Diplomarbeit, 2003
47 Seiten, Note: 2,5
1. Fragestellung
2. Regelungen des kollektiven Arbeitsrechts auf europäischer Ebene und ihr Verhältnis zum Tarifvertrag im Sinne des deutschen Tarifrechts
2.1. Der Tarifvertrag im deutschen Tarifrecht
2.2. Regelungen des kollektiven Arbeitsrechts auf europäischer Ebene
2.2.2. Sozialer Dialog
2.2.3. Europäische Betriebsräte
2.2.4. sonstige Regelungen
2.2.5. Tarifpolitische Zusammenarbeit
3. Warum gibt es keine europäischen Tarifverträge?
3.1. fehlender Rechtsrahmen
3.1.1. Titel XI EGV
3.1.2. sonstige Rechtsvorschriften
3.2. Interessen- und Organisationsdivergenzen der möglichen Tarifvertragsparteien
3.2.1. Gewerkschaften
3.2.1.1. Interessen
3.2.1.2. Organisation
3.2.2. Arbeitgeber und ihre Verbände
3.2.2.1. Interessen
3.2.2.2. Organisation
3.3. Unterschiede der nationalen Arbeitsbeziehungs- und Tarifrechtssysteme
3.3.1. Struktur der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände
3.3.2. Tarifautonomie
3.3.3. Ebenen der Tarifverhandlungen
3.3.4. Normative Wirkung und Allgemeinverbindlichkeit
3.3.5. Arbeitskampf
3.4. Ergebnis
4. Wie könnte die Situation geändert werden?
4.1. Sind Europäische Tarifverträge nötig?
4.2. mögliche Tarifpartner
4.2.1. Gewerkschaften
4.2.2. Arbeitgeber
4.2.3. Europäische Betriebsräte
4.2.4. EU-Institutionen
4.3. mögliche Tarifebenen
4.3.1. Spitzenverbände
4.3.2. Branchen
4.3.3. Regionen
4.3.4. Unternehmen
4.4. mögliche Inhalte von Tarifverträgen
4.5. möglicher rechtlicher Rahmen
4.5.1. Ausgestaltung
4.5.2. Wege zu einem rechtlichen Rahmen
4.5.2.1. Tätigwerden des Ministerrates
4.5.2.2. Vertragsänderung
4.5.2.3. verstärkte Zusammenarbeit
5. Fazit
Die Arbeit untersucht, warum es trotz des hohen Grades der ökonomischen Integration in der Europäischen Union bisher keine europäischen Tarifverträge gibt, und analysiert die Hindernisse sowie mögliche Wege zu deren Etablierung.
1. Fragestellung
Mit der Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion hat die Europäische Union einen sehr hohen Grad ökonomischer Integration erreicht. Diese Integration ist ein großer Fortschritt für die europäischen und internationalen Wirtschaftsbeziehungen.
Auf Ebene der heutigen EU-Staaten ist wirtschaftlicher Fortschritt seit der Industrialisierung auch mit sozialem Fortschritt verbunden gewesen. Wichtigerer Ausdruck sind Kollektivverhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und die daraus resultierenden Tarifverträge.
Es stellt sich die Frage, warum ein solcher sozialer Fortschritt nicht auch auf europäischer Ebene stattgefunden hat, namentlich, warum es keine europäischen Tarifverträge gibt, was bei dem hohen erreichten Grad der ökonomischen Integration zu erwarten wäre. Dies ist eine Frage, der sich diese Arbeit annehmen möchte. Zuvor werden die bisherigen kollektivrechtlichen Regelungen der EU vor dem Hintergrund des deutschen Tarifrechts betrachtet.
Weiterhin soll versucht werden, die Fragen nach der Notwendigkeit von Tarifverträgen und ihrer möglichen Verankerung auf europäischer Ebene zu beantworten.
Die Betrachtung beschränkt sich dabei auf die Ebene der EU, da dort durch den hohen Integrationsgrad am ehesten Tarifverträge zu erwarten wären.
1. Fragestellung: Das Kapitel führt in die Thematik ein und begründet die Notwendigkeit, das Fehlen europäischer Tarifverträge angesichts der ökonomischen Integration zu untersuchen.
2. Regelungen des kollektiven Arbeitsrechts auf europäischer Ebene und ihr Verhältnis zum Tarifvertrag im Sinne des deutschen Tarifrechts: Hier werden bestehende Mechanismen wie der Soziale Dialog und die Arbeitnehmervertretungen analysiert und mit dem deutschen Tarifmodell verglichen.
3. Warum gibt es keine europäischen Tarifverträge?: Das Kapitel identifiziert die fehlende Rechtsgrundlage, die unterschiedlichen Interessen der Sozialpartner sowie die Divergenzen der nationalen Systeme als Hauptursachen.
4. Wie könnte die Situation geändert werden?: Es werden mögliche Lösungsansätze diskutiert, von der Mobilisierung der Tarifpartner bis hin zu legislativen Schritten und der Etablierung eines europäischen rechtlichen Rahmens.
5. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass europäische Tarifverträge derzeit eine Utopie bleiben, bedingt durch den mangelnden politischen Willen und die tiefen Unterschiede der nationalen Tarifsysteme.
Europäische Union, Tarifverträge, Sozialer Dialog, Arbeitsrecht, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Wirtschafts- und Währungsunion, Tarifautonomie, Europäische Betriebsräte, Rechtsrahmen, grenzüberschreitende Koordination, Lohnpolitik, Standortwettbewerb, Tarifverhandlungen, europäische Integration.
Die Arbeit analysiert die Gründe für das Fehlen von Tarifverträgen auf europäischer Ebene und untersucht unter welchen Bedingungen solche Verträge in Zukunft realisierbar wären.
Die Schwerpunkte liegen auf der Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen der EU, den Interessenkonflikten zwischen den Sozialpartnern sowie den großen Unterschieden zwischen den nationalen Arbeitsbeziehungssystemen.
Die zentrale Frage lautet, warum trotz der fortgeschrittenen ökonomischen Integration in der EU kein vergleichbarer Fortschritt bei kollektiven Arbeitsbeziehungen und der Etablierung europäischer Tarifverträge stattgefunden hat.
Der Autor führt eine rechtliche und sozio-ökonomische Analyse durch, wobei das deutsche Tarifrechtssystem als Vergleichsmaßstab für die europäischen Gegebenheiten herangezogen wird.
Der Hauptteil gliedert sich in eine Bestandsaufnahme der europäischen Regelungen, eine Untersuchung der Hindernisse (Rechtsrahmen, Interessenkonflikte) und eine Diskussion möglicher Lösungswege auf verschiedenen Tarifebenen.
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Europäische Tarifverträge, Sozialer Dialog, Tarifautonomie und Interessen der Sozialpartner beschreiben.
Europäische Betriebsräte könnten als Keimzelle oder Experimentierfeld für eine europäische Verhandlungskultur dienen, ersetzen jedoch nach aktueller Rechtslage keine echten Tarifverträge.
Arbeitgeber fürchten den Verlust von Wettbewerbsvorteilen durch einheitliche Standards und sehen in der nationalen Ebene die flexiblere und effizientere Verhandlungsarena.
Obwohl eine Verankerung im Vertragsrecht der direkteste Weg wäre, diskutiert der Autor auch andere Möglichkeiten wie das Tätigwerden des Ministerrates oder verstärkte Zusammenarbeit zwischen einzelnen Mitgliedsstaaten.
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