Diplomarbeit, 2011
106 Seiten, Note: 1,0
1 EINLEITUNG
2 GRUNDLAGEN
2.1 Abgrenzung des Leasingbegriffes
2.2 Ziele und Grundsätze der IFRS-Rechnungslegung
2.2.1 Zielsetzung von Abschlüssen nach IFRS
2.2.2 Grundsätze von IFRS-Abschlüssen
2.2.2.1 Basisannahmen
2.2.2.1.1 Periodenabgrenzung
2.2.2.1.2 Unternehmensfortführung
2.2.2.2 Qualitative Anforderungen
2.2.2.2.1 Verständlichkeit
2.2.2.2.2 Relevanz
2.2.2.2.3 Verlässlichkeit
2.2.2.2.4 Vergleichbarkeit
2.2.2.3 Nebenbedingungen
2.2.2.3.1 Zeitnahe Berichterstattung
2.2.2.3.2 Abwägung von Kosten und Nutzen
2.2.2.3.3 Abwägung der qualitativen Anforderungen
3 DIE LEASINGNEHMER-BILANZIERUNG NACH IAS 17
3.1 Definition des Leasingverhältnisses gemäß IAS 17
3.2 Anwendungsbereich des IAS 17
3.2.1 IFRIC 4
3.2.1.1 Erweiterung des Anwendungsbereiches des IAS 17
3.2.1.2 Ergänzende Bestimmungen für Mehrkomponentenverträge
3.2.2 SIC-27: Einschränkung des Anwendungsbereiches von IAS 17
3.3 Klassifizierung von Leasingverhältnissen
3.3.1 Unterscheidung von Finanzierungs- und Operating-Leasing
3.3.2 Klassifizierungskriterien für Finanzierungs-Leasingverhältnisse
3.3.2.1 Eigentumsübergang (transfer of ownership test)
3.3.2.2 Günstige Kaufoption (bargain purchase option test)
3.3.2.3 Laufzeitkriterium (economic life test)
3.3.2.4 Barwertkriterium (recovery of investment test)
3.3.2.4.1 Mindestleasingzahlungen
3.3.2.4.2 Maßgeblicher Diskontierungszinssatz
3.3.2.4.3 Überprüfung des Barwertkriteriums
3.3.2.5 Spezialleasing (nature of a leased asset test)
3.3.2.6 Verlustübernahme im Kündigungsfall
3.3.2.7 Übernahme von Gewinnen oder Verlusten aus Restwertschwankungen
3.3.2.8 Günstige Mietverlängerungsoption
3.3.3 Besonderheiten bei Immobilienleasingverträgen
3.4 Darstellung von Leasingverhältnissen im Abschluss
3.4.1 Finanzierungsleasing
3.4.1.1 Ansatz und Erstbewertung
3.4.1.2 Folgebewertung
3.4.1.2.1 Leasingobjekt
3.4.1.2.2 Leasingverbindlichkeit
3.4.1.3 Bilanzierung bei Erwerb des Leasingobjektes, vorzeitiger Beendigung und Änderung der Vertragsbedingungen
3.4.1.4 Angabepflichten
3.4.2 Operating-Leasing
3.4.2.1 Leasingzahlungen beim Operating-Leasing
3.4.2.1.1 SIC-15: Anreize als Reduktion der Leasingzahlungen
3.4.2.2 Verteilung der Leasingzahlungen
3.4.2.3 Angabepflichten
3.5 Kritische Würdigung des IAS 17
4 DIE LEASINGNEHMER-BILANZIERUNG NACH DEM EXPOSURE DRAFT „LEASES“
4.1 Definition eines Leasingverhältnisses nach ED/2010/9
4.2 Anwendungsbereich des ED/2010/9
4.2.1 Leasingverträge mit Dienstleistungskomponenten
4.2.2 Ausschluss kaufähnlicher Leasingverträge vom Anwendungsbereich des ED/2010/9
4.3 Right-of-Use-Approach
4.4 Darstellung von Leasingverhältnissen im Abschluss
4.4.1 Ansatz und Erstbewertung
4.4.1.1 Laufzeit des Leasingverhältnisses
4.4.1.2 Leasingzahlungen
4.4.2 Folgebewertung
4.4.2.1 Leasingverbindlichkeit
4.4.2.2 Nutzungsrecht
4.4.3 Angabepflichten
4.4.4 Vereinfachungsregel für kurzfristige Leasingverhältnisse
4.5 Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
4.6 Kritische Würdigung des ED/2010/9
4.7 Fallbeispiel
4.8 Auswirkungen auf IFRS-Abschluss und Kennzahlen
5 SCHLUSSBETRACHTUNG
Das primäre Ziel dieser Arbeit ist die detaillierte Untersuchung der Leasingnehmer-Bilanzierung nach IFRS. Dabei wird analysiert, wie Leasingverhältnisse nach dem derzeit gültigen Standard IAS 17 bilanziert werden und welche kritischen Aspekte sich daraus ergeben. Daran anknüpfend liegt der Fokus auf den geplanten Neuregelungen durch den Exposure Draft "Leases" (ED/2010/9), um die Auswirkungen auf die Bilanzierungspraxis, den IFRS-Abschluss und ausgewählte Unternehmenskennzahlen zu verstehen und kritisch zu hinterfragen.
3.1 Definition des Leasingverhältnisses gemäß IAS 17
Die Abbildung von Leasingverhältnissen erfolgt in der IFRS-Rechnungslegung gemäß IAS 17 „Leasingverhältnisse“ (leaes).91 In 17.4 wird ein Leasingverhältnis als eine Vereinbarung definiert, bei der der Leasinggeber (lessor) dem Leasingnehmer (lessee) gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das Recht auf Nutzung eines Vermögenswertes für einen vereinbarten Zeitraum überträgt.92 Der Leasingbegriff ist nach dieser Definition sehr weit gefasst. Dabei hat die Vertragsbezeichnung oder die zivilrechtliche Ausgestaltung solcher Nutzungsüberlassungsverträge keine Bedeutung. Ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis darstellt, hängt maßgeblich von dessen wirtschaftlicher Substanz ab.93 Deswegen fallen unter die Definition auch Vertragsformen wie Miet-, Pacht-, Erbbaurechte sowie Miet-/Ratenkaufverträge.94 Darüber hinaus kann es sich auch um einen langfristigen Liefer- oder Leistungsvertrag handeln.95 Für Leasingverhältnisse kommen sowohl materielle, als auch immaterielle Vermögenswerte in Betracht.96 Auf die Art der Begleichung des Entgeltes für das empfangene Nutzungsrecht kommt es abweichend von der Definition laut dem Schrifttum nicht an. Die Gegenleistung kann beispielsweise in Form eines Tauschgeschäftes erfolgen.97
1 EINLEITUNG: Einführung in die ökonomische Relevanz des Leasings und Darstellung der Zielsetzung sowie der Methodik der Arbeit unter Berücksichtigung des IAS 17 und des ED/2010/9.
2 GRUNDLAGEN: Vermittlung von Basiswissen zum Leasingbegriff sowie den allgemeinen Rechnungslegungsgrundsätzen der IFRS, die für die bilanzielle Behandlung von Leasingverträgen entscheidend sind.
3 DIE LEASINGNEHMER-BILANZIERUNG NACH IAS 17: Detaillierte Betrachtung der aktuellen Bilanzierungsregeln für Leasingnehmer nach IAS 17, einschließlich der Klassifizierungskriterien und einer kritischen Würdigung der bestehenden Praxis.
4 DIE LEASINGNEHMER-BILANZIERUNG NACH DEM EXPOSURE DRAFT „LEASES“: Analyse des geplanten Standardentwurfs, der Einführung des Right-of-Use-Approach und der damit verbundenen methodischen Änderungen sowie Auswirkungen auf den Abschluss.
5 SCHLUSSBETRACHTUNG: Zusammenfassende Bewertung der Reformbestrebungen des IASB, die Gegenüberstellung von IAS 17 und dem Exposure Draft sowie ein Ausblick auf die zukünftige Standardentwicklung.
Leasing, IFRS, IAS 17, ED/2010/9, Leasingnehmer, Bilanzierung, Right-of-Use-Approach, Finanzierungsleasing, Operating-Leasing, Abschlussanalyse, Mindestleasingzahlungen, Nutzungsrecht, Leasingverbindlichkeit, Bilanzpolitik, Rechnungslegung.
Die Diplomarbeit untersucht die Leasingnehmer-Bilanzierung nach IFRS und vergleicht dabei den aktuellen Standard IAS 17 mit dem Standardentwurf ED/2010/9.
Zentrale Themen sind die Abgrenzung von Leasingverhältnissen, die Klassifizierung als Finanzierungs- oder Operating-Leasing, die Bilanzierung von Nutzungsrechten und Verbindlichkeiten sowie die kritische Würdigung der Rechnungslegungsvorschriften.
Das Ziel ist es, ein tiefgehendes Verständnis für die Leasingbilanzierung beim Leasingnehmer zu schaffen und zu analysieren, wie sich der Wechsel auf den neuen "Right-of-Use-Approach" auf die Abschlüsse auswirkt.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse der IFRS-Standards, Interpretationen (wie IFRIC 4 und SIC-27) sowie fachwissenschaftlicher Publikationen und wird durch ein Fallbeispiel zur Veranschaulichung ergänzt.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Grundlagen, eine detaillierte Analyse der IAS 17-Regelungen, die Besprechung des Exposure Drafts "Leases" sowie eine kritische Auseinandersetzung mit den Auswirkungen auf IFRS-Kennzahlen.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Leasing, IFRS, IAS 17, ED/2010/9, Right-of-Use-Approach und Bilanzanalyse charakterisiert.
Immobilienleasing erfordert oft eine Aufteilung in Grundstücks- und Gebäudekomponenten, da diese unterschiedlichen Abschreibungs- und Klassifizierungsmethoden unterliegen können.
Sie dient als eines der zentralen Klassifizierungskriterien, um festzustellen, ob ein Leasingverhältnis eher einen kaufähnlichen Charakter hat und somit als Finanzierungsleasing eingestuft werden muss.
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