Diplomarbeit, 2003
47 Seiten, Note: 2,5
Die Diplomarbeit analysiert die Möglichkeit von europäischen Tarifverträgen im Kontext der fortgeschrittenen ökonomischen Integration der Europäischen Union. Sie untersucht die Gründe, warum es trotz des hohen Integrationsgrades bisher keine europäischen Tarifverträge gibt und welche Voraussetzungen und Herausforderungen für ihre Einführung bestehen würden.
Das erste Kapitel der Diplomarbeit stellt die Fragestellung der Arbeit vor und erläutert den Hintergrund des Themas im Kontext der Wirtschafts- und Währungsunion der Europäischen Union. Das zweite Kapitel definiert den Begriff des Tarifvertrags im deutschen Tarifrecht und beleuchtet die vorhandenen Regelungen des kollektiven Arbeitsrechts auf europäischer Ebene, einschließlich des Sozialen Dialogs, der Europäischen Betriebsräte und sonstiger Regelungen. Kapitel drei untersucht die Gründe für das Fehlen von europäischen Tarifverträgen, indem es die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen, die Interessen und Organisationsstrukturen der möglichen Tarifvertragsparteien sowie die Unterschiede der nationalen Arbeitsbeziehungs- und Tarifrechtssysteme analysiert. Schließlich beleuchtet Kapitel vier die Möglichkeiten zur Einführung von europäischen Tarifverträgen, indem es die Notwendigkeit von solchen Vereinbarungen, mögliche Tarifpartner, Tarifebenen, Inhalte und einen möglichen rechtlichen Rahmen beleuchtet.
Die Diplomarbeit konzentriert sich auf die Themen europäische Tarifverträge, kollektives Arbeitsrecht, Tarifautonomie, Sozialer Dialog, Europäische Betriebsräte, Wirtschafts- und Währungsunion, Interessen- und Organisationsdivergenzen, nationale Arbeitsbeziehungs- und Tarifrechtssysteme.
Hauptgründe sind der fehlende rechtliche Rahmen auf EU-Ebene, die starken Unterschiede in den nationalen Tarifrechtssystemen sowie Interessen- und Organisationsdivergenzen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften.
Der Soziale Dialog ist ein Instrument der kollektiven Zusammenarbeit, erreicht aber nicht die normative Wirkung eines klassischen Tarifvertrags nach deutschem Verständnis.
Unterschiede bestehen vor allem in der Struktur der Verbände, der Ausprägung der Tarifautonomie, den Ebenen der Verhandlungen (Branche vs. Unternehmen) und den Regelungen zum Arbeitskampf.
Die Arbeit diskutiert, ob die hohe ökonomische Integration der EU auch einen entsprechenden sozialen Fortschritt in Form von grenzüberschreitenden Kollektivvereinbarungen erfordert.
Als potenzielle Partner kommen europäische Spitzenverbände, Branchenverbände oder auch Europäische Betriebsräte in Betracht, wobei deren rechtliche Kompetenz für Tarifverhandlungen derzeit begrenzt ist.
Möglichkeiten wären Vertragsänderungen der EU, ein gezieltes Tätigwerden des Ministerrates oder eine verstärkte Zusammenarbeit einzelner Mitgliedstaaten.
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