Bachelorarbeit, 2020
59 Seiten, Note: 1,7
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A. Einleitung
I. Problemstellung
II. Ziel der Untersuchung
III. Gang der Untersuchung
B. Grundlagen der Mediation
I. Geschichtlicher Hintergrund und Grundprinzipien
II. Konflikte
III. Anwendungsfelder und Abgrenzung zu anderen Verfahren
C. Gesprächsführung und Kommunikationstechniken
I. Grundlagen der Kommunikation
II. Kommunikationstechniken
III. Visualisierungstechniken
D. Das Verfahren der Wirtschaftsmediation
I. Definition der Wirtschaftsmediation
II. Der strukturierte Ablauf
III. Ausbildungsmöglichkeiten für Steuerberater
E. Rechtliche Rahmenbedingungen
I. Recht in der Mediation
II. Rahmenbedingungen und Berufsrechterstreckung für Steuerberater-Mediatoren
III. Recht der Mediation
F. Spannungsfelder in der Praxis
I. Postulat der Unabhängigkeit
1. Interessenkollision
2. Anwendungsbeispiel
II. Berufsbezeichnung
III. Erlaubte Werbung
IV. Honorarvereinbarungen
G. Fazit
Diese Bachelor-Thesis untersucht das komplexe Spannungsfeld zwischen der gesetzlichen Ausgestaltung des Steuerberaterberufs und der Tätigkeit als Wirtschaftsmediator. Ziel ist es, die rechtlichen Risiken bei der Überschneidung dieser Disziplinen zu analysieren und für Steuerberater als Mediatoren (StB-Mediatoren) konkrete Lösungsansätze zu entwickeln, um rechtssicher und professionell zu agieren.
2. Anwendungsbeispiel
Der Mandant Hr. Huber ist Dauermandant der Steuerberaterin Mayer in ihrer eigenen Kanzlei. Hr. Huber trägt mit seinem jährlichen Honorar in solider, aber nicht erheblicher Weise zum Umsatz der Steuerkanzlei bei. Fr. Mayer hegt keine persönliche oder freundschaftliche Beziehung zu Hr. Huber.
Hr. Huber beauftragt in Einverständnis seiner Schwester, Fr. Mayer als Mediatorin in einer Erbstreitigkeit einzusetzen. Hr. Huber und seine Schwester haben zusammen das Einfamilienhaus der plötzlich verstorbenen Eltern geerbt und sind sich darüber uneinig, die Immobilie zu behalten oder zu verkaufen. Nach Sichtung der Unterlagen stellt Fr. Mayer fest, dass die Konflikt-Immobilie der Erbengemeinschaft Huber genau ihrer eigenen Wunsch-Immobilie entspräche. Sie sucht schon seit längerem für sich und ihre Familie ein Haus.
Nach dem Berufsrecht der Steuerberater dürfte Frau Mayer den Auftrag einer Mediation nicht annehmen. Es besteht zwar keine persönliche oder wirtschaftliche Abhängigkeit von einer der Parteien, auch geht sie keine Bindung ein, die die Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen könnte, jedoch besteht ein Eigeninteresse am Kauf der Immobilie, was ein absolutes Tätigkeitverbot nach § 6 (1) BOStB untersagt, den Mediationsauftrag anzunehmen.
Nach dem MediationsG muss Frau Mayer den Parteien umfassend und ausführlich offenlegen, dass sie für Hr. Huber als Steuerberater tätig ist und auch, dass sie selbst ein Kaufinteresse an der Immobilie hat. Entscheiden sich die Parteien dennoch für Frau Mayer als Mediatorin, kann Frau Mayer diesen Auftrag annehmen. Auch das Tätigkeitsverbot nach § 3 (2) MediationsG greift nicht, da Frau Mayer für Hr. Huber zwar als Steuerberaterin für Buchführung und Jahresabschluss tätig ist, jedoch bisher nicht als steuerliche Beratung für Erbschaftsangelegenheiten. Es liegt also keine Tätigkeit in derselben Sache vor.
A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Rolle des Steuerberaters als Streitschlichter und definiert die Zielsetzung der Arbeit, das rechtliche Spannungsfeld zwischen Steuerberatung und Mediation zu untersuchen.
B. Grundlagen der Mediation: Dieses Kapitel behandelt den geschichtlichen Hintergrund, die Grundprinzipien der Mediation sowie die Klassifizierung von Konflikten.
C. Gesprächsführung und Kommunikationstechniken: Hier werden die zentralen Instrumente der Mediation, wie aktives Zuhören, Phrasieren und Visualisierung, als Werkzeuge für den Mediator dargestellt.
D. Das Verfahren der Wirtschaftsmediation: Das Kapitel erläutert den strukturierten Phasenverlauf der Mediation sowie die Ausbildungsmöglichkeiten für Steuerberater.
E. Rechtliche Rahmenbedingungen: Dieser Teil analysiert die Einordnung der Mediation im Vergleich zu Rechtsdienstleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und diskutiert das Recht in und der Mediation.
F. Spannungsfelder in der Praxis: Hier werden die praktischen Herausforderungen wie Interessenkollisionen, die Verwendung der Berufsbezeichnung und werberechtliche Aspekte im Detail erörtert.
G. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und gibt einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung und Institutionalisierung der Wirtschaftsmediation.
Wirtschaftsmediation, Steuerberater, StB-Mediator, Mediationsgesetz, Rechtsdienstleistungsgesetz, Interessenkollision, Berufsrecht, Unabhängigkeit, Konfliktmanagement, Berufsbezeichnung, Honorarvereinbarung, Zertifizierter Mediator, StBerG, Rechtsberatung, Rechtsinformation.
Die Arbeit befasst sich mit der Rolle des Steuerberaters als Wirtschaftsmediator und den damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen in einem hochregulierten Umfeld.
Die zentralen Felder umfassen die rechtliche Abgrenzung der Mediation zur steuerlichen Beratung, die Wahrung der Unabhängigkeit sowie die werberechtlichen Rahmenbedingungen.
Ziel ist die Aufdeckung von Gefahren bei Gesetzesüberschneidungen und die Bereitstellung von Lösungsstrategien für Steuerberater, um als Mediatoren rechtssicher zu agieren.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse bestehender Rechtsnormen, Rechtsprechung und Fachpublikationen zum Mediationswesen und Steuerberaterrecht.
Der Hauptteil gliedert sich in die methodischen Grundlagen der Mediation, die rechtliche Analyse der Rahmenbedingungen sowie die praktische Untersuchung von Spannungsfeldern bei der Berufsausübung.
Die wichtigsten Begriffe sind Wirtschaftsmediation, Steuerberater, Interessenkollision, Mediationsgesetz, Rechtsdienstleistungsgesetz und Unabhängigkeit.
Die Arbeit legt dar, dass die Bezeichnung als "zertifizierter Mediator" an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist und räumlich getrennt von der Berufsbezeichnung Steuerberater geführt werden sollte.
Das RDG unterscheidet zwischen erlaubnisfreier Rechtsinformation und erlaubnispflichtiger Rechtsberatung; Mediatoren müssen vermeiden, durch Regelungsvorschläge in den Kompetenzbereich von Rechtsanwälten einzugreifen.
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