Masterarbeit, 2005
76 Seiten, Note: 2,3
A) Einführung
B) Anwendungsbereich und Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs und der Wiedergutmachung im Sinne des § 46a StGB
1) Abgrenzung von § 46a Nr. 1 und § 46a Nr. 2 StGB durch die Rechtsprechung
2) Voraussetzungen für die Annahme des Vorliegens des § 46a Nr. 1 StGB
C) Was ist Mediation
1) Abgrenzung von anderen Möglichkeiten, Konflikte zu lösen
2) Vorläufer der Mediation: Sühne- und Güteverfahren
3) Prinzipien der Mediation
4) Phasen einer Mediation
5) Wann ist Mediation erfolgversprechend?
D) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 46a StGB
1. BGH, Beschluss vom 17.01.1995 – 4 StR 755/94
2. BGH, Beschluss vom 02.05.1995 – 5 StR 156/95
3. BGH, Beschluss vom 25.07.1995 – 1 StR 205/95
4. BGH, Beschluss vom 22.08.1995 – 1 StR 476/95
5. BGH, Beschluss vom 17.06.1998 – 1 StR 249/98
6. BGH, Beschluss vom 13.04.1999 – 1 StR 77/99
7. BGH, Urteil vom 08.09.1999 – 3 StR 327/99
8. BGH, Beschluss vom 03.11.1999 – 2 StR 485/99
9. BGH, Urteil vom 18.11.1999 – 4 StR 435/99
10. BGH, Beschluss vom 14.12.1999 – 4 StR 554/99
11. BGH, Beschluss vom 18.01.2000 – 1 StR 661/99
12. BGH, Beschluss vom 12.07.2000 – 1 StR 281/00
13. BGH, Beschluss vom 25.10.2000 – 5 StR 399/00
14. BGH, Beschluss vom 16.01.2001 – 1 StR 564/00
15. BGH, Beschluss vom 20.02.2001 – 4 StR 551/00
16. BGH, Beschluss vom 22.02.2001 – 3 StR 41/01
17. BGH, Urteil vom 04.04.2001 – 5 StR 68/01
18. BGH, Urteil vom 25.05.2001 – 2 StR 78/01
19. BGH, Beschluss vom 23.07.2001 – 1 StR 266/01
20. BGH, Beschluss vom 22.08.2001 – 1 StR 333/01
21. BGH, Beschluss vom 22.01.2002 – 1 StR 500/01
22. BGH, Urteil vom 29.05.2002 – 2 StR 73/02
23. BGH, Beschluss vom 12.06.2002 – 1 StR 79/02
24. BGH, Beschluss vom 31.07.2002 – 1 StR 184/02
25. BGH, Urteil vom 21.08.2002 – 2 StR 111/02
26. BGH, Urteil vom 27.08.2002 – 1 StR 204/02
27. BGH, Beschluss vom 20.09.2002 – 2 StR 336/02
28. BGH, Beschluss vom 26.09.2002 – 4 StR 329/02
29. BGH, Urteil vom 19.12.2002 – 1 StR 405/02
30. BGH, Urteil vom 09.04.2003 – 2 StR 421/02
31. BGH, Beschluss vom 21.05.2003 – 5 StR 199/03
32. BGH, Urteil vom 26.08.2003 – 1 StR 174/03
33. BGH, Urteil vom 07.10.2003 – 1 StR 274/03
34. BGH, Beschluss vom 18.11.2003 – 1 StR 472/03
35. BGH, Beschluss vom 16.12.2003 – 5 StR 497/03
36. BGH, Beschluss vom 07.01.2004 – 2 StR 422/03
37. BGH, Urteil vom 09.09.2004 – 4 StR 199/04
E) Stellungnahme zu den publizierten Entscheidungen
1) Einschätzung und Eckpunkte
2) Verfahrensablauf der Mediation
3) Verfahrensgrundsätze der Mediation
a) Das Kriterium der Freiwilligkeit
b) Das Erfordernis eines kommunikativen Prozesses
c) Das Erfordernis eines Vermittlers
d) Das Erfordernis der Ergebnisoffenheit
(1) Ablaufstruktur des Täter-Opfer-Ausgleich
(2) Mitwirkungsverweigerung des Opfers
e) Prinzip der Selbstverantwortlichkeit
f) Prinzip der Informiertheit
g) Prinzip der Vertraulichkeit
F) Resümee
Die Arbeit untersucht die Integration von Mediativen Elementen und die Anwendung des Täter-Opfer-Ausgleichs gemäß § 46a StGB innerhalb der höchstrichterlichen Rechtsprechung, mit dem Ziel, die Kriterien für eine erfolgreiche Wiedergutmachung in der strafrechtlichen Praxis zu definieren.
C) Was ist Mediation
Unter Mediation versteht man freiwillige, ergebnisoffene und selbstbestimmte Verhandlungen mit Unterstützung eines allparteilichen Vermittlers, der zwar grundsätzlich nur Verfahrensmacht besitzt, aber noch Einfluss auf das Ergebnis der Verhandlungen nehmen kann.
Es handelt sich um eine Form der Streitbeilegung, die meist „außerhalb des Zentrums des Rechtssystems, das die Gerichte einnehmen“ praktiziert wird. Die Vermittlungsverfahren werden durch vom Konflikt nicht betroffene Mediatoren geleitet. Es gibt weitere außergerichtliche Verfahren der Streitbeilegung unter Leitung Dritter, z. B. das Schieds- und das Schlichtungsverfahren. Zu diesen bestehen jedoch zwei wesentliche Unterschiede: Der Leitgedanke der Mediation ist die Konsensfindung und die autonome Übereinkunft der Konfliktparteien. Der Leitgedanke von Schieds- und Schlichtungsverfahren ist hingegen ein Interessenausgleich, der von Schiedspersonen bzw. -gerichten vorgegeben wird, wobei die Verbindlichkeit der Vorgabe variiert. Am Ende eines Schiedsverfahrens steht meist ein verbindlicher Schiedsspruch. Schlichtungsverfahren werden formal durch einen Schlichtungsvorschlag abgeschlossen, den die Parteien auch ablehnen können. Mediationsverfahren basieren in weitaus stärkerem Maße auf Autonomie und Selbstverantwortung der Parteien.
A) Einführung: Diese Einleitung definiert den Gegenstand der Arbeit, nämlich die Untersuchung von Mediativen Elementen und Kriterien der Wiedergutmachung in der Rechtsprechung zum § 46a StGB.
B) Anwendungsbereich und Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs und der Wiedergutmachung im Sinne des § 46a StGB: Hier werden die rechtlichen Voraussetzungen der Norm erörtert und die Abgrenzung zwischen den beiden Alternativen der Wiedergutmachung im StGB analysiert.
C) Was ist Mediation: Dieses Kapitel erläutert das Wesen der Mediation, ihre Prinzipien sowie historische Vorläufer und untersucht, unter welchen Bedingungen sie in Konfliktsituationen erfolgversprechend eingesetzt werden kann.
D) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 46a StGB: Der umfangreiche Hauptteil bietet eine chronologische Aufarbeitung und Analyse aller relevanten BGH-Entscheidungen zwischen 1994 und 2004 zur Anwendung des § 46a StGB.
E) Stellungnahme zu den publizierten Entscheidungen: Dieser Abschnitt bietet eine zusammenfassende Einschätzung der Rechtsprechung, diskutiert den Verfahrensablauf sowie die verfahrensgrundsätzlichen Prinzipien der Mediation im strafrechtlichen Kontext.
F) Resümee: Hier werden die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit zusammengefasst, wobei insbesondere auf das Fehlen einer einheitlichen Linie in der Rechtsprechung und die Bedeutung von Mediativen Elementen hingewiesen wird.
Mediation, § 46a StGB, Täter-Opfer-Ausgleich, Wiedergutmachung, Bundesgerichtshof, Strafrecht, Konfliktschlichtung, Rechtsprechung, Kommunikativer Prozess, Schadensersatz, Strafmilderung, Opferinteressen, Täterverantwortung, Verfahrensgrundsätze, Ergebnisoffenheit.
Die Arbeit analysiert, wie das Konzept der Mediation und des Täter-Opfer-Ausgleichs gemäß § 46a StGB in der höchstrichterlichen Rechtsprechung angewendet und interpretiert wird.
Die zentralen Themen sind der rechtliche Anwendungsbereich des § 46a StGB, die mediativen Prinzipien (wie Freiwilligkeit und Vertraulichkeit) und deren Bedeutung für die strafrechtliche Konfliktlösung.
Das Ziel ist die Untersuchung, ob und wie der BGH mediative Aspekte wie Kommunikation und Wiedergutmachung zur Strafmilderung nutzt und welche Anforderungen er an diese Verfahren stellt.
Die Arbeit stützt sich primär auf eine juristische Analyse der publizierten BGH-Entscheidungen zwischen 1994 und 2004, ergänzt um mediationswissenschaftliche Standards.
Der Hauptteil widmet sich der detaillierten Besprechung von 37 BGH-Entscheidungen, die unterschiedliche Aspekte des § 46a StGB in verschiedensten Deliktsbereichen behandeln.
Die wichtigsten Schlagworte sind Mediation, Täter-Opfer-Ausgleich, § 46a StGB, Strafmilderung und Kommunikativer Prozess.
Der Autor hinterfragt die Forderung einiger Strafsenate nach einem formellen Geständnis, da dies dem Prinzip der freiwilligen, autonomen Konfliktlösung der Mediation entgegenstehen könnte.
Die Senate zeigen unterschiedliche Tendenzen: Während der 5. Senat strikt zwischen materiellem Schadensersatz und immateriellem Ausgleich trennt, neigen jüngere Entscheidungen anderer Senate dazu, diese Grenzen zugunsten einer einzelfallorientierten Gesamtlösung aufzuweichen.
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