Bachelorarbeit, 2018
107 Seiten, Note: 1,3
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A. Einleitung
B. Europäische Tendenzen
I. UNIDROIT und PECL
II. Code Européenne des contrats (CEDC) und GEKR
C. Grundlagen des französischen Rechts
I. Entstehung des Code Civil
II. Einheitsprinzip und Abstraktionsprinzip
1. Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip
2. Das Einheits- oder Konsensualprinzip
III. Zustandekommen des Vertrages
IV. Eigentumsvorbehalt im französischen Recht
D. Französische Schuldrechtsreform
I. Entwicklung
1. Historische Entwicklung
2. Vorentwurf Catala
3. Vorentwurf Terré
4. Vorentwurf Chancellerie
5. Ziele der Reform
II. Phasen der Vertragsverhandlung
1. Alte Regelung
2. Reform
3. Vergleich mit dem deutschen Recht
III. Ausschluss der „causa-Lehre“
1. Alte Regelung
2. Reform
3. Vergleich mit dem deutschen Recht
IV. Vorvertragliche Schuldverhältnisse
1. Alte Regelung
2. Reform
3. Vergleich mit dem deutschen Recht
V. Culpa in contrahendo
1. Alte Regelung
2. Reform
3. Vergleich mit dem deutschen Recht
VI. Treu und Glaube / bonne foi
1. Alte Regelung
2. Reform
3. Vergleich mit dem deutschen Recht
VII. Vertragsstörungen
1. Nichtigkeit
2. Willensmängel
3. Unwirksamkeit
4. Störung der Geschäftsgrundlage
E. Fazit und Ausblick
Die Arbeit untersucht die umfassende französische Schuldrechtsreform von 2016 (ordonnance n° 2016-131) im Hinblick auf deren Erfolg bei der Modernisierung und Angleichung an europäische Standards sowie den Vergleich mit dem deutschen Zivilrecht.
C. Grundlagen des französischen Rechts
Der Code Civil wurde im Jahre 1804 unter dem Namen Code Civil des Français veröffentlicht. Er stammt aus der Feder von vier Juristen, zwei aus Nordfrankreich und zwei aus Südfrankreich unter Leitung von Napoléon Bonaparte. In der Zeit vor seiner Veröffentlichung bestand das Gewohnheitsrecht (droit coutumier) im Norden Frankreichs und das geschriebene (römische) Recht (droit écrit) im Süden des Landes. Zeitweise trug er den Namen Code Napoléon (1807-1815). Die Verfasser des Code Civil bewiesen mit seiner Erstellung besonderes Geschick bei der Lösungsfindung, denn sie konnten endlich das droit coutumier und das droit écrit so miteinander verbinden, dass eine Einheit entstand. Die bestehenden Probleme der zwei unterschiedlichen Rechtsformen in einem Land waren insofern gelöst. Dabei wurde aus dem römischen Recht das Vertragsrecht genommen und aus dem Gewohnheitsrecht kam das Familien- und Erbrecht.
Besonderes Augenmerk liegt auf der Schnelle der Fertigstellung. Napoléon sagte einst: „Je vous donne six mois, faites-moi un Code civil.“ (Ich gebe Ihnen sechs Monate, geben Sie mir einen Code Civil.).
Der Code Civil entstand im Lichte der französischen Revolution und entsprach dem Willen der Bevölkerung auf Einführung bestimmter Rechte. Besonders modern zur damaligen Zeit war die Einführung der Scheidung durch Bonaparte. Napoléons Vision war eine sehr fortschrittliche, wie seine zahlreichen Aussagen erkennen lassen. Er sagte einst: „Le code civil est le code du siècle: la tolérance, ce premier bien de l’homme, y est non seulement prêchée, mais organisée.“ (Der Code Civil ist das Werk des Jahrhunderts: Toleranz, das höchste Gut des Menschen, sie soll nicht nur gepredigt werden, sondern gelebt.). Seine Absicht war, die innere Stabilisierung Frankreichs zu festigen. Dafür wollte er das Bürgertum gewinnen, ganz im Sinne seiner europäischen Ambitionen.
A. Einleitung: Die Einleitung erläutert die historische Bedeutung des Code Civil von 1804 und die Notwendigkeit der Reform durch die ordonnance n° 2016-131 aufgrund gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Veränderungen.
B. Europäische Tendenzen: Dieses Kapitel behandelt die Bestrebungen zur Harmonisierung des europäischen Vertragsrechts und den Einfluss internationaler Konzepte wie UNIDROIT und PECL auf die französische Gesetzgebung.
C. Grundlagen des französischen Rechts: Hier werden die historischen Ursprünge des Code Civil, das Konsensualprinzip sowie grundlegende Begriffe des französischen Vertragsrechts und der Eigentumsvorbehalt dargelegt.
D. Französische Schuldrechtsreform: Das Hauptkapitel analysiert den langjährigen Reformprozess, die verschiedenen Vorentwürfe und detailliert die zentralen Neuerungen wie den Wegfall der „causa-Lehre“ und die Neuregelungen zum Vertragsschluss und Vertragsstörungen.
E. Fazit und Ausblick: Das Fazit bewertet den Reformprozess als erfolgreich im Sinne der Modernisierung und Angleichung an europäische Standards, weist jedoch auf verbleibende Lücken hin, die durch die Rechtsprechung gefüllt werden müssen.
Schuldrechtsreform, Code Civil, ordonnance n° 2016-131, Rechtsvergleich, Frankreich, Deutschland, BGB, Vertragsfreiheit, causa-Lehre, Treu und Glaube, Konsensualprinzip, Vertragsstörungen, Schuldrecht, Harmonisierung, Rechtsgeschäft.
Die Arbeit befasst sich mit der weitreichenden französischen Schuldrechtsreform aus dem Jahr 2016 und deren Auswirkungen auf das französische Zivilrecht sowie den Vergleich mit dem deutschen Recht.
Die Arbeit konzentriert sich auf die historische Einordnung des Code Civil, die Einflüsse europäischer Rechtsentwicklungen, die Neugestaltung des Vertragsschlusses, die Bedeutung von Treu und Glauben sowie die Behandlung von Vertragsstörungen.
Das Ziel ist zu untersuchen, ob die Reform des französischen Schuldrechts zu mehr Rechtssicherheit, einer Angleichung an europäische Standards sowie einer Attraktivitätssteigerung für die Wirtschaft geführt hat.
Die Arbeit stützt sich primär auf die Rechtsvergleichung zwischen dem französischen Schuldrecht und dem deutschen BGB, ergänzt durch eine Analyse der historischen Entwicklung und der offiziellen Vorentwürfe zur Reform.
Im Hauptteil wird der Reformprozess detailliert nachgezeichnet. Themen sind unter anderem die Vorentwürfe (Catala, Terré, Chancellerie), die Abschaffung der „causa-Lehre“, die neuen Regelungen zur culpa in contrahendo und die Kodifizierung von Treu und Glaube.
Wichtige Begriffe sind insbesondere die Schuldrechtsreform, das französische Konsensualprinzip, der Rechtsvergleich mit dem deutschen BGB, der Grundsatz von Treu und Glaube sowie die Kodifizierung von Vertragsstörungen.
Der Code Civil galt als veraltet und konnte den Anforderungen einer modernen, technologisch fortgeschrittenen Gesellschaft sowie den komplexen internationalen wirtschaftlichen Verflechtungen nicht mehr gerecht werden.
Beim Konsensualprinzip geht das Eigentum bereits mit Abschluss des Kaufvertrages sofort über, ohne dass es eines weiteren Vollzugsaktes bedarf. Dies steht im Kontrast zum deutschen Trennungs- und Abstraktionsprinzip, das zwischen dem schuldrechtlichen Vertrag und der dinglichen Übereignung unterscheidet.
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