Bachelorarbeit, 2019
50 Seiten, Note: 1,0
1 Herausforderungen für die betriebliche Altersvorsorge: Alternde Belegschaften und Zinstief
2 Nationale und internationale Rechtsgrundlagen
2.1 Ansatzvorschriften
2.1.1 Abgrenzung von Ausgestaltungsformen und Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge
2.1.2 Deutsches Handelsrecht
2.1.3 Internationale Rechnungslegung
2.1.4 Nationales Steuerrecht
2.2 Bewertungsvorschriften im Fallbeispiel
2.2.1 Steuerliches Teilwertverfahren
2.2.2 Modifiziertes Teilwertverfahren
2.2.3 „Projected-Unit-Credit-Methode“
3 Vorteilhaftigkeit einer Pensionsrückstellung im Vergleich
3.1 Entwicklung eines Vergleichsmaßstabs
3.2 Modelltheoretische Grundlagen
3.2.1 Wertbeiträge aus Anteilseigner- und Arbeitnehmerperspektive
3.2.2 Bewertungsparameter der Direktzusage
3.2.3 Steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Rahmen
3.2.3.1 Behandlung beim Arbeitnehmer
3.2.3.2 Behandlung beim zusagenden Unternehmen
3.3 Durchführung der Vorteilhaftigkeitsanalyse
3.3.1 Der Wert alternativen Barlohnes
3.3.2 Der Wert der Versorgungszusage
4 Fiskalisches Dilemma: Sicherung des Steueraufkommens oder Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge?
Die vorliegende Arbeit untersucht die ökonomische Vorteilhaftigkeit von Pensionsrückstellungen als Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) unter Berücksichtigung aktueller steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Rahmenbedingungen. Das primäre Ziel besteht in der Entwicklung eines Kalküls, das die Werthaltigkeit dieser Vorsorgeform sowohl aus der Perspektive der Anteilseigner als auch aus der Sicht der Arbeitnehmer im Vergleich zur alternativen Barlohnzahlung quantifiziert.
2.1.2 Deutsches Handelsrecht
Unmittelbare Versorgungszusagen stellen nach § 249 Abs. 1 S. 1 HGB (Handelsgesetzbuch) ungewisse Verbindlichkeiten dar, da es sich um eine Verpflichtung gegenüber Dritten zur Zahlung einer Rente handelt und der Verpflichtungsumfang v. a. im Hinblick auf die Leistungsdauer ungewiss ist. Somit besteht für sie eine handelsrechtliche Passivierungspflicht.
Diese wird dahingehend eingeschränkt, dass sogenannte Altzusagen, die vor dem 01. Januar 1987 erteilt worden sind, nach Art. 28 Abs. 1 S. 1 EGHGB nicht passivierungspflichtig sind.
Gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB sind weiterhin „Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen […] dienen, […] mit diesen Schulden zu verrechnen […].“
Somit ist eine Saldierung der Bilanzansätze von Pensionsrückstellungen und zur Erfüllung der Verpflichtungen reserviertem Planvermögen vorzunehmen. Ergibt sich aus dieser Aufrechnung ein aktivischer Unterschiedsbetrag, so ist dieser gemäß § 246 Abs. 2 S. 3 HGB unter einem gesonderten Posten zu aktivieren.
Die Verrechnung mit gebildetem Planvermögen zur Erfüllung der Versorgungsverpflichtungen stellt eine Durchbrechung des handelsrechtlichen Vollständigkeits- und Verrechnungsverbotes der §§ 246 Abs. 1 S. 1 und 246 Abs. 2 S. 1 HGB dar und steht entsprechend in der Kritik.
1 Herausforderungen für die betriebliche Altersvorsorge: Alternde Belegschaften und Zinstief: Das Kapitel beleuchtet die historische Entwicklung und die aktuelle Problematik des deutschen Rentensystems, insbesondere den Druck auf die betriebliche Altersvorsorge durch demografischen Wandel und das Niedrigzinsumfeld.
2 Nationale und internationale Rechtsgrundlagen: Hier werden die bilanziellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen nach HGB, IFRS und Steuerrecht gegenübergestellt und anhand eines Musterbeispiels (Herr Krückstock) illustriert.
3 Vorteilhaftigkeit einer Pensionsrückstellung im Vergleich: Dieses Kapitel entwickelt ein ökonomisches Kalkül zur Bestimmung der Vorteilhaftigkeit einer Direktzusage durch den Vergleich mit einer Barlohnzahlung, wobei steuerliche sowie sozialversicherungsrechtliche Effekte für beide Vertragsparteien berücksichtigt werden.
4 Fiskalisches Dilemma: Sicherung des Steueraufkommens oder Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge?: Das abschließende Kapitel diskutiert die durch das Niedrigzinsumfeld entstehende Problematik der abnehmenden Attraktivität von Pensionsrückstellungen und plädiert für eine Reform der steuerlichen Bewertungspraxis.
Pensionsrückstellungen, betriebliche Altersvorsorge, bAV, Direktzusage, Barlohnsubstitution, Teilwertverfahren, Projected-Unit-Credit-Methode, Steuerbelastung, Sozialversicherung, Handelsrecht, internationale Rechnungslegung, Niedrigzinsphase, Anteilseigner, Arbeitnehmer, Rechnungszins.
Die Arbeit analysiert die finanzielle Vorteilhaftigkeit von Pensionsrückstellungen als Instrument der betrieblichen Altersvorsorge im Vergleich zur alternativen Auszahlung von Barlohn.
Die Schwerpunkte liegen auf der bilanziellen Behandlung von Pensionsverpflichtungen, der steuerlichen Bewertung, der Einbeziehung von Sozialabgaben und der ökonomischen Analyse aus Arbeitnehmer- und Anteilseignersicht.
Ziel ist die Entwicklung eines quantitativen Kalküls, um zu bestimmen, ob eine Versorgungszusage für Unternehmen und Beschäftigte attraktiver ist als eine direkte Lohnzahlung.
Die Arbeit nutzt eine modelltheoretische Analyse, ergänzt durch ein praxisnahes Fallbeispiel, das unter Anwendung mathematischer Formeln für Barwerte und Belastungssätze die Vorteilhaftigkeit verschiedener Vergütungsoptionen bewertet.
Im Hauptteil erfolgt zunächst die Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Bewertungsvorschriften, gefolgt von einer detaillierten mathematischen Herleitung des Vorteilhaftigkeitskalküls unter Berücksichtigung von Steuern und Sozialabgaben.
Zentrale Begriffe sind Pensionsrückstellungen, Direktzusage, Barlohnsubstitution, Rechnungszins, Teilwertverfahren sowie die Auswirkungen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen auf die Nettowerte der Vergütung.
Der fiktive Arbeitnehmer dient als Basis für ein Modell, in dem bei einem gegebenen Grundgehalt die langfristigen Auswirkungen einer Pensionszusage mit 25% Betriebsrente im Vergleich zu einer jährlichen Barlohnzahlung berechnet werden.
Der Faktor τ beschreibt die faktische Einschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit handelsrechtlich ermittelter Zuführungen und dient als Instrument, um die Divergenz zwischen Handels- und Steuerbilanz im Modell abzubilden.
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