Masterarbeit, 2015
98 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
2. Zur Entwicklung und Bedeutung der Intervenienten- und Zeugenlisten
3. Unterstützer und Entwicklungen vor 1111
4. Periode I
4.1 Die Diplomata des ersten Italienzuges
4.2 Die Diplomata nach der Italienrückkehr
4.2.1 Der Bruch mit Erzbischof Friedrich von Köln
4.2.2 Der Bruch mit Bruno von Speyer?
4.2.3 Die Stellung des Bischofs Otto von Bamberg
4.2.4 Die engsten Vertrauten Heinrichs
5. Periode II
5.1 Die Diplomata des zweiten Italienzuges
5.2 Bischof Hartwig von Regensburg – Kampf um Unterstützung
6. Periode III
7. Periode IV
7.1 Die Diplomata von 1122 bis 1125
7.2 Das Wormser Konkordat – Rückkehr zum allgemeinen Konsens?
8. Fazit
Diese Arbeit untersucht die Herrschaft Kaiser Heinrichs V. im Zeitraum von 1111 bis 1125 unter besonderer Berücksichtigung der Intervenienten- und Zeugenlisten in den kaiserlichen Urkunden. Ziel ist es, durch die Analyse der sozialen Bindungen und Netzwerke zwischen dem König und den Großen des Reiches die Kontinuitäten und Brüche in der kaiserlichen Machtausübung sowie die Entwicklung einer konsensbasierten Herrschaftsform nachzuzeichnen.
4.2.1 Der Bruch mit Erzbischof Friedrich von Köln
Die große Diskrepanz, ausgelöst durch sein Herrschaftsverhalten, im Verhältnis von Heinrich und seinen Fürsten, die innerhalb von zwei Jahren auftrat, spiegelt sich auch deutlich in den Diplomata wieder, denn im Verlauf der Jahre 1114 und 1115 kam es zu immer mehr Brüchen. Die Romzugteilnehmer Bruno von Speyer (9 Nennungen zwischen der Rückkehr aus Italien und dem Bruch Ende August 1113), Hartwig von Regensburg (3), Otto von Bamberg (11) und schließlich Ulrich von Konstanz (7) waren ab 1113, beziehungsweise 1114 nicht mehr am Hof Heinrichs. Während Ulrich zumindest am zweiten Italienzug teilnahm, waren Otto (D HV 232) sowie Bruno und Hartwig (beide in D HV 240) erst wieder 1122 am Hof Heinrichs. Hinzu kommen mit den Bischöfen Kuno von Straßburg (6, ausschließlich im engeren Wirkungsbereich) und Reinhard von Halberstadt (4, auch außerhalb Sachsens) zwei weitere Große, die ab Mitte September, beziehungsweise Ende August 1114 nicht mehr am Hofe Heinrichs zu verorten sind. Der eventuelle Bruch mit Graf Hermann von Winzenburg fand möglicherweise auch Mitte April 1114 statt.
Die plötzliche Abwesenheit einiger süddeutscher und anderer Bischöfe war aber nicht immer gleichbedeutend mit einem Bruch mit Kaiser Heinrich. Heinrich reiste seit dem Ausbruch des Konflikts mit Friedrich nicht mehr südlicher als Speyer, weil er die Herzogtümer Schwaben und vor allem Bayern hinter sich wusste – erst auf dem Weg zum zweiten Italienzug zog es ihn wieder kurzzeitig in die südlicheren Gebiete. Dazu kam mit dem Tod Eberhards von Eichstätt im Januar 1112 ein Verlust eines bis dato treuen Anhängers Heinrichs.
1. Einleitung: Diese Einleitung stellt die zentralen Forschungsfragen zur Herrschaft Heinrichs V. vor und definiert den methodischen Rahmen anhand der Intervenienten- und Zeugenlisten.
2. Zur Entwicklung und Bedeutung der Intervenienten- und Zeugenlisten: Dieses Kapitel erläutert die Funktion von Intervenienten und Zeugen als zentrales Instrument zur Auswertung der politischen Beziehungen und Konsensstrukturen innerhalb der Herrschaft Heinrichs V.
3. Unterstützer und Entwicklungen vor 1111: Hier werden die relevanten Ereignisse und die zentrale Unterstützergruppe (Heilsgemeinschaft) vor der Kaiserkrönung im Jahr 1111 skizziert.
4. Periode I: Dieses Kapitel analysiert die erste Phase von 1111 bis 1116, einschließlich des ersten Italienzuges und der darauffolgenden Zeit nach der Rückkehr.
5. Periode II: Hier wird der Fokus auf den Zeitraum 1116 bis 1118 gelegt, der durch den zweiten Italienzug und die Spannungen mit Bischof Hartwig von Regensburg geprägt ist.
6. Periode III: Dieses Kapitel behandelt die Jahre 1119 bis 1122 und den drastischen Rückgang der Urkundenausstellungen als Ausdruck mangelnder Akzeptanz.
7. Periode IV: Diese Phase von 1122 bis 1125 analysiert die Diplomata nach dem Wormser Konkordat und die Bestrebungen zur Wiederherstellung des allgemeinen Konsenses.
8. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse der 19-jährigen Herrschaftsanalyse zusammen und ordnet den historischen Wandel des Verhältnisses von König, Fürsten und Reich ein.
Heinrich V., Investiturstreit, Diplomata, Intervenienten, Zeugenlisten, Konsensuale Herrschaft, Wormser Konkordat, Reichskirche, Fürstengemeinschaft, Herrschaftsstrukturen, Mittelalter, Salier, Italienzug, Politische Bindungen, Machtverlust.
Die Arbeit untersucht die Herrschaftsstrukturen Kaiser Heinrichs V. zwischen 1111 und 1125. Im Zentrum stehen dabei die Beziehungen und Bindungen des Königs zu den Großen des Reiches, die durch eine systematische Auswertung der Intervenienten- und Zeugenlisten in den kaiserlichen Urkunden nachgezeichnet werden.
Neben der politischen Analyse der Herrschaft Heinrichs V. spielen die Entwicklung des Konsensgedankens, die Rolle des Reformadels, die Bedeutung der Italienzüge sowie die Konflikte mit einflussreichen Fürsten, wie Erzbischof Friedrich von Köln oder Erzbischof Adalbert von Mainz, eine tragende Rolle.
Die Arbeit fragt nach den Gründen für die Brüche und Kontinuitäten in den Beziehungen Heinrichs V. zu seinen Fürsten. Ziel ist es, durch die quantitative und qualitative Auswertung der Urkunden zu belegen, inwieweit das autokratische Gebaren des Königs zu einer Entfremdung und schließlich zur Bildung einer strukturierten Opposition führte.
Es wird eine systematische, quellenbasierte Analyse der kaiserlichen Diplomata (Urkunden und Briefe) angewandt. Dabei werden die Intervenienten- und Zeugenlisten in vier chronologische Perioden unterteilt, um den Wandel in der sozialen Nähe zum König und der Anwesenheit am Hof messbar zu machen.
Der Hauptteil gliedert sich in vier Perioden, die den Zeitraum von 1111 bis 1125 abdecken. Er analysiert die Hofpräsenz der Großen, die Ausstellungsorte der Urkunden und die Empfängerpolitik, um die Entwicklung der königlichen Autorität im Spannungsfeld zwischen Konsens und Autokratie zu durchleuchten.
Wichtige Begriffe sind Heinrich V., Konsensuale Herrschaft, Diplomata, Intervenienten- und Zeugenlisten, Investiturstreit, Wormser Konkordat, Fürstenopposition und das spät-salische Königtum.
Das Konkordat wird als Vertrag interpretiert, dem sich Heinrich V. aufgrund des Drucks der organisierten Fürstengemeinschaft unterordnen musste, was das Ende seiner autokratischen Ambitionen markierte.
Die Arbeit hinterfragt die in der Forschung oft postulierte plötzliche "Bruchstelle" nach der Kaiserkrönung. Sie zeigt auf, dass der Vertrauensverlust ein schleichender Prozess war, der vor allem durch Heinrichs autokratisches Handeln in Territorialfragen und seine mangelnde Kompromissbereitschaft bei Bischofserhebungen befördert wurde.
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