Diplomarbeit, 2005
95 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
1.1. Motivation für diese Arbeit
1.2. Zielsetzung dieser Arbeit
1.3. Aufbau
2. Entstehung von Hartz IV
2.1. Was ist Hartz IV?
2.2. Grund der Reform
2.3. Umsetzung durch die Agenda 2010
2.4. Gesetzgeberisches Verfahren zu Hartz IV
3. Gesetz zur Grundsicherung für Arbeitsuchende - SGB II
3.1. Gegenstand der Grundsicherung für Arbeit- suchende
3.2. Aufgaben und Ziele
3.3. Anspruchsvoraussetzungen und Leistungsberechtigte
3.4. Art und Formen der Leistung
3.4.2. Passive Leistungen
3.4.3. Formen der Leistungen
4. Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
4.1. Allgemeines
4.2. Option nach § 6a
4.2.1. Aufgaben und Ziele
4.2.2. Zulassungsverfahren
4.3. Arbeitsgemeinschaft nach § 44b
4.3.1. Aufgaben und Ziele der ARGE
4.3.2. Voraussetzungen für die Zusammenarbeit
4.3.3. Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten
4.3.3.1. Privatrechtliche Rechtsformen
4.3.3.2. Öffentlich-rechtliche Rechtsformen
4.3.4. Ausgestaltung einer ARGE
4.3.4.1. Rechtliche Verpflichtung
4.3.4.2. Errichtung eines Job-Centers
4.3.4.3. Örtliche Zuständigkeit der ARGE
4.3.4.4. Verwaltungsakt- und Widerspruchsbefugnis
4.3.4.5. Geschäftsführer
4.3.5. Personal
4.3.6. Finanzierung
4.3.7. Aufsicht
5. Umsetzung der ARGE am Beispiel des Landkreises Emmendingen
5.1. Gründe für die Wahl der ARGE
5.2. Ziele der ARGE
5.3. Organisationsform
5.4. Organe der ARGE
5.4.1. Trägerversammlung
5.4.2. Geschäftsführung
5.5. Personelle Besetzung
5.6. Aufgabenverteilung
5.7. Beratung und Bearbeitung
5.8. Strategische Ausrichtung der ARGE
5.9. Vor- und Nachteile
6. Schlussbetrachtung
Ziel der Arbeit ist es, den Entstehungshintergrund von Hartz IV zu erläutern, die gesetzlichen Rahmenbedingungen des SGB II darzustellen und die praktische Umsetzung am Beispiel der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Emmendingen zu analysieren, um Herausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten der Trägerschaft aufzuzeigen.
2.2. Grund der Reform
„Mit dem so genannten Skandal um die Vermittlungszahlen bei der Bundesagentur für Arbeit hat die Diskussion um die Arbeitsmarktreform eine neue Dynamik erhalten.“ Die Bundesregierung hat daraufhin die notwendigen Konsequenzen gezogen. Sie hat „am 22. Februar 2002 einen Zweistufenplan verabschiedet. Dieser beinhaltet Sofortmaßnahmen, wie die Reform der Führungsstruktur der Bundesanstalt für Arbeit, die Herstellung des uneingeschränkten Wettbewerbs mit privaten Arbeitsvermittlern und Vermittlungsgutscheinen für Arbeitslose (1. Stufe).“
Zur gleichen Zeit wurde die Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ unter Leitung von Dr. Peter Hartz von der Bundesregierung ins Leben gerufen. Die „Hartz-Kommission“ hatte den Auftrag, Vorschläge zu erarbeiten für die Herstellung einer neuen Ordnung auf dem Arbeitsmarkt. Die Umsetzung der Vorschläge ist die 2. Stufe des Zweistufenplans.
Der Bericht der Hartz-Kommission wurde am 16. August 2002 dem Bundeskanzler übergeben. Die Kommission hat über den „eigentlichen Organisationsauftrag – wie man aus der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg eine moderne Dienstleistungsorganisation machen kann“ weitere Empfehlungen für eine umfassende Reform des Arbeitsmarktes und der Arbeitsförderung vorgelegt.
„Ziel des Hartz-Konzepts ist es, die Arbeitslosigkeit nachhaltig abzubauen.“ Dazu soll die Bundesanstalt für Arbeit zu einem neuen modernen Dienstleistungszentrum umgestaltet werden, damit sie effektiver und kundenfreundlicher wird. Kernelement des Hartz-Berichtes ist Vereinheitlichung des Leistungsrechts, d.h. die Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe sollen zusammengeführt werden.
Das bisherige Nebeneinander zweier staatlicher Fürsorgesysteme – der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe für Erwerbsfähige – war ineffizient, intransparent und wenig bürgerfreundlich. Beide steuerfinanzierte Fürsorgeleistungen haben sich für die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in ihrer Zielsetzung überschnitten. Beide Träger wollten die Erwerbsfähigen in den Arbeitsmarkt integrieren, dies erfolgte zumeist mit unterschiedlichen Handlungsansätzen und beide waren nur teilweise aufeinander abgestimmt.
1. Einleitung: Motivation, Zielsetzung und methodischer Aufbau der Arbeit werden dargelegt, wobei der Fokus auf der Umsetzung von Hartz IV liegt.
2. Entstehung von Hartz IV: Das Kapitel beschreibt den historischen Kontext der Reform, die Gründe für den Systemwechsel sowie das gesetzgeberische Verfahren.
3. Gesetz zur Grundsicherung für Arbeitsuchende - SGB II: Es werden die wesentlichen Inhalte des SGB II, die Anspruchsvoraussetzungen sowie die Arten und Formen der Leistungen definiert.
4. Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Dieses Kapitel erläutert die Rollen der Träger, das Optionsmodell nach § 6a sowie die rechtliche Ausgestaltung und Aufgaben einer Arbeitsgemeinschaft.
5. Umsetzung der ARGE am Beispiel des Landkreises Emmendingen: Am konkreten Fallbeispiel werden die Ziele, die Organisation, Personalbesetzung und die strategische Ausrichtung der ARGE Emmendingen detailliert analysiert.
6. Schlussbetrachtung: Das Kapitel reflektiert die Ergebnisse der Arbeit und zieht ein Fazit zur praktischen Umsetzbarkeit und den offenen Problemen der Hartz-IV-Reform.
Hartz IV, SGB II, Arbeitsgemeinschaft, ARGE, Grundsicherung, Arbeitslosigkeit, Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe, Agenda 2010, Trägerschaft, Eingliederung in Arbeit, Arbeitsvermittlung, Landkreis Emmendingen, Beschäftigungsgesellschaften, Verwaltungsmodernisierung.
Die Diplomarbeit befasst sich mit der administrativen und praktischen Umsetzung der Hartz-IV-Reform am Beispiel der Arbeitsgemeinschaft Emmendingen.
Die zentralen Themen sind die Entstehung von Hartz IV, die rechtlichen Grundlagen des SGB II sowie die organisatorische Gestaltung von Arbeitsgemeinschaften (ARGE) zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen.
Ziel ist es, die gesetzlichen Vorgaben zur Grundsicherung darzustellen und anhand der Praxis der ARGE Emmendingen aufzuzeigen, wie diese in der lokalen Verwaltung umgesetzt wurden und welche Probleme dabei entstanden sind.
Die Arbeit nutzt eine Kombination aus einer theoretischen Aufarbeitung der gesetzlichen Grundlagen und einer fallorientierten Analyse der Implementierung der ARGE Emmendingen auf Basis von Fachgesprächen und Dokumenten.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des SGB II, die Analyse der Trägerstruktur sowie eine detaillierte Fallstudie zur ARGE Emmendingen, inklusive Personal- und Aufgabenverteilung.
Zentrale Begriffe sind Hartz IV, ARGE, SGB II, Grundsicherung, kommunale Trägerschaft, Arbeitsvermittlung und Beschäftigungsförderung.
Die Entscheidung gegen die Option fiel primär aufgrund des schwer kalkulierbaren Lastenrisikos und der hohen Kosten für die notwendige Aufstockung des Personals im Landratsamt.
Die Gesellschaften wie WABE und ELREC-KomBeg dienen der gezielten Umsetzung von Zusatzjobs und unterstützen durch ihre Erfahrung die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen, um die vorgegebenen Aktivierungsquoten zu erfüllen.
Die Software zur Leistungsberechnung wird als störanfällig beschrieben; technische Fehler, Abstürze und die Unfähigkeit, präzise statistische Daten über Bedarfsgemeinschaften zu generieren, werden als belastend für die Mitarbeiter genannt.
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