Diplomarbeit, 2011
138 Seiten, Note: 2,0
Diese Arbeit analysiert kritisch und mit beispielhafter Darstellung die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen, die im Rahmen einer Due Diligence bei erfolgreichem und erfolglosem Anteilserwerb entstehen. Die zentrale Forschungsfrage ist, wie diese Kosten unter Berücksichtigung von Belastungsvergleichen und Umgehungsstrategien steuerlich korrekt behandelt werden können.
2.3 Due Diligence
Due Diligence wird immer dort eingesetzt, wo zwei oder mehr Parteien eine vertragliche Bindung eingehen, deren Konsequenzen aufgrund ungleicher Verteilung unvollständigen Wissens in Bezug auf Tatsachen und die Entwicklung zukünftiger Umweltzustände unsicher sind. In Deutschland gibt es keine vergleichbare Definition des Begriffs Due Diligence. In der Literatur findet sich eine Vielzahl an Formulierungen, welche die Bedeutung des angloamerikanischen Begriffs „due diligence“ ins Deutsche zu übersetzen versuchen. Im US-amerikanischen Sprachgebrauch gibt es hierfür mehrere Formulierungen. Unmittelbar übersetzt bedeutet „due diligence“ eine „im Verkehr übliche Sorgfalt“ dieser Ausdruck steht die Formulierung „legal (due) diligence“ gegenüber, die als eine „im Verkehr erforderliche Sorgfalt“ beschrieben wird.
2.3.2 Die Bedeutung von „due diligence“
Die Bedeutung einer Due Diligence lässt sich allgemein aus der Untersuchungstätigkeit und dem zu erfüllenden Sorgfaltsmaßstab des Erwerbers herleiten. Der Begriff kann jedoch umfassender interpretiert werden. Zum einen versteht man hierunter die Durchführung eines zum Erwerb anstehenden Unternehmens, zum anderen eine „weitgehend rechtliche Überprüfung einer zu erwerbenden Gesellschaft“, oder Due Diligence bezeichnet einen Vorgang, bei dem der Verkäufer Wissen überträgt und dieses vom Käufer verarbeitet wird. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird Due Diligence als ein zu erfüllender Sorgfaltsmaßstab bei Unternehmenstransaktionen, vor allem aber bei dem Erwerb von Anteilen verwendet. Konkret handelt es sich dabei um eine Prüfung der Daten auf mögliche Risiken und Chancen in unterschiedlichen Bereichen des Zielunternehmens, wobei die Prüfung üblicherweise vor Unterzeichnung des Kaufvertrages durchgeführt wird. Hierbei ist kritisch zu bemerken, dass eine Due Diligence nicht mit einer Jahresabschlussprüfung zu vergleichen ist. Sie ist zwar umfangreicher als eine reine Überprüfung der Daten nach ihrer Glaubhaftigkeit, jedoch existiert keine gesetzliche Grundlage, wie etwa die §§ 242 ff. HGB, die zu einer Jahresabschlusserstellung verpflichten.
Kapitel 1 Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Problemstellung der steuerlichen Behandlung von Akquisitionsaufwendungen ein und skizziert den Aufbau der Untersuchung, die sich auf Due Diligence im Kontext des Anteilserwerbs konzentriert.
Kapitel 2 Der Erwerb von Anteilen: Hier werden die verschiedenen Formen und Verfahren des Anteilserwerbs, die Rolle der Due Diligence sowie ihre unterschiedlichen Arten und Funktionen detailliert erläutert, bevor die Kaufpreisfindung und die Besteuerung des Anteilserwerbs thematisiert werden.
Kapitel 3 Die steuerliche Behandlung der Akquisitionsaufwendungen: Dieses Hauptkapitel behandelt grundlegende Aspekte und spezifische Nebenkosten von Akquisitionen, die Bilanzierung und Zuordnung von Aufwendungen aus handelsrechtlicher sowie steuerlicher Sicht, inklusive einer kritischen Würdigung der Rechtsprechung und der Behandlung bei erfolglosem Erwerb.
Kapitel 4 Fazit: Das Fazit fasst die wesentlichen Erkenntnisse der Arbeit zusammen und bewertet die steuerliche Berücksichtigung von Due Diligence-Aufwendungen sowohl bei erfolgreichem als auch bei erfolglosem Anteilserwerb.
Due Diligence, Anteilserwerb, Akquisitionsaufwendungen, steuerliche Behandlung, Betriebsausgaben, Anschaffungskosten, Share Deal, Asset Deal, Kapitalgesellschaft, Handelsrecht, Steuerrecht, Erwerbsentscheidung, Konzerngesellschaft, erfolgloser Erwerb, M&A-Transaktion, Finanzielle Due Diligence.
Die Arbeit befasst sich mit der kritischen Analyse und beispielhaften Darstellung der steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen, die im Rahmen einer Due Diligence bei erfolgreichem und erfolglosem Erwerb von Unternehmensanteilen anfallen.
Zentrale Themenfelder sind der Prozess des Anteilserwerbs, die Durchführung und Arten der Due Diligence, die Bilanzierung und Zuordnung von Akquisitionsaufwendungen sowie deren steuerliche Behandlung als Anschaffungskosten oder Betriebsausgaben.
Das primäre Ziel ist es, die Komplexität der steuerlichen Behandlung von Due Diligence-Aufwendungen bei Unternehmenskäufen zu beleuchten und eine Orientierung für die korrekte steuerliche Würdigung dieser Kosten zu bieten, insbesondere auch bei erfolglosen Erwerbsversuchen.
Die Arbeit verwendet eine kritische Analyse in Verbindung mit einer beispielhaften Darstellung, wobei auch Belastungsvergleiche und Umgehungsstrategien berücksichtigt werden. Dies impliziert eine rechtswissenschaftliche und betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise.
Der Hauptteil behandelt den Erwerb von Anteilen inklusive Motiven, Formen und Akquisitionsverfahren, eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Due Diligence (Begriff, Bedeutung, Arten) und insbesondere die steuerliche Behandlung der Akquisitionsaufwendungen aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht, inklusive der Kritik an der Rechtsprechung und der Behandlung bei erfolglosem Anteilserwerb.
Due Diligence, Anteilserwerb, Akquisitionsaufwendungen, steuerliche Behandlung, Betriebsausgaben, Anschaffungskosten, Share Deal, Asset Deal, Kapitalgesellschaft, Handelsrecht, Steuerrecht, erfolgloser Erwerb.
Die Due Diligence dient als Sorgfaltsmaßstab, um Informationsasymmetrien zwischen Käufer und Verkäufer zu überwinden und mögliche Risiken und Chancen des Zielunternehmens zu identifizieren. Obwohl in Deutschland keine explizite gesetzliche Pflicht zur Durchführung besteht, ist sie im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Sorgfaltspflicht der Geschäftsleitungsorgane faktisch eine Notwendigkeit und ein entscheidender Faktor für eine fundierte Erwerbsentscheidung.
Bei erfolglosem Anteilserwerb können die Aufwendungen für die Due Diligence unter bestimmten Umständen als steuerliche Betriebsausgaben abziehbar sein, sofern sie den Tatbestand der vergeblichen Aufwendungen erfüllen und nicht als Anschaffungsnebenkosten qualifiziert werden müssen. Dies erfordert eine genaue Prüfung der jeweiligen Umstände und der Rechtsprechung, insbesondere im Hinblick auf frustrierte Aufwendungen.
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