Diplomarbeit, 2006
65 Seiten, Note: 2,7
1 Einleitung
2 Charakteristik der Standards IAS 32 und IFRS 7
2.1 IAS 32
2.1.1 Entwicklung
2.1.2 Inhalt und Struktur
2.2 IFRS 7
2.2.1 Entwicklung
2.2.2 Inhalt und Struktur
3 Vergleich der Standards IAS 32 und IFRS 7
3.1 Übereinstimmungen der Angabepflichten
3.1.1 Inhaltliche Gemeinsamkeiten
3.1.2 Strukturelle Gemeinsamkeiten
3.2 Unterschiede zwischen den Angabepflichten
3.2.1 Anwendungsbereich
3.2.2 Angaben zur Bilanz
3.2.3 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
3.2.4 Weitere Angabepflichten
3.2.5 Risikoberichterstattung
3.2.6 Strukturelle Änderungen
4 Kritische Würdigung der Änderungen der Angabepflichten
4.1 Vermittlung von entscheidungsrelevanten Informationen
4.2 Vergleichbarkeit von Unternehmen
4.3 Ausgewogenheit von Kosten und Nutzen
5 Schlussbetrachtung
Die vorliegende Arbeit vergleicht die Standards IAS 32 und IFRS 7 im Hinblick auf ihre Angabepflichten für Finanzinstrumente, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu identifizieren und die Weiterentwicklung in der internationalen Rechnungslegung zu analysieren.
3.1.1 Inhaltliche Gemeinsamkeiten
In den Zielsetzungen der beiden Standards bestehen Übereinstimmungen. So verlangt IFRS 7 eine Angabe von umfassenden Informationen über die Risikobelastung des Unternehmens und deren Steuerung sowie Angaben über den Einfluss der Finanzinstrumente auf die Finanz- und Ertragslage. In IAS 32 wird die Zielsetzung ähnlich formuliert, so dass als Zweck eine Verbesserung des Verständnisses der Abschlussadressaten für die Bedeutung der Finanzinstrumente für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Cash-flows des Unternehmens erreicht werden soll. Zudem ist die Erleichterung der Einschätzung der aus dem Einsatz von Finanzinstrumenten resultierenden Risiken ein Ziel nach IAS 32. Folglich ist die Zielsetzung und die damit verbundene Informationsvermittlung für die Abschlussadressaten in beiden Standards gleich.
Die Anwendungsbereiche des IFRS 7 und IAS 32 gestalten sich nahezu identisch. So gelten die Angabepflichten für alle Arten von Finanzinstrumenten sowohl für bilanzierungspflichtige als auch für nicht-bilanzierungspflichtige Finanzinstrumente. Nicht bilanziell erfasste Finanzinstrumente sind z.B. Kreditzusagen, die nicht nach IAS 39 bilanziert werden. Weiterhin anzuwenden sind die beiden Standards auf Verträge über den Kauf oder Verkauf eines nicht-finanziellen Postens, wie z.B. Warentermingeschäfte. Ausgeschlossen vom Anwendungsbereich des IFRS 7 und IAS 32 werden Anteile an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, assoziierten Unternehmen, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Versorgungsplänen für Arbeitnehmer, Verträge mit bedingten Gegenleistungen aus Unternehmenszusammenschlüssen beim erwerbenden Unternehmen, Versicherungsverträge und Finanzinstrumente, die in unmittelbarer Beziehung zu aktienbasierten Vergütungen stehen. Diese Vorschrift befindet sich in IFRS 7.3 und in ähnlicher Formulierung in IAS 32.4.
1 Einleitung: Die Einleitung erläutert die wachsende Bedeutung von Finanzinstrumenten durch die Internationalisierung der Märkte und begründet die Notwendigkeit der neuen Offenlegungsvorschriften durch den Standard IFRS 7.
2 Charakteristik der Standards IAS 32 und IFRS 7: Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die historische Entwicklung, die Inhalte und die Struktur der beiden Standards IAS 32 und IFRS 7.
3 Vergleich der Standards IAS 32 und IFRS 7: Hier werden systematisch die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Angabepflichten beider Standards, insbesondere hinsichtlich Risikoberichterstattung und Bilanzierung, gegenübergestellt.
4 Kritische Würdigung der Änderungen der Angabepflichten: Eine evaluierende Betrachtung der Änderungen, die sich auf die Entscheidungsrelevanz der Informationen, die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen und das Verhältnis von Kosten und Nutzen konzentriert.
5 Schlussbetrachtung: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und stellt fest, dass IFRS 7 zu einer transparenteren Offenlegung führt, während für Nicht-Banken ein erhöhter Kostenaufwand resultieren kann.
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Die Arbeit vergleicht die Standards IAS 32 und IFRS 7, um die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Angabepflichten für Finanzinstrumente aufzuzeigen.
Die zentralen Felder umfassen die Charakteristik der Standards, den systematischen Vergleich der Offenlegungspflichten sowie eine kritische Würdigung hinsichtlich der Auswirkungen auf die Unternehmensberichterstattung.
Das Ziel ist es, die Weiterentwicklung in der internationalen Rechnungslegung durch die Einführung von IFRS 7 zu analysieren und zu bewerten, ob die neuen Regeln entscheidungsnützliche Informationen liefern.
Die Arbeit nutzt eine vergleichende deskriptive Methode, bei der die Anforderungen von IFRS 7 den korrespondierenden Vorschriften des IAS 32 systematisch gegenübergestellt werden.
Im Hauptteil werden sowohl die strukturellen und inhaltlichen Gemeinsamkeiten als auch die signifikanten Unterschiede in den Berichtsstandards im Detail erörtert.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Finanzinstrumente, IFRS 7, Risikoberichterstattung, Offenlegung, Vergleichbarkeit und Fair Value charakterisiert.
Besonders hervorzuheben sind die verpflichtenden quantitativen Angaben zur Risikoberichterstattung sowie die Sensitivitätsanalysen, die über den bisherigen Umfang von IAS 32 hinausgehen.
Die Kritik richtet sich vor allem gegen den hohen Aufwand und die Kosten für die Erstellung der geforderten Sensitivitätsanalysen, die für Industrieunternehmen einen erheblichen, teils unwesentlichen Aufwand darstellen können.
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die Änderungen zu einer transparenteren und informativeren Rechnungslegung beitragen, obwohl die Vergleichbarkeit durch Wahlrechte des Managements punktuell erschwert wird.
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