Diplomarbeit, 2005
93 Seiten, Note: 2,7
1 Einleitung
2 Grundlagen
2.1 Personengesellschaften und ihre internationale Behandlung
2.2 Definition und das Zustandekommen von DBA
2.3 Stellung und Auslegung von DBA im internationalen Steuerrecht
2.4 OECD-Musterabkommen
3 Besteuerungsprobleme von Personengesellschaften im Abkommensrecht
3.1 Abkommensberechtigung von Personengesellschaften
3.1.1 Einheitlich übereinstimmende Besteuerungskonzepte unter den Vertragsstaaten
3.1.2 Unterschiedliche Besteuerungskonzepte der jeweiligen Vertragsstaaten
3.2 Qualifikationskonflikte
3.2.1 Steuersubjektqualifikation
3.2.2 Qualifikation der Einkünfte
3.2.2.1 Unternehmensgewinne gem. Art. 7 OECD-MA
3.2.2.2 Sondervergütungen
3.2.2.2.1 Einheitlich transparente Besteuerung in den Vertragsstaaten
3.2.2.2.2 Unterschiedliche Besteuerungskonzepte in den Vertragsstaaten
3.2.2.3 Veräußerung von Beteiligungen
3.2.2.3.1 Einheitlich transparente Besteuerung in den Vertragstaaten
3.2.2.3.2 Unterschiedliche Besteuerungskonzepte in den Vertragsstaaten
3.3 Dreiecksbeziehungen bzw. Drittstaateneinkünfte
3.3.1 Einheitlich transparente Besteuerung in den beteiligten Staaten
3.3.2 Unterschiedliche Besteuerungsprinzipien in den beteiligten Staaten
4 Lösungsvorschläge für die abkommensrechtliche Behandlung von Personengesellschaften
4.1 Verankerung der Abkommensberechtigung im DBA
4.2 Vermeidung von Qualifikationskonflikten
4.3 Wahlrecht der Besteuerung von Personengesellschaften und spezielle Regelungen in den DBA
5 Fazit
Das primäre Ziel dieser Arbeit ist die Untersuchung der komplexen abkommensrechtlichen Besteuerungsprobleme von international tätigen Personengesellschaften. Die Forschungsfrage konzentriert sich darauf, wie bei unterschiedlicher zivil- und steuerrechtlicher Einordnung in den beteiligten Staaten eine Doppelbesteuerung, Minderbesteuerung oder Keinmalbesteuerung vermieden werden kann und welche Ansätze für eine Neuregelung existieren.
3.1.1 Einheitlich übereinstimmende Besteuerungskonzepte unter den Vertragsstaaten
Die geringste Problematik in Bezug auf die Frage nach der Abkommensberechtigung ergibt sich, wenn beide Vertragsstaaten die Personengesellschaft nach dem Intransparenzprinzip besteuern (1. Fall, Abb. 1) und sie somit in einem der Vertragsstaaten „ansässig“, also unbeschränkt steuerpflichtig ist. Beide Vertragsstaaten sehen die Gesellschaft als „Person“ gem. Art. 3 Abs. 1 Buchst. a), b) OECD-MA und sie ist nach Art. 4 Abs. 1 OECD-MA in dem Staat, in welchem sie unbeschränkt steuerpflichtig ist, „ansässig“. In diesem Fall ist die Personengesellschaft selbst vollständig abkommensberechtigt und zwar völlig unabhängig von dem Ansässigkeitsstaat der Gesellschafter.
Bei der transparenten Besteuerung von Personengesellschaften durch beide Vertragsstaaten (2. Fall, Abb. 1) ist die Frage der Abkommensberechtigung nicht so eindeutig geklärt. Nach h.M. sind transparent besteuerte Personengesellschaften selbst „Personen“ i.S. von Art. 3 Abs. 1 Buchst. a) OECD-MA, da sie unter den Begriff „andere Personenvereinigungen“ fallen. Es fehlt jedoch in den meisten deutschen DBA an dieser Begriffserweiterung, so dass die Abkommensberechtigung hier bereits am Begriff der „Person“ scheitert. Ist der Zusatz „andere Personenvereinigungen“ vorhanden und die Personengesellschaft somit eine „Person“ i.S.d. OECD-MA, besteht weiterhin das Problem der Ansässigkeit. Da sie aufgrund ihrer Transparenz in keinem der Vertragsstaaten selbst steuerpflichtig ist, gilt sie auch nicht als „ansässig“ gem. Art. 4 Abs. 1 OECD-MA. Damit fehlt es an einem entscheidenden Kriterium der Abkommensberechtigung. Somit ist die Personengesellschaft selbst nicht abkommensberechtigt.
1 Einleitung: Einführung in die steuerliche Bedeutung von Personengesellschaften im internationalen Kontext und Darlegung der zentralen Problembereiche im Abkommensrecht.
2 Grundlagen: Erläuterung der steuerrechtlichen Behandlung von Personengesellschaften, der Definition und dem Zustandekommen von Doppelbesteuerungsabkommen sowie der Bedeutung des OECD-Musterabkommens.
3 Besteuerungsprobleme von Personengesellschaften im Abkommensrecht: Detaillierte Analyse von Abkommensberechtigung, Qualifikationskonflikten und speziellen Problemen bei Sondervergütungen, Veräußerungen und Dreiecksbeziehungen.
4 Lösungsvorschläge für die abkommensrechtliche Behandlung von Personengesellschaften: Vorstellung und Diskussion verschiedener Lösungsansätze wie die Verankerung der Abkommensberechtigung, Vermeidung von Qualifikationskonflikten und die Einführung von Wahlrechten.
5 Fazit: Zusammenfassende Bewertung der rechtlichen Unsicherheiten und des Bedarfs an weiterführenden Neuregelungen im internationalen Steuerrecht.
Personengesellschaft, Doppelbesteuerungsabkommen, DBA, Abkommensberechtigung, OECD-Musterabkommen, Qualifikationskonflikt, Transparenzprinzip, Intransparenzprinzip, Sondervergütungen, Drittstaateneinkünfte, Betriebsstätte, Typenvergleich, Unternehmensgewinne, Doppelbesteuerung, Steuersubjektqualifikation
Die Arbeit behandelt die steuerrechtlichen Herausforderungen, die entstehen, wenn international tätige Personengesellschaften unter Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) behandelt werden.
Die zentralen Themen sind die Abkommensberechtigung, die Qualifikation von Einkünften (z.B. Unternehmensgewinne, Sondervergütungen) und die Vermeidung von Qualifikationskonflikten.
Ziel ist es, die bestehenden abkommensrechtlichen Schwierigkeiten bei Personengesellschaften aufzuzeigen und Lösungsvorschläge zu diskutieren, um Besteuerungskonflikte zu minimieren.
Es wird eine rechtsdogmatische Analyse und Auslegung von DBA-Regelungen im Lichte des OECD-Musterabkommens und des OECD-Musterkommentars vorgenommen.
Der Hauptteil befasst sich mit der Analyse konkreter Steuerkonstellationen, unterteilt in bilaterale Beziehungen und komplexe Dreieckssachverhalte.
Personengesellschaft, Doppelbesteuerungsabkommen, Abkommensberechtigung, Qualifikationskonflikte, Ansässigkeit, Sondervergütungen.
Die Schwierigkeit liegt in der heterogenen steuerrechtlichen Behandlung: Während manche Staaten das Transparenzprinzip anwenden, behandeln andere Personengesellschaften als intransparente Steuersubjekte, was zu Qualifikationskonflikten führt.
Die Entscheidung dient als Ausgangspunkt für den Typenvergleich, um ausländische Gesellschaftsformen steuerlich entweder als Personengesellschaft oder als Körperschaft in Deutschland einzuordnen.
„Weiße Einkünfte“ bezeichnen doppelt freigestellte Einkünfte, die infolge von Qualifikationskonflikten entstehen und in keinem der beteiligten Staaten besteuert werden.
Die Entwicklung eines einheitlichen, länderübergreifenden Besteuerungskonzepts wird als die eleganteste, wenngleich aufgrund staatlicher Souveränität kaum realisierbare Lösung bewertet.
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