundlagen nach §16 Abs.2 UStG
12. Anrechnung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
13. Aufrechnungsverbote im Insolvenzverfahren
14. Zusammenfassung
Die vorliegende Bachelorarbeit untersucht die umsatzsteuerrechtliche Einordnung von Forderungen und Verbindlichkeiten im Kontext eines Insolvenzverfahrens unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Ziel ist es zu beurteilen, unter welchen Bedingungen Umsatzsteuerforderungen insolvenzrechtlich als Masseverbindlichkeiten oder Insolvenzforderungen einzuordnen sind und ob hierdurch ein potenzielles Fiskusprivileg entsteht, das mit dem Ziel der Gläubigergleichbehandlung nach §1 InsO in Konflikt steht.
6. Abgrenzung zwischen Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten
Die ausschlaggebende Abgrenzung zwischen Insolvenzforderung und Masseverbindlichkeit beruht auf der unterschiedlichen Durchsetzbarkeit der Forderungen. Insolvenzforderungen nach §38 InsO werden ausschließlich zur Insolvenztabelle angemeldet und demzufolge nur entsprechend in Höhe der Insolvenzquote befriedigt. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit eines Totalausfalles der Forderung auch gegeben. Masseverbindlichkeiten werden dagegen vorweg aus der Insolvenzmasse vollständig beglichen. Hierbei können Haftungsansprüche gegen den Insolvenzverwalter persönlich entstehen, falls diese nicht bedient werden. Liegt der Tatbestand bereits vor Verfahrenseröffnung, handelt es sich um eine Insolvenzforderung nach §38 InsO, erfolgt sie erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, liegt eine Masseverbindlichkeit nach §55 InsO vor. Dies war der Normalfall, bis die Grundnormen sich durch die Rechtsprechungen des BFH, hauptsächlich im Rahmen des §55 InsO beträchtlich verändert haben.
6.1 Insolvenzforderungen nach §38 InsO
Nach dem Wortlaut des §38 InsO zufolge sind Insolvenzforderungen Verbindlichkeiten, die im Zeitfenster bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind. Folglich sind die Umsatzsteuerverbindlichkeiten, die bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet waren als Insolvenzforderungen zu qualifizieren.
1. Problemstellung: Einleitung in die Thematik der steigenden Unternehmensinsolvenzen und die daraus resultierende Notwendigkeit der insolvenzrechtlichen Einordnung von Umsatzsteuerforderungen.
2. Zielkonflikt zwischen Insolvenzrecht und Steuerrecht: Erörterung der Divergenz zwischen dem Insolvenzrecht, das eine gleichmäßige Gläubigerbefriedigung anstrebt, und dem Steuerrecht, das das Prinzip der gleichmäßigen Besteuerung verfolgt.
3. Allgemeines zur Umsatzsteuer in der Insolvenz: Darstellung der Rechtsunsicherheiten und der systemimmanenten Problematik der Umsatzsteuer im Insolvenzverfahren für den Insolvenzverwalter.
4. Stellung des Insolvenzschuldners und Insolvenzverwalters im Insolvenzverfahren: Erläuterung der fortbestehenden Unternehmereigenschaft des Schuldners trotz der Übertragung der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter.
5. Aufspaltung des Unternehmens in drei Unternehmensteile: Untersuchung der Aufspaltung des Unternehmens in vorinsolvenzrechtlichen Teil, Insolvenzmasse und freigegebenes Vermögen unter Wahrung der Unternehmenseinheit.
6. Abgrenzung zwischen Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten: Definition der Differenzierungskriterien und der rechtlichen Rahmenbedingungen für Forderungen nach §38 InsO und Verbindlichkeiten nach §§53, 55 InsO.
7. Insolvenzrechtliche Einordnung von positiven unselbstständigen Ausgangsumsätzen im Regelinsolvenzverfahren: Analyse der Rechtsprechung des BFH zur „Doppelberichtigung“ bei verschiedenen Formen der Versteuerung.
8. Insolvenzrechtliche Einordnung von positiven unselbstständigen Ausgangsumsätzen im Eigenverwaltungsverfahren: Diskussion der Übertragung der Doppelberichtigung auf das Eigenverwaltungsverfahren und die Rolle des Schuldners als Amtswalter.
9. Insolvenzrechtliche Einordnung von negativen unselbstständigen Eingangsumsätzen: Untersuchung des Vorsteuerabzugs, der Korrekturbedarfe durch Uneinbringlichkeit und der Besonderheiten bei Rechnungen durch den Insolvenzverwalter.
10. Insolvenzrechtliche Einordnung von positiven unselbstständigen Vorsteuerberichtigungen: Erörterung der Vorsteuerberichtigung nach §15a UStG und im Kontext der Insolvenzanfechtung.
11. Umsatzsteuerliche Zwangsverrechnung der unselbstständigen Besteuerungsgrundlagen nach §16 Abs.2 UStG: Erläuterung der Saldierung von Umsätzen und Vorsteuern zur Bestimmung der Steuerzahllast oder des Überschusses.
12. Anrechnung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung: Darstellung der verfahrensrechtlichen Behandlung der Sondervorauszahlung im Falle der Insolvenz.
13. Aufrechnungsverbote im Insolvenzverfahren: Analyse der insolvenzrechtlichen Einschränkungen der Aufrechnung nach §§94 ff. InsO im umsatzsteuerlichen Kontext.
14. Zusammenfassung: Resümee der Arbeit über die Rechtsentwicklung und die anhaltenden Zielkonflikte im Umsatzsteuerinsolvenzrecht.
Umsatzsteuer, Insolvenzverfahren, Masseverbindlichkeiten, Insolvenzforderungen, Insolvenzverwalter, Eigenverwaltung, Doppelberichtigung, Vorsteuerabzug, §55 InsO, §38 InsO, Fiskusprivileg, Steuerrecht, Gläubigergleichbehandlung, Rechtsprechung, Umsatzsteuergesetz
Die Arbeit befasst sich mit der komplexen umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Forderungen und Verbindlichkeiten im deutschen Insolvenzrecht und analysiert, wie diese Einordnung die Befriedigung von Gläubigern beeinflusst.
Zentrale Themen sind die Abgrenzung zwischen Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten, die Rolle des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie die BFH-Rechtsprechung zur sogenannten „Doppelberichtigung“ bei Umsatzsteuerforderungen.
Ziel ist es zu klären, unter welchen Umständen Umsatzsteuerforderungen als Masseverbindlichkeiten einzustufen sind und ob die aktuelle Rechtsprechung zu einem Fiskusprivileg führt, das dem Ziel der Gläubigergleichbehandlung widerspricht.
Die Arbeit stützt sich primär auf eine tiefgehende Analyse der relevanten Gesetze (InsO, UStG, AO), BMF-Schreiben sowie eine umfassende Auswertung aktueller Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) und des Bundesgerichtshofs (BGH).
Der Hauptteil gliedert sich in die Abgrenzung von Forderungsarten, die Darstellung der Stellung der Beteiligten, die Untersuchung der Aufspaltung des Unternehmens in verschiedene Vermögensteile sowie eine detaillierte Analyse der Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Berichtigung in verschiedenen Verfahrensformen.
Wichtige Begriffe sind Insolvenzsteuerrecht, Masseverbindlichkeit, Doppelberichtigung, Fiskusprivileg, Eigenverwaltung und Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Die Unterscheidung ist für die Einordnung als Masseverbindlichkeit nach §55 InsO entscheidend: Während der „starke“ Verwalter mit allgemeiner Verfügungsbefugnis wie ein endgültiger Verwalter handelt, begründete der „schwache“ Verwalter Masseverbindlichkeiten nur unter speziellen gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach §55 Abs.4 InsO.
Die Doppelberichtigung beschreibt das Verfahren, bei dem zunächst eine steuermindernde Berichtigung wegen rechtlicher Uneinbringlichkeit der Forderung erfolgt und im Zeitpunkt der tatsächlichen Entgeltvereinnahmung eine zweite, steuererhöhende Berichtigung vorgenommen wird, was zu einer Masseverbindlichkeit führen kann.
Im Eigenverwaltungsverfahren nimmt der Schuldner die Rolle eines „Amtswalters“ ein. Die Arbeit analysiert kritisch, ob hierbei die gleichen Grundsätze wie im Regelinsolvenzverfahren gelten oder ob dies die Sanierungschancen beeinflusst.
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