Bachelorarbeit, 2020
61 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung
1.1 Welche Ausgangslage hat zur Reform 2011/2012 geführt?
1.2 Wurden die Anforderungen der Gesetzesänderung umgesetzt?
2. Vormundschaft und Pflegschaft im Wandel
2.1 Rahmenbedingungen für Vormundschaft und Pflegschaft
2.1.1 Historische Entwicklung und gesetzliche Grundlagen
2.1.2 Voraussetzungen für Vormundschaft und Pflegschaft
2.1.3 Einrichtung einer Vormundschaft oder Pflegschaft
2.1.4 Familiengericht und Jugendamt
2.1.5 Rangfolge von Vormundschaftsformen
2.1.6 Erfordernis von Gesetzesänderungen
2.1.7 Von der Dresdner Erklärung zur Reform
2.1.8 Ausblick: Der zweite Diskussionsteilentwurf
2.2 Rolle der Fachkräfte in Vormundschaft und Pflegschaft
2.2.1 Fallzahlenbeschränkung und persönlicher Kontakt
2.2.2 Gesetzliche Vertretung des Mündels
2.2.3 Erziehungs- und Entwicklungsverantwortung
2.2.4 Aufbau einer persönlichen Beziehung
2.2.5 Kontinuität - der rote Faden in der Biographie
2.2.6 Partizipation in Vormundschaft und Pflegschaft
2.2.7 Unabhängigkeit der Fachkräfte in Vormundschaft und Pflegschaft
2.2.8 Fachliche und fachübergreifende Zusammenarbeit
3. Methodik
3.1 Empirische Untersuchung im Kreis Minden-Lübbecke
3.2 Auswahl der Methode zur Datenerhebung
3.3 Leitfadengestützte Experteninterviews
3.4 Auswahl der Interviewpartner*innen
3.5 Transkriptionsverfahren für die Interviews
4. Forschungsergebnisse
4.1 Zusammenfassung der Interviews
4.2 Interpretation der Daten und Interviews zur Forschungsfrage
4.3 Strukturierung der Informationen in Kategorien
5. Zusammenfassung und Interpretation der Ergebnisse
6. Fazit
Die Arbeit untersucht beispielhaft im Kreis Minden-Lübbecke die praktische Umsetzung der Reformen des Vormundschafts- und Pflegschaftsrechts ab 2011/2012. Dabei liegt der Fokus auf der Überprüfung, ob die gesetzlichen Ziele wie Fallzahlenbegrenzung, persönlicher Kontakt und Kontinuität erreicht wurden und welche Defizite sowie zukünftigen Anforderungen sich daraus ableiten lassen.
2.1.7 Von der Dresdner Erklärung zur Reform
In den 90er Jahren verstärkte sich die fachliche Diskussion und die Kritik an den Rahmenbedingungen in der Vormundschaft und Pflegschaft. Von Wissenschaftlern und anderen Fachleuten wurde kritisiert, dass das Gericht in 80 % der Fälle die/den Amtsvormund*in des Jugendamts als Vormund*in einsetzt und dass die Amtsvormünder*innen vielfach keinen Kontakt zu den jungen Menschen hatten sowie aufgrund der Fallzahlen überfordert waren. Die Reform des Kindschaftsrechts 1998 verstärke die allgemeine Aufbruchsstimmung, welche letztendlich in der ersten bundesweiten Fachtragung der Vormundschaft im März 2000 in Dresden einen Höhepunkt fand (Neu Maß nehmen, 2017, S. 10). An dieser ersten, konstituierenden Fachtagung in Dresden nahmen Wissenschaftler, Fachkräfte und Vertreter der Landesjugendämter Westfalen und Rheinland teil, insgesamt 79 Teilnehmer*innen aus 14 Bundesländern. Als Ergebnis wurden 13 grundlegende Thesen formuliert, von denen die meisten in ihrer Aussage heute noch Gültigkeit haben (op.cit., S. 10). Die ersten fünf Thesen formulierten die Sicht der Betroffenen und forderten letztlich den persönlichen Kontakt, Kontinuität, Partizipation und Empathie ein. Die weiteren Thesen befassten sich mit der erforderlichen fachlichen Qualifikation, Kenntnis der Lebensverhältnisse des Mündels sowie der Zusammenarbeit der Beteiligten. In der achten These zur Struktur im Jugendamt hieß es dort schon u.a.: „Der Amtsvormund muss mindestens drei Arbeitstage (24 Stunden) im Jahr für sein Mündel da sein und darf deshalb nicht mehr als 50 Mündel betreuen“ (Mix, 2014, S.244). In These zehn wurde schon 2000 gefordert, bei der personellen Besetzung des Familiengerichts auf Lebenserfahrung zu achten und aus Kontinuitätsgründen Richterwechsel zu vermeiden (Der Amtsvormund, 2000, S.440). Auch wird in These zwölf aus dem Recht des Kindes auf Anhörung das Recht auf kindgerechte Mitteilung abgeleitet (op.cit., S.440). Die wichtigsten Forderungen aus der „Dresdner Erklärung“ waren die Fallzahl 50 für die/den Amtsvormund*in und der persönliche Kontakt zum jungen Menschen. Diese beiden Forderungen wurden bekanntlich zehn Jahre später ins Gesetz geschrieben (Neu Maß nehmen, 2017, S. 10).
1. Einleitung: Beschreibt die Ausgangslage vor der Reform 2011/2012 sowie die Fragestellung zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.
2. Vormundschaft und Pflegschaft im Wandel: Erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen, historische Entwicklungen und die neue Rolle der Fachkräfte unter Berücksichtigung von Fallzahlen und Kontaktpflichten.
3. Methodik: Beschreibt das methodische Vorgehen der empirischen Untersuchung mittels leitfadengestützter Experteninterviews im Kreis Minden-Lübbecke.
4. Forschungsergebnisse: Fasst die Ergebnisse der Interviews mit den Fachkräften und Mündeln zusammen und strukturiert diese in kategoriale Erkenntnisse.
5. Zusammenfassung und Interpretation der Ergebnisse: Reflektiert die Studienergebnisse vor dem Hintergrund der gesetzlichen Reformanforderungen und der beruflichen Praxis.
6. Fazit: Zieht ein abschließendes Resümee über den Erfolg der Reformen und identifiziert bestehende Defizite sowie zukünftigen Handlungsbedarf.
Vormundschaft, Pflegschaft, Mündel, Minderjährige, Reform, Fallzahlen, Gesetzesänderung, Minden-Lübbecke, Amtsvormundschaft, Kontinuität, Partizipation, Kindeswohl, Experteninterviews, Sozialpädagogik, Jugendamt
Die Arbeit untersucht die Vormundschaft und Pflegschaft für Minderjährige und analysiert, wie sich die gesetzlichen Reformen ab 2011/2012 in der Praxis, beispielhaft im Kreis Minden-Lübbecke, ausgewirkt haben.
Zentral sind die Umsetzung der Fallzahlobergrenze, die Verpflichtung zum persönlichen Kontakt zum Mündel, die Wahrung von Kontinuität in der Betreuung sowie die Partizipation der Mündel.
Das Ziel ist es, den Stand des Implementierungsprozesses der Reformen zu erfassen, bestehende Defizite aufzudecken und Anregungen für zukünftige gesetzliche Anpassungen zu geben.
Es wurde ein qualitativer Forschungsansatz gewählt, der auf Experteninterviews mit Vormünder*innen, einem Familienrichter und Mündeln basiert, um tiefgehende Einblicke in die praktische Arbeit zu gewinnen.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Aufarbeitung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Rolle der Fachkräfte sowie einen empirischen Teil, der die Interviews auswertet und kategorisiert.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Vormundschaft, Kindeswohl, Fallzahlenbegrenzung, Partizipation und Kontinuität geprägt.
Die Experten begrüßen die Reform grundsätzlich, kritisieren jedoch, dass die Zahl 50 oft noch zu hoch ist, um eine qualitativ hochwertige, kontinuierliche Begleitung der Mündel unter Berücksichtigung aller Verwaltungsaufgaben zu gewährleisten.
Kontinuität wird als eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine gelingende Vormundschaft angesehen, da sie den Mündeln Verlässlichkeit bietet, Vertrauensaufbau ermöglicht und in komplexen Biografieverläufen als rettende Konstante fungiert.
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