Bachelorarbeit, 2018
53 Seiten, Note: 2,15
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Diese Arbeit analysiert die arbeitsrechtliche Stellung der DRK-Schwestern und befasst sich insbesondere mit der Frage, ob sie als Arbeitnehmerinnen im Sinne des § 611a Abs. 1 BGB anzusehen sind. Der Fokus liegt auf der rechtlichen Einordnung der Schwestern innerhalb der DRK-Schwesternschaften und der Interpretation der relevanten Rechtsprechung und Literatur.
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, die die Problemstellung und den Aufbau der Arbeit erläutert. Kapitel 2 beschreibt die Rechtsform der DRK-Schwesternschaften und die Rechte und Pflichten der Mitglieder. Kapitel 3 beschäftigt sich mit der Definition des Arbeitnehmerbegriffs im deutschen Recht, sowohl vor als auch nach Inkrafttreten des § 611a Abs. 1 BGB. Kapitel 4 analysiert die arbeitsrechtliche Stellung der DRK-Schwestern anhand der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur. Kapitel 5 untersucht die Anwendbarkeit des AÜG auf DRK-Schwestern.
DRK-Schwesternschaften, Vereinsrecht, Arbeitnehmerbegriff, § 611a Abs. 1 BGB, Rechtsprechung, Arbeitsrecht, AÜG, Arbeitsgerichtsbarkeit, Mitgliederordnung, Satzung, Gestellungsvertrag, Arbeitsverhältnis.
Dies ist juristisch umstritten. Die Arbeit prüft den Status nach § 611a BGB und berücksichtigt dabei die besondere Vereinsstruktur der Schwesternschaften.
Ein eingetragener Verein, in dem Pflegekräfte als Mitglieder organisiert sind. Ihr Einsatz in Kliniken erfolgt oft über Gestellungsverträge.
Nach Urteilen des EuGH und BAG haben DRK-Schwestern im Kontext der Überlassung einen Sonderstatus, der sie in vielen Aspekten Arbeitnehmern gleichstellt.
Dieser Paragraph definiert gesetzlich den Arbeitnehmerbegriff anhand der Weisungsgebundenheit und der persönlichen Abhängigkeit.
Diese ergeben sich aus der Vereinssatzung und der Mitgliederordnung, die oft von klassischen Arbeitsverträgen abweichen.
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