Bachelorarbeit, 2016
48 Seiten, Note: 1,7
Diese Arbeit befasst sich mit der Thematik der inklusiven Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung und widmet sich den Potenzialen und Grenzen dieses pädagogischen Konzepts. Sie analysiert die rechtlichen Grundlagen und den Weg zur Inklusion in der deutschen Bildungspolitik sowie die Umsetzung in der Praxis.
Im ersten Kapitel wird die Bedeutung der Inklusion und das Ziel einer „Schule für alle“ anhand des Zitats von Theo Klauß beleuchtet. Die aktuelle Situation in Deutschland, die Unterteilung von Schülern nach ihren Leistungen und die Notwendigkeit einer Veränderung des Schulsystems, werden dargestellt. Die Arbeit beleuchtet die Herausforderung, die inklusive Beschulung für das deutsche Schulsystem darstellt und wie die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dazu beitragen kann.
Das zweite Kapitel widmet sich dem Begriff der Behinderung und definiert diesen anhand verschiedener Ansätze, einschließlich der Definition im Sozialgesetzbuch (SGB IX). Die Arbeit diskutiert die verschiedenen Perspektiven auf Behinderung, insbesondere die Sichtweise der Gehörlosenkultur und die Definition der WHO, welche vier Grundbegriffe einführt: Krankheit, Schädigung, Behinderung und Beeinträchtigung.
Im dritten Kapitel wird der Begriff Inklusion im Vergleich zum Begriff Integration definiert. Die Arbeit beleuchtet die rechtlichen Grundlagen der Inklusion, insbesondere die Salamanca-Erklärung (1994) und die UN-Behindertenrechtskonvention (2006). Die Bedeutung dieser rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft und die Gestaltung des Schulsystems wird hervorgehoben.
Inklusion, Behinderung, Integration, Salamanca-Erklärung, UN-Behindertenrechtskonvention, inklusive Beschulung, kooperatives Lernen, Potenziale, Grenzen, deutsche Bildungspolitik, Schule für alle.
Es handelt sich um das Konzept der inklusiven Beschulung, bei der Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen und das Schulsystem an die Vielfalt der Schüler angepasst wird.
Deutschland hat sich durch die Anerkennung der UN-Behindertenrechtskonvention (2006) verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten.
Während Integration oft die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in ein bestehendes System meint, zielt Inklusion darauf ab, das System von vornherein so zu gestalten, dass alle gleichermaßen teilhaben können.
Kooperatives Lernen ist eine Methode, bei der Schüler in heterogenen Gruppen zusammenarbeiten, um gemeinsam Lernziele zu erreichen und sich gegenseitig zu unterstützen.
Zu den Grenzen und Herausforderungen gehören notwendige personelle Veränderungen, die Anpassung der Lehrkompetenzen sowie strukturelle Umbauprozesse in der Bildungspolitik.
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