Masterarbeit, 2020
72 Seiten, Note: 1,7
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung
1.3 Gang der Untersuchung
2. Hintergründe der Grundsteuerreform
2.1 Kapiteleinleitung
2.2 Überblick über die Grundsteuer und die bisherige Rechtslage
2.3 Der Einheitswert
2.4 Der Verkehrswert
2.5 Entscheidung des BVerfG vom 10. April 2018
2.5.1 Kernaussagen des Urteils
2.5.2 Beurteilung des Urteils
2.6 Verlauf der politischen Diskussion
3 Die Reformvorschläge und die Reform
3.1 Kapiteleinleitung
3.2 WUM und WAM
3.3 Existierende Modelle im Überblick
3.3.1 Modelle mit wertabhängigen Bemessungsgrundlagen
3.3.2 Modell einer flächenbasierten Grundsteuer
3.3.3 Vor- und Nachteile der einzelnen Reformmodelle
3.3.3.1 Das Verkehrswertmodell
3.3.3.2 Das Kostenwertmodell
3.3.3.3 Die Bodenwertsteuer
3.3.3.4 Das Äquivalenzmodell
3.3.3.5 Bewertung der Modelle
3.3.4 Belastungswirkung der Reformmodelle
3.4 Die neue Grundsteuer
3.4.1 Das Grundsteuer-Reformgesetz
3.4.2 Das neue Ertragswertverfahren
3.4.3 Das neue Sachwertverfahren
3.4.4 Die Länderöffnungsklausel
3.4.5 Grundsteuerreform im Vergleich zu den Reformvorschlägen
3.4.6 Grundsteuerreform im Vergleich zum BVerfG Urteil
4 Auswirkungen der Grundsteuer
4.1 Kapiteleinleitung
4.2 Auswirkungen für Unternehmen
4.3 Auswirkungen für Mieter, Vermieter und Eigentümer
5 Fazit
Diese Master-Thesis untersucht die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Grundsteuerermittlung in Deutschland und analysiert die verschiedenen Reformvorschläge sowie das darauf basierende Grundsteuer-Reformgesetz. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf der Gegenüberstellung von wertabhängigen und wertunabhängigen Modellen sowie deren wirtschaftlichen Auswirkungen auf verschiedene Akteure.
2.5.1 Kernaussagen des Urteils
Mit dem Urteil vom 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Erhebung der Grundsteuer auf Grundlage der bisherigen Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt. Die Einheitsbewertung ist laut dem Urteil nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar.
Das Urteil lässt sich in drei Kernaussagen aufteilen:
1. Spielraum des Gesetzgebers bei der Wahl der Bemessungsgrundlage und Ausgestaltung der Regelungen einer Steuer.
2. Die Vermeidung eines großen Verwaltungsaufwands rechtfertigt nicht die Verwendung von realitätsfernen Bewertungsregeln.
3. Der vermiedene Aufwand einer neuen Hauptfeststellung wird nicht durch die geringe Höhe der individuellen Steuerlast noch durch Praktikabilitätserwägungen gerechtfertigt.
Der Gesetzgeber kann sich bei steuerlichen Massenverfahren, wie der Grundsteuer, von Praktikabilitätserwägungen leiten lassen. Er verfügt dabei über einen gewissen Spielraum die Bemessungsgrundlage einer Steuer zu regeln und die Steuerfestsetzung einfacher zu gestalten. Der Gesetzgeber kann grundsätzlich erhebliche Bewertungs- und Ermittlungsunschärfen in Kauf nehmen, soweit dies dazu dient die Handbarkeit der Festsetzung und Erhebung der Steuer zu erhalten. Der Spielraum für Vereinfachungen wird dabei nur dadurch begrenzt, dass die geschaffenen Regelungen in der Lage sein müssen den verfolgten Belastungsgrund der Steuer und die Relation der Wirtschaftsgüter zueinander realitätsgerecht abzubilden.
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik veralteter Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ein und erläutert die Zielsetzung sowie den Aufbau der wissenschaftlichen Untersuchung.
2. Hintergründe der Grundsteuerreform: Dieses Kapitel analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen der bisherigen Grundsteuer sowie die Gründe für deren Verfassungswidrigkeit basierend auf der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
3 Die Reformvorschläge und die Reform: Hier werden die verschiedenen Modelle zur Grundsteuerreform, insbesondere das wertabhängige und wertunabhängige Konzept, vorgestellt und kritisch auf ihre Praxistauglichkeit hin bewertet.
4 Auswirkungen der Grundsteuer: Dieses Kapitel untersucht die wirtschaftlichen Auswirkungen der verschiedenen Reformmodelle auf Unternehmen, Mieter und Vermieter anhand von Berechnungsbeispielen.
5 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse der Arbeit zusammen und bewertet kritisch, ob das neue Grundsteuer-Reformgesetz die Anforderungen an eine gerechte und transparente Besteuerung erfüllen kann.
Grundsteuer, Grundsteuerreform, Einheitswert, Verfassungswidrigkeit, Bundesverfassungsgericht, Verkehrswertmodell, Kostenwertmodell, Bodenwertsteuer, Äquivalenzmodell, Bemessungsgrundlage, Aufkommensneutralität, Grundsteuer-Reformgesetz, Immobilienbewertung, Steuerbelastung, Länderöffnungsklausel
Die Arbeit befasst sich mit der Verfassungswidrigkeit der bisherigen Grundsteuer in Deutschland und der darauf folgenden politischen sowie gesetzgeberischen Debatte zur Reformierung dieser Steuerart.
Zentrale Themen sind die Einheitsbewertung, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, der Vergleich verschiedener Reformmodelle wie das wertabhängige und wertunabhängige Modell sowie die Auswirkungen der neuen Gesetzgebung.
Das Ziel ist die Beleuchtung der Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer sowie eine detaillierte Gegenüberstellung der verschiedenen Reformvorschläge unter Angabe ihrer Vor- und Nachteile, inklusive einer Analyse des neuen Grundsteuergesetzes.
Die Arbeit nutzt eine rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Analyse. Sie wertet Gesetzestexte, aktuelle Rechtsprechung (insb. BVerfG-Urteile), Fachliteratur sowie finanzwissenschaftliche Studien des ifo-Instituts aus und veranschaulicht Auswirkungen durch beispielhafte Berechnungen.
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der bisherigen Mängel, die detaillierte Vorstellung der Reformmodelle (Verkehrswert-, Kostenwert-, Bodenwertsteuer- und Äquivalenzmodell) sowie deren Belastungswirkungen und eine konkrete Betrachtung des Grundsteuer-Reformgesetzes.
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Grundsteuerreform, Verfassungswidrigkeit, Bemessungsgrundlage, Aufkommensneutralität und die verschiedenen Bewertungsmodelle charakterisieren.
Im Gegensatz zu wertabhängigen Modellen, die Immobilienwerte als Basis nutzen, basiert das Äquivalenzmodell auf rein flächenbezogenen Faktoren, wobei der Wert des Grundstücks oder Gebäudes unberücksichtigt bleibt.
Die Grundsteuer C ist eine spezifische Steuer für baureife, aber unbebaute Grundstücke. Sie wurde wieder eingeführt, um Spekulationen entgegenzuwirken und Anreize zur tatsächlichen Bebauung zu schaffen.
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