Bachelorarbeit, 2020
67 Seiten, Note: 2,0
1 Einleitung
2 Methodik
3 Begrifflichkeiten
3.1 Geschäftsmäßige Förderung
3.2 Euthanasie versus Sterbehilfe: Rückblick und gegenwärtige Situation
4 Arten der Sterbehilfe
4.1 Aktive Sterbehilfe
4.1.1 Indirekte aktive Sterbehilfe
4.1.2 Direkte aktive Sterbehilfe
4.1.3 Beihilfe zur Selbsttötung
4.2 Passive Sterbehilfe
4.2.1 Sterbebegleitung
4.2.2 Zulassen des Sterbens
5 Grenzen des Selbstbestimmungsrechtes eines schwerstkranken Menschen
5.1 Sterbeorte in Deutschland
5.2 Verhältnismäßigkeit von Autonomie und Selbstbestimmung zueinander
5.3 Menschenwürde am Lebensende
6 Pro und contra des § 217 StGB Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung
6.1 Gründe für die Einführung des § 217 StGB
6.1.1 Selbsttötung gefährdet das Leben
6.1.2 Gefahr von ökonomischen Interessen
6.2 Kritik am § 217 StGB
7 Vorsorgemöglichkeiten bei schwerster Krankheit und Sterben in Deutschland
7.1 Willensäußerung durch den Patienten selbst
7.2 Selbstbestimmung durch einen Vertreter
7.3 Selbstbestimmung durch die Patientenverfügung
7.4 Vorausverfügung durch Gesundheitliche Versorgungsplanung
7.5 Medizinische Therapien am Lebensende ohne Vorsorgemaßnahmen
7.5.1 Ermittlung und Berücksichtigung des mutmaßlichen Willens
7.5.2 Sonderfall Wachkoma
8 Humane und straffreie Beendigung einer unerträglichen Leidenssituation am Lebensende
8.1 Freiwilliger Verzicht auf Essen und Trinken
8.2 Durchführung der Beendigung von lebenserhaltenden Maßnahmen
8.2.1 Gütliches Vorgehen
8.2.2 Vorgehen bei Widerstand
8.2.3 Durchsetzung des Patientenwillens über den Rechtsweg
8.3 Intensive palliative Schmerzbehandlung und palliative Sedierung
9 Fazit
10 Literatur
10.1 Bücher
10.2 Sonstige Medien
Die vorliegende Arbeit untersucht die Handlungsmöglichkeiten für schwerstkranke Menschen in Deutschland, um ein selbstbestimmtes Lebensende zu erreichen, insbesondere unter Berücksichtigung des Verbots der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung gemäß § 217 StGB. Die Forschungsfrage fokussiert sich darauf, welche straffreien Wege jenseits dieser gesetzlichen Einschränkung existieren, um einer unerträglichen Leidenssituation zu begegnen.
8.1 Freiwilliger Verzicht auf Essen und Trinken
Die Tradition des Sterbefastens, auch als Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF) bezeichnet, reicht bis in die Antike zurück. Sterbefasten galt als die „Todesart der Philosophen.“ Bereits 400 v. Chr. soll der Legende nach der Philosoph Demokrit mit 109 Jahren seinen Tod durch Sterbefasten herbeigeführt haben (Birnbacher 2017: 5).
Dass die Ernährung mit Gesundheit assoziiert wird, ist eine Entwicklung des Gesundheitswesens und fand ihren Anfang Ende des 19. Jahrhunderts. Das Verhältnis von Essen und Trinken wurde in Bezug auf Krankheiten neu definiert und die Ernährungswissenschaft hat sich als neue Disziplin etablierte. Gesundheitsfördernde Maßnahmen zur Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme wurden untersucht. Gleichzeit erzeugten zu Beginn des 20. Jahrhunderts Anomalitäten des Essverhaltens wie Magersucht, Appetitlosigkeit, Anorexia nervosa und das Verhungern als Nervenerkrankung oder krankhafte Persönlichkeitsstörung große öffentliche Aufmerksamkeit.
Durch die Bewertung des Essverhaltens bezüglich der medizinischen Bedeutung für den menschlichen Körper entstanden Empfehlungen zu therapeutischen Maßnahmen wie Flüssigkeits-, Kalorien- oder Vitaminbedarf und der künstlichen Ernährung. Infolgedessen wird in den industrialisierten Ländern bei Menschen, die sich im Sterbeprozess befinden und die selbst nicht mehr trinken können, Flüssigkeit bis zuallerletzt gegeben – zumindest in Krankenhäusern – obwohl der Nutzen für die betroffene Person fraglich ist (Müller-Busch 2017: 531-532).
1 Einleitung: Hinführung zur Problematik der ärztlichen Sterbehilfe und der Relevanz des § 217 StGB für das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende.
2 Methodik: Beschreibung der Literaturrecherche und der theoretischen Analyse zur Eingrenzung der Handlungsmöglichkeiten.
3 Begrifflichkeiten: Definition der geschäftsmäßigen Förderung und historische Abgrenzung von Euthanasie und Sterbehilfe.
4 Arten der Sterbehilfe: Systematische Unterscheidung und juristische Einordnung aktiver und passiver Sterbehilfeformen.
5 Grenzen des Selbstbestimmungsrechtes eines schwerstkranken Menschen: Auseinandersetzung mit Sterbeorten, Autonomiebegriffen und der Menschenwürde am Lebensende.
6 Pro und contra des § 217 StGB Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung: Darstellung der kontroversen Debatte über Gründe und Kritik an der gesetzlichen Neuregelung.
7 Vorsorgemöglichkeiten bei schwerster Krankheit und Sterben in Deutschland: Erläuterung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und spezialisierten Versorgungsplanungen (ACP).
8 Humane und straffreie Beendigung einer unerträglichen Leidenssituation am Lebensende: Untersuchung konkreter, straffreier Möglichkeiten wie Sterbefasten, Behandlungsabbruch und palliative Sedierung.
9 Fazit: Zusammenführende Betrachtung der Ergebnisse und Bestätigung des Vorrangs des Patientenwillens.
10 Literatur: Umfassendes Verzeichnis der verwendeten Bücher und Medien.
Sterbehilfe, Selbsttötung, Patientenverfügung, § 217 StGB, Palliative Sedierung, Sterbefasten, Patientenautonomie, Lebensende, Selbstbestimmungsrecht, Menschenwürde, Vorausverfügung, Vorsorgevollmacht, Sterbebegleitung, Behandlungsabbruch, Palliativmedizin.
Die Arbeit befasst sich mit den Möglichkeiten schwerstkranker Menschen in Deutschland, trotz gesetzlicher Einschränkungen bei der organisierten Suizidhilfe ein selbstbestimmtes und würdevolles Sterben zu realisieren.
Die zentralen Felder umfassen die rechtliche Situation nach Einführung des § 217 StGB, die Rolle von Vorsorgedokumenten sowie medizinisch-ethische Möglichkeiten der Sterbebegleitung.
Das Ziel ist es, Handlungsmöglichkeiten für ein selbstbestimmtes Sterben aufzuzeigen, die außerhalb der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung liegen und straffrei in der deutschen Praxis anwendbar sind.
Es handelt sich um eine Literaturarbeit, die Datenbanken, Dissertationen und Fachinformationen von Gesellschaften für Palliativmedizin systematisch auswertet.
Der Hauptteil analysiert die Formen der Sterbehilfe, die Grenzen des Selbstbestimmungsrechts, die Kontroverse um den § 217 StGB sowie praktische Vorsorge- und Sterbebegleitungsinstrumente.
Wichtige Begriffe sind Patientenautonomie, Sterbehilfe, § 217 StGB, Patientenverfügung, Palliative Sedierung und Sterbefasten.
Der § 217 StGB hat bei Ärzten große Verunsicherung hinsichtlich der Rechtssicherheit hervorgerufen, da unklar ist, welche medizinischen Handlungen am Lebensende als „geschäftsmäßige Förderung“ ausgelegt werden könnten.
Die Arbeit erläutert, dass dies als eine Form des autonomen Sterbens gesehen wird, bei dem der Tod durch Unterlassung (Nahrungsaufnahme) eintritt, was sich rechtlich von einer aktiven Suizidhilfe abgrenzen lässt.
Viele vorformulierte Patientenverfügungen sind zu allgemein oder treffen nicht auf die spezifische Krankheitskonstellation zu; daher ist eine fachliche Beratung (z.B. durch ACP) essenziell.
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